12.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 302/15


Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates vom 1. Dezember 2009 zu Alkohol und Gesundheit

2009/C 302/07

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

1.   VERWEIST AUF

Artikel 152 des EG-Vertrags, wonach bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen von allen Organen der Gemeinschaft ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt wird und die Tätigkeit der Gemeinschaft die Politik der Mitgliedstaaten ergänzt;

die Mitteilung der Kommission über die gesundheitspolitische Strategie der Europäischen Gemeinschaft (1);

die Empfehlung des Rates zum Alkoholkonsum von jungen Menschen (2), in der die Kommission aufgefordert wurde, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten alle Gemeinschaftspolitiken in vollem Umfang zu nutzen, um die in dieser Empfehlung behandelte Problematik anzugehen, unter anderem durch Entwicklung umfassender Gesundheitsförderungspolitiken auf nationaler und europäischer Ebene zur Bewältigung der Alkoholproblematik;

die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2001 zu einer Gemeinschaftsstrategie zur Minderung der schädlichen Wirkungen des Alkohols (3), die in den Schlussfolgerungen des Rates von 2004 (4) erneut bekräftigt wurden;

die Unterstützung des Rates (5) für die Mitteilung der Kommission „Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden“ (6) einschließlich der darin behandelten Schwerpunktbereiche und Maßnahmen sowie das Ersuchen an die Kommission, ab 2008 regelmäßig über die Fortschritte auf EU- und auf einzelstaatlicher Ebene zu berichten;

die Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, dass die öffentliche Gesundheit unter den in Artikel 30 EGV geschützten Interessen den ersten Rang einnimmt und dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, innerhalb der vom Vertrag gesetzten Grenzen zu bestimmen, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit durch innerstaatliche Politiken und Rechtsvorschriften gewährleisten wollen (7);

die „Europäische Charta Alkohol“ der WHO, die alle EU-Mitgliedstaaten 1995 angenommen haben, insbesondere das darin erklärte ethische Prinzip, dass alle Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen das Recht haben, in einer Umwelt aufzuwachsen, in der sie vor den negativen Folgen des Alkoholkonsums und soweit wie möglich vor der Alkoholwerbung geschützt werden;

die Beratungen, die im Rahmen der Resolution WHA61.4 der Weltgesundheitsversammlung über „Strategien zur Reduzierung des Alkoholmissbrauchs“ stattgefunden haben, in der der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation ersucht wird, den Entwurf einer globalen Strategie zur Reduzierung des Alkoholmissbrauchs auszuarbeiten, die den Dokumenten für die für Januar 2010 anberaumte 126. Tagung des Exekutivrats hinzugefügt werden soll;

2.   BEKRÄFTIGT,

dass die Zuständigkeit für die einzelstaatliche Alkoholpolitik hauptsächlich bei den Mitgliedstaaten liegt und dass die Kommission die jeweilige einzelstaatliche Gesundheitspolitik im Rahmen der Alkoholstrategie der EU unterstützen und ergänzen kann;

dass schädlicher und riskanter Alkoholkonsum – nach Tabak und Bluthochdruck – der drittgrößte Risikofaktor für Gesundheitsstörungen und vorzeitige Todesfälle in der EU ist (8);

dass viele Gemeinschaftspolitiken potenziell positive oder negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden haben und dass es wichtig ist, bei der Beschlussfassung in allen Politikbereichen die Auswirkungen auf die Gesundheit zu berücksichtigen;

3.   STELLT FEST,

dass das Ausmaß der schädlichen Wirkungen des Alkohols, insbesondere unter anfälligen Bevölkerungsgruppen, im Straßenverkehr und am Arbeitsplatz, in den Mitgliedstaaten immer noch beträchtlich ist, dass schätzungsweise 15 % der erwachsenen Bevölkerung in der EU regelmäßig Alkohol in gesundheitsschädlichen Mengen zu sich nehmen, dass zwischen fünf und neun Millionen Kinder in Familien in der EU von den negativen Folgen übermäßigen Alkoholkonsums betroffen sind und dass schädlicher und riskanter Alkoholkonsum Mitursache für Kindesmisshandlung und -vernachlässigung in rund 16 % der Fälle und für schätzungsweise 60 000 Neugeborene mit Untergewicht im Jahr verantwortlich ist (9)  (10);

dass die schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums in jüngeren Altersgruppen beiderlei Geschlechts besonders gravierend sind. Mehr als 10 % der Todesfälle in der weiblichen Bevölkerung und rund 25 % in der männlichen Bevölkerung sind auf riskanten Alkoholkonsum zurückzuführen (11); zudem wirkt sich der schädliche Alkoholkonsum unter Kindern und Jugendlichen auf ihre schulischen Leistungen aus;

