31.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 75/28 |
Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001
(2009/C 75/07)
Nummer der Beihilfe: XA 271/08
Mitgliedstaat: Bundesrepublik Deutschland
Region: Freistaat Sachsen
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Gemeinsames Umsetzungsdokument zum Programm Ziel 3/Cíl 3 zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2007-2013 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“
Rechtsgrundlage: Beihilfen werden nach Maßgabe
des gemeinsamen Programmdokuments (Operationelles Programm CCI-Code: 2007CB163PO017),
des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes und
der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001,
in der jeweils geltenden Fassung, gewährt.
Die Förderung wird darüber hinaus nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Haushaltsordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung — SäHO, SächsGVBl. 2001, S. 154) sowie der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, in der jeweils geltenden Fassung, mit den im Umsetzungsdokument normierten abweichenden bzw. besonderen Regelungen gewährt
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 1 Mio. EUR jährlich
Beihilfehöchstintensität: 50 %
Bewilligungszeitpunkt: Nach Veröffentlichung der Kurzbeschreibung durch die Kommission
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe:
Zweck der Beihilfe: Mit der Beihilfe werden folgende speziellen Ziele verfolgt:
Gestaltung und Umsetzung von grenzübergreifenden wirtschaftlichen und ökologischen Aktivitäten im sächsisch-tschechischen Fördergebiet durch Entwicklung gemeinsamer Strategien für eine nachhaltige territoriale Entwicklung,
nachhaltige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Region im europäischen Kontext,
gezielte Ausschöpfung der Entwicklungspotenziale des Fördergebiets durch eine effiziente grenzübergreifende Zusammenarbeit.
Dafür werden folgende Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 angewandt:
Artikel 5 Erhaltung von Kulturlandschaften und Gebäuden, insbesondere für Maßnahmen im Bereich der touristischen Infrastruktur (Nr. 2.2.2.1 des Umsetzungsdokuments) und im Bereich Klima-, Wald-, Naturschutz und Landschaftspflege (Nr. 2.3.1.1 des Umsetzungsdokuments) ausschließlich Maßnahmen zur Umsetzung von NATURA 2000,
Artikel 15 Bereitstellung technischer Hilfe im Agrarsektor, insbesondere für Maßnahmen zur Förderung von Kooperationsnetzwerken von Wirtschaft und Wissenschaft (Nr. 2.2.1.1 a bis c des Umsetzungsdokuments) und zur Förderung des Umweltbewusstseins, der Umweltbildung und des Umweltmanagements (Nr. 2.3.1.3 b und c des Umsetzungsdokuments).
Die Bestimmungen der Artikel 5 und 15 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 gelten auch für die Förderfähigkeit von Ausgaben
Betroffene Wirtschaftssektoren: Landwirtschaft (Anbau einjähriger Pflanzen, Anbau mehrjähriger Pflanzen, Betrieb von Baumschulen, Tierhaltung, Gemischte Landwirtschaft, Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen)
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Sächsische Aufbaubank — Förderbank |
Pirnaische Straße 9 |
01069 Dresden |
DEUTSCHLAND |
Internetadresse: http://www.ziel3-cil3.eu/servlet/PB/show/1042655_l1/Umsetzungsdok_DE.pdf
Sonstige Auskünfte:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit |
Referat 36, Verwaltungsbehörde des EU-Programms „Grenzübergreifende Zusammenarbeit“ |
Wilhelm Buck Straße 2 |
01097 Dresden |
DEUTSCHLAND |
Thomas TREPMANN
Referatsleiter
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Nummer der Beihilfe: XA 373/08
Mitgliedstaat: Bundesrepublik Deutschland
Region: Gesamtes Bundesgebiet
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Grundsätze für eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von durch widrige Witterungsverhältnisse verursachte Schäden in der Landwirtschaft
Rechtsgrundlage: Grundsätze für eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse verursachte Schäden in Landwirtschaft, Binnenfischerei und Aquakultur
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 10 Mio. EUR
Beihilfehöchstintensität: 80 % bzw. 90 % in benachteiligten Gebieten
Bewilligungszeitpunkt: Frühestens ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kurzbeschreibung der Beihilferegelung im Internet
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis zum 30.6.2014
Zweck der Beihilfe: Art. 11: Beihilfen für durch widrige Witterungsverhältnisse in der Landwirtschaft verursachte Schäden.
