DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG BETREFFEND WEIN IN PORTUGAL
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0492
++++ Gemeinsame Erklärung betreffend Wein in Portugal Vor Ende der zweiten Stufe 1 . nimmt die Kommission in bezug auf die Regelung , welche in Artikel 340 für die in Portugal zeitweilig zugelassenen Rebsorten festgelegt ist , eine Prüfung der Lage anhand der erzielten Ergebnisse vor . Der Rat erlässt mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen ; 2 . erlässt der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission die Regelung , die für die im Gebiet des " Vinho verde " erzeugten Weine nach Artikel 341 gilt .