dass Probleme im Zusammenhang mit Alkohol angesichts der grenzüberschreitenden Faktoren und ihrer negativen Auswirkungen sowohl auf die wirtschaftliche als auch auf die soziale Entwicklung und die Gesundheit der Bevölkerung auch für die Gemeinschaft von Belang sind;

dass die Vermarktung von Alkohol in Verbindung mit anderen relevanten Faktoren, wie der Rolle der Familie und des sozialen Umfelds, ein Faktor ist, der die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Kinder und Jugendliche anfangen, Alkohol zu trinken bzw. ihren Alkoholkonsum erhöhen, wenn sie bereits Alkohol trinken (12);

dass Alkohol in der EU zwischen 1996 und 2004 billiger geworden ist (13) und dass sich eine angemessene nationale Preispolitik für Alkohol, insbesondere zusammen mit anderen Präventionsmaßnahmen, positiv auf das Ausmaß schädlichen und riskanten Alkoholkonsums und der damit verbundenen Schäden insbesondere unter jungen Menschen auswirken kann (14);

dass der Konsum bestimmter Mengen Alkohol bei ärmeren Bevölkerungsgruppen einen unverhältnismäßig größeren alkoholbedingten Schaden verursachen kann und damit im Hinblick auf den Gesundheitszustand zu Ungleichheiten zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten beiträgt (15);

dass ältere Menschen (ab 60 Jahren) anfälliger für die Auswirkungen schädlichen Alkoholkonsums sind als andere Erwachsene, dass Todesfälle im Zusammenhang mit Alkohol unter älteren Menschen in den letzten zehn Jahren beträchtlich zugenommen haben und dass sich die Anzahl der Todesfälle teilweise mehr als verdoppelt hat (16);

dass ein Zusammenhang zwischen schädlichem Alkoholkonsum und übertragbaren Krankheiten wie HIV/AIDS und Tuberkulose (TB) sowie der Gesundheit von Müttern besteht (17);

dass aus der regionalen Konsultation der WHO in Europa (18) deutlich hervorgeht, dass Ressourcen zur Durchführung politischer Maßnahmen und einer angemessenen Behandlung derjenigen, die eine Behandlung brauchen, als äußerst wichtig erachtet werden;

4.   IST DER AUFFASSUNG,

dass in der Alkoholstrategie der EU eingeräumt wird, dass es in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche kulturelle Gewohnheiten in Bezug auf den Alkoholkonsum gibt (19), und dass deshalb bei den ergriffenen Maßnahmen die Ergebnisse nationaler Folgenabschätzungen zu berücksichtigen sind;

dass Kinder, Jugendliche und junge Menschen und/oder Familien, die von den schädlichen Wirkungen des Alkohols betroffen sind, Beratung und Unterstützung erhalten sollten;

dass die Altersgruppe der Menschen ab 60 Jahren in den bestehenden Informationssystemen auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene berücksichtigt werden sollte;

dass die Verhaltensmuster von Frauen und Männern verschiedener Altersgruppen untersucht werden sollten, damit die Präventionsmaßnahmen besser auf die jeweilige Gruppe zugeschnitten werden können und angemessen gegen die unterschiedlichen Arten von Risiken vorgegangen werden kann;

dass es einen engen Zusammenhang zwischen gesundheitsbezogenen Ungleichheiten, die auf soziale Determinanten zurückzuführen sind, und — unter anderen Faktoren — dem Alkoholkonsum — sowohl als Ursache als auch als Folge — gibt; dass schädlicher Alkoholkonsum als Risikofaktor oder Mitursache bestimmter übertragbarer und nicht-übertragbarer Krankheiten bekannt ist und Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitskräfte hat;

5.   ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,

die in der Alkoholstrategie der EU vorgestellten bewährten Praktiken anzuwenden und vorhandene Erkenntnisse über wirksame Maßnahmen zur Verringerung alkoholbedingter Schäden unter Berücksichtigung der fünf herausgestellten Schwerpunktbereiche zu nutzen: Jugendliche, Kinder und das Kind im Mutterleib zu schützen, die Zahl der Verletzungen und Todesfälle durch alkoholbedingte Straßenverkehrsunfälle zu senken, Maßnahmen zur Vorbeugung alkoholbedingter Schädigung bei Erwachsenen und zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz zu treffen, über die schädlichen Auswirkungen schädlichen und riskanten Alkoholkonsums zu informieren und aufzuklären und sie stärker ins Bewusstsein zu rufen und eine gemeinsame Grundlage von wissenschaftlich gesicherten Daten auf EU-Ebene einzurichten und weiterzuentwickeln;