Beihilfen für Schäden auf Grund von a) Naturkatastrophen in der Landwirtschaft bzw. für Schäden im Bereich der b Binnenfischerei und Aquakultur sind Gegenstand gesonderter Notifizierungsverfahren:
Betroffene Wirtschaftssektoren: Alle Teilsektoren der Landwirtschaft.
Gefördert werden Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die im Sinne der Empfehlungen 2003/361/EG der Kommission Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen sind und deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei umfasst
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Minister für Ernährung und Ländlichen Raum des Landes Baden-Württemberg |
Postfach 10 34 44 |
70029 Stuttgart |
DEUTSCHLAND |
Bayerischen Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten |
Postfach 22 00 12 |
80535 München |
DEUTSCHLAND |
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz |
Brückenstr. 6 |
10179 Berlin |
DEUTSCHLAND |
Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg |
Postfach 60 11 50 |
14411 Potsdam |
DEUTSCHLAND |
Senator für Wirtschaft und Häfen der Freien Hansestadt Bremen |
Postfach 10 15 29 |
28015 Bremen |
DEUTSCHLAND |
Senator für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg |
Postfach 11 21 09 |
20421 Hamburg |
DEUTSCHLAND |
Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Hessen |
Postfach 31 09 |
65021 Wiesbaden |
DEUTSCHLAND |
Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
Postfach |
19048 Schwerin |
DEUTSCHLAND |
Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung des Landes Niedersachsen |
Postfach 2 43 |
30002 Hannover |
DEUTSCHLAND |
Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen |
Postfach |
40190 Düsseldorf |
DEUTSCHLAND |
Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz |
Postfach 3269 |
55022 Mainz |
DEUTSCHLAND |
Minister für Umwelt des Saarlandes |
Postfach 10 24 61 |
66024 Saarbrücken |
DEUTSCHLAND |
Sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft |
Postfach |
01076 Dresden |
DEUTSCHLAND |
Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt |
Postfach 37 62 |
39012 Magdeburg |
DEUTSCHLAND |
Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein |
Postfach 5009 |
24062 Kiel |
DEUTSCHLAND |
Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt des Freistaates Thüringen |
Postfach 90 03 65 |
99106 Erfurt |
DEUTSCHLAND |
Internetadresse: http://www.bmelv.de/SharedDocs/downloads/04-Landwirtschaft/Foerderung/Beihilfen/Beihilfe__Naturereignisse.html
Sonstige Auskünfte: Staatliche Zuwendungen, die möglichst zeitnah die Betroffenen erreichen sollten, unterstützen das Krisenmanagement der Unternehmen. In der Vergangenheit kam es bei der Festlegung von Entschädigungsregelungen und ihrer Genehmigung durch die EU- Kommission zu Verzögerungen. Diese Grundsätze für nationale Zuwendungsregelungen werden vorgelegt, damit die Hilfen in akuten Problemfällen zeitnah gewährt werden.
Dieses Vorgehen steht in Übereinstimmung mit der Rahmenregelung der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor 2007 bis 2013. Den Mitgliedstaaten wird darin empfohlen, Beihilferegelungen für den Fall von Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse rechtzeitig — d. h. vor einem möglichen Ereignis — festzulegen, damit im akuten Fall EG-Beihilferechtliche Genehmigungsverfahren die Gewährung von Hilfen nicht verzögern.
Es ist mithin zu berücksichtigen, dass es sich um eine prophylaktisch Regelung handelt, die auf ein Ereignis zielt, das in der Zukunft eintreten könnte. Bei der Schätzung des jährlichen Gesamtbetrags im Rahmen der Regelung wurden die Erfahrungen aus den Hochwassern 2002 (Elbe und Donau) und 2005 (Donau und Zuflüsse, insbesondere im bayerischen Alpenvorland und Alpengebiet) sowie aus der Dürre 2003 berücksichtigt