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Latemar Anstalt in Liquidation, 07 KO.2025.56

4. Juli 2025 | 8900/2025 | Bekanntmachungen nach der Insolvenzordnung

Beschluss ON 10


Aktenzeichen bitte immer anführen

07 KO.2025.56

ON 10

 

Beschluss

 

Bei der nachstehend angeführten Verbandsperson wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels eines voraussichtlich hinreichenden Vermögens zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens abgewiesen. Die Verbandsperson ist zahlungsunfähig (Art. 10 IO).

 

Rechtsmittelbelehrung: Alle Personen, deren Rechte durch diesen Beschluss berührt werden, können diesen binnen 14 Tagen durch das Rechtsmittel des Rekurses beim Fürstlichen Obergericht, Spaniagasse 1, 9490 Vaduz, anfechten (Art 10 Abs 2 iVm Art 3 IO).

 

1

Latemar Anstalt in Liquidation

Balzers

07 KO.2025.56

 

Fürstliches Landgericht

Vaduz, 3.Juli2025

Landgericht
Spaniagasse 1 9490 Vaduz

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