einen sektorenübergreifenden Ansatz zu fördern und in Abstimmung mit den Arbeiten auf EU-Ebene umfassende, auf die jeweiligen nationalen Bedürfnisse zugeschnittene einzelstaatliche Strategien oder Aktionspläne zu entwickeln bzw. auszubauen und der Kommission bis 2011 über die diesbezüglichen Entwicklungen und Ergebnisse Bericht zu erstatten;

die wirksamsten Maßnahmen zu nutzen, um auf einzelstaatlicher Ebene eine Regelung und Durchsetzung im Bereich der Alkoholpolitik zu gewährleisten;

die Rolle der Preispolitik — etwa in Form von Regelungen für „Happy Hour“-Angebote, Sondersteuern auf Mix- und Gratisgetränke — insbesondere zusammen mit anderen Präventionsmaßnahmen als wirksames Instrument zur Verringerung alkoholbedingter Schäden in Betracht zu ziehen und ihre Auswirkungen abzuschätzen;

das Wohlergehen der alternden Bevölkerung in der EU ins Auge zu fassen und dabei zu berücksichtigen, dass schädlicher Alkoholkonsum dem Altern in Gesundheit und Würde in der EU abträglich ist, und dazu beizutragen, Angehörigen der Pflegeberufe, informellen Pflegern und älteren Menschen die potenziellen Wechselwirkungen zwischen Medikamenten und Alkohol stärker ins Bewusstsein zu rufen;

6.   ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,

der Alkoholpolitik im Rahmen des Gesundheitswesens bis 2012 weiterhin hohe Priorität einzuräumen, um eine nachhaltige und langfristige Verpflichtung zur Verringerung alkoholbedingter Schäden auf EU-Ebene zu schaffen und Prioritäten zu ermitteln, die sich die Kommission bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten in deren Bemühungen, alkoholbedingte Schäden auf EU-Ebene zu verringern, in ihrer nächsten Arbeitsphase zu eigen machen sollte;

für eine stärkere Ermittlung, Verbreitung und Überwachung wirksamer Maßnahmen zu sorgen, die darauf abzielen, die gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen des schädlichen Alkoholkonsums weitestgehend einzuschränken;

die Ausarbeitung und Verbreitung faktengestützter Beispiele für Präventivprogramme zur Verringerung alkoholbedingter Schäden während der Schwangerschaft und im Straßenverkehr zu fördern;

die Verringerung von Ungleichheiten beim Gesundheitszustand als politische Priorität einzustufen und die Notwendigkeit anzuerkennen, Ungleichheiten sowohl durch Maßnahmen im sozialen Bereich als auch durch auf die Bedürfnisse zugeschnittene Maßnahmen im Bereich der Alkohol-Prävention unter Berücksichtigung sozialer Determinanten zu verringern;

die Hersteller und Vertreiber alkoholischer Getränke dazu zu bewegen, eine aktivere Rolle bei der Durchsetzung von Regulierungsmaßnahmen zu übernehmen, so dass ihre Produkte verantwortungsvoll hergestellt, vertrieben und vermarktet werden und auf diese Weise ein Beitrag zur Verringerung alkoholbedingter Schäden geleistet wird; ferner zu prüfen, wie die Umsetzung bestehender einzelstaatlicher und EU-Regelungen für die Vermarktung von Alkohol verbessert werden kann, um Kinder und junge Menschen so weit wie möglich wirksam vor dem Einfluss des Marketings für Alkohol zu schützen;

dafür zu sorgen, dass gegebenenfalls vorhandene Selbstregulierungsstandards und Verhaltenskodizes in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Gesundheitsförderung ausgebaut, umgesetzt und überwacht werden;

wissenschaftliche Daten zum Alkoholkonsum und zu den Schäden, die der schädliche Alkoholkonsum in der Altersgruppe ab 60 Jahren verursacht, in bestehende Informationssysteme aufzunehmen;

die Forschung über die Zusammenhänge zwischen schädlichem Alkoholkonsum und Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS und TB zu verstärken;

Verfahren zur Früherkennung und Kurzzeitintervention im Bereich der primären und der auf Senioren ausgerichteten Gesundheitsfürsorge sowie im Rahmen schulischer Gesundheitsprogramme auszuarbeiten und durchzuführen;

Initiativen zu fördern, mit denen im Rahmen eines umfassenden Ansatzes im Sinne des Konzepts der „gesundheitsfördernden Schule“ das Bewusstsein für die Auswirkungen schädlichen Alkoholkonsums auf die Gesundheit und das soziale Wohlergehen geschärft wird;

zu prüfen, wie Verbraucher am besten informiert und aufgeklärt werden können, einschließlich der Erforschung, wie die Etikettierung alkoholischer Getränke dazu beitragen könnte, Verbrauchern die Einschätzung ihres eigenen Konsumverhalten zu erleichtern oder sie über Gefahren für die Gesundheit aufzuklären.

die vorliegenden Schlussfolgerungen bei der Entwicklung und Förderung der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum zu berücksichtigen;

