5.8.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 215/30 |
BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN
vom 6. Juli 2006
zur Ernennung eines Richters beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(2006/546/EG, Euratom)
DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 223,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 139,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Nach den Vorschriften der Verträge findet eine teilweise Neubesetzung der Stellen der Mitglieder des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften alle drei Jahre für eine Amtszeit von sechs Jahren statt. Für den Zeitraum vom 7. Oktober 2006 bis zum 6. Oktober 2012 müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten noch einen Richter ernennen, um die am 6. April 2006 erfolgte Ernennung von zwölf Richtern und vier Generalanwälten zu vervollständigen —
BESCHLIESSEN:
Artikel 1
Herr Thomas VON DANWITZ wird für den Zeitraum vom 7. Oktober 2006 bis 6. Oktober 2012 zum Richter beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 6. Juli 2006.
Der Präsident
E. KOSONEN