22.11.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 296/40


Berichtigung der Änderungen der Praktischen Durchführungsbestimmungen zur Verfahrensordnung des Gerichts

( Amtsblatt der Europäischen Union L 294 vom 21. November 2018 )

Auf Seite 23 erhält der Titel folgende Fassung:

ÄNDERUNGEN DER PRAKTISCHEN DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR VERFAHRENSORDNUNG DES GERICHTS

Seite 28, Artikel 1 Absatz 8 Nummer 80:

Anstatt:

„80.

Die erste Seite eines jeden Verfahrensschriftstücks enthält folgende Angaben:

a)

die Rechtssachennummer (T-…/0000), sofern von der Kanzlei bereits mitgeteilt;“

muss es heißen:

„80.

Die erste Seite eines jeden Verfahrensschriftstücks enthält folgende Angaben:

a)

die Rechtssachennummer (T-…/…), sofern von der Kanzlei bereits mitgeteilt;“.