7.   ERSUCHT DIE KOMMISSION,

die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung einer umfassenden, wirksamen und nachhaltigen einzelstaatlichen Alkoholpolitik weiter nachdrücklich zu unterstützen;

die erforderlichen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass das Ziel der Verringerung alkoholbedingter gesundheitlicher und sozialer Schäden bei der Festlegung und Durchführung aller einschlägigen Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen berücksichtigt wird;

erforderlichenfalls weitere Schritte zu erwägen, um Kinder, Jugendliche und junge Menschen vor alkoholbedingten Schäden zu schützen und insbesondere den Alkoholkonsum von Minderjährigen, das Rauschtrinken und den Einfluss des Marketings für Alkohol zu verringern sowie die Schäden zu vermindern, die Kinder davontragen, die in Familien mit Alkoholproblemen aufwachsen;

in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten den Kenntnisstand in Bezug auf grenzüberschreitende Probleme im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken zu verbessern, die derzeit in der EU durch illegalen Handel, grenzüberschreitende Vermarktung oder Preisunterschiede im Einzelhandel entstehen;

den Kenntnisstand in Bezug die Auswirkungen von Alkohol am Arbeitsplatz und Möglichkeiten zu verbessern, wie schädlicher Alkoholkonsum im breiteren Rahmen der Unfall- und Krankheitsprävention und der Gesundheitsförderung begegnet werden kann;

dem Rat spätestens 2012 über die Fortschritte und Ergebnisse der Arbeit der Kommission sowie die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, von denen sie Mitteilung erhalten hat, Bericht zu erstatten;

Prioritäten für die nächste Phase der Arbeit der Kommission im Bereich Alkohol und Gesundheit nach dem Ende der derzeitigen Strategie im Jahr 2012 festzulegen.


(1)  Dok. 8756/00.

(2)  Empfehlung 2001/458/EG des Rates vom 5. Juni 2001 zum Alkoholkonsum von jungen Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen (ABl. L 161 vom 16.6.2001, S. 38).

(3)  Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2001 zu einer Gemeinschaftsstrategie zur Minderung der schädlichen Wirkungen des Alkohols (ABl. C 175 vom 20.6.2001, S. 1).

(4)  Schlussfolgerungen des Rates vom 1.—2. Juni 2004„Die Problematik Alkohol und junge Menschen“ (Dok. 9881/04).

(5)  Schlussfolgerungen des Rates über eine EU-Strategie zur Verringerung alkoholbedingter Schäden, 30. November—1. Dezember 2006 (Dok. 16165/06).

(6)  Mitteilung der Kommission vom 24. Oktober 2006 (Dok. 14851/06).

(7)  Rechtssachen Franzen (C-89/95), Heinonen (C-394/97), Gourmet (C-405/98), Cataluña (verbundene Rechtssachen C-1/90 und C-176/90), Loi Evin (verbundene Rechtssachen C-262/02 und C-429/02).

(8)  WHO-Regionalbüro für Europa, „Alcohol in Europe“ (2006).

(9)  Alcohol in Europe — A public health perspective, Institute of Alcohol Studies, UK 2006, auf der Grundlage der Studie der WHO „Global Burden of Disease“, Rehm et al. (2004 und 2005).

(10)  Alkoholstrategie der EU, Europäische Kommission (2006).

(11)  Alkoholstrategie der EU, Europäische Kommission (2006) und Folgenabschätzung.

(12)  Wissenschaftliche Stellungnahme der wissenschaftlichen Fachgruppe des Europäischen Forums „Alkohol und Gesundheit“ (2009) und „Impact of Alcohol Advertising and Media Exposure on Adolescent Alcohol Use:

A Systematic Review of Longitudinal Studies“ (2009).

(13)  Quelle: Eurostat, Berechnungen Rabinovich L. et.al.

(14)  Rabinovich L. et al. (2009) „The affordability of alcoholic beverages in the EU: understanding the link between alcohol affordability, consumption and harms“.

(15)  WHO-Kommission für soziale Determinanten und Alkohol: „Equity and Social Determinants“, Hintergrunddokument der WHO zur internationalen Expertentagung zum Thema Alkohol, Gesundheit und soziale Entwicklung, 23. September 2009, http://www.who.int/social_determinants/final_report/en/index.html

(16)  Mats H. et al., „Alcohol consumption among elderly European Union citizens“ (2009).

(17)  Rehm et al., Alcohol, Social Development and Infectious Disease (2009).

(18)  Regionale Konsultation der WHO, Kopenhagen, 20.—23. April 2009 http://www.who.int/substance_abuse/activities/globalstrategy/en/index.html

(19)  Mitteilung der Kommission vom 24. Oktober 2006 (Dok. 14851/06, S. 4).