7.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 174/5


Entschließung des Ausschusses der Regionen zur Entwicklung der Lage in der Ukraine

2014/C 174/02

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

bekräftigt, dass die Zukunft der Ukraine in der Hand des ganzen ukrainischen Volkes liegen muss. Die künftige Entwicklung der Ukraine kann nur demokratisch vom ukrainischen Volk ohne Druck oder Einmischung anderer Länder entschieden werden;

2.

bekundet erneut (1) seine Solidarität mit der Ukraine und dem ukrainischen Volk und betont, dass die gegenwärtige Krise mit friedlichen Mitteln beigelegt werden muss;

3.

verurteilt die rechtswidrige Verletzung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine durch die Russische Föderation und betrachtet das „Referendum“ vom 16. März 2014 auf der Krim über den Beitritt zur Russischen Föderation als ganz und gar rechtswidrig und unrechtmäßig und als klaren Verstoß gegen die ukrainische Verfassung und internationale Verträge; fordert die Russische Föderation und die Ukraine auf, so rasch wie möglich Gespräche zur Deeskalierung der Lage aufzunehmen, um den Status quo ante in der Region wiederherzustellen und die einschlägigen, die Krim betreffenden internationalen Abkommen in vollem Umfang einzuhalten;

4.

fordert die Russische Föderation auf, alle einschüchternden Handlungen militärischer, politischer oder wirtschaftlicher Art zu unterlassen, die die Integrität ihrer Nachbarn beeinträchtigen, und ihre Truppenpräsenz an der Grenze zur Ukraine und im Gebiet von Transnistrien sowie an den Grenzen zu den baltischen Staaten zu reduzieren; ist besorgt über die jüngsten Entwicklungen in Moldau, insbesondere im Zusammenhang mit dem von außen initiierten Referendum im Gebiet Gagausien, wo ausländische Kräfte in ähnlicher Weise wie in der Ukraine versuchen, die Annäherung Moldaus an die Europäische Union zu blockieren; fordert Russland auf, die Wahrung der Rechte und des Eigentums aller Bürger der Krim zu gewährleisten, insbesondere der Minderheiten der ethnischen Ukrainer und der Krimtartaren;

5.

verurteilt die anhaltende, nicht hinnehmbare Einschüchterung von Vertretern der Zivilgesellschaft sowie der Presse und Medien auf der Krim;

6.

unterstützt die Forderungen nach Aufnahme wirksamer Verhandlungen über eine friedliche Lösung unter der Schirmherrschaft der OSZE-Kontaktgruppe sowie die Entsendung einer umfassenden OSZE-Beobachtungsmission auf die Krim;

7.

begrüßt die Unterzeichnung der politischen Kapitel des Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der Europäischen Union am 21. März 2014; ist der Auffassung, dass rasch eine vorübergehende Aufhebung der Zölle auf ukrainische Ausfuhren in die EU beschlossen werden sollte;

8.

unterstützt den Beschluss des Rates der EU vom März, die Unterzeichnung der Assoziierungsabkommen mit Moldau und Georgien zu beschleunigen; betont, dass die verfügbaren EU-Finanzinstrumente für Moldau rascher zu Ergebnissen führen müssen, um die Annäherung des Landes an die EU zu unterstützen;

9.

fordert die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Partnerländer, die in der Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP) vertreten sind, erneut auf, europäische Werte und Positionen zu unterstützen und zu vertreten;

10.

unterstützt nachdrücklich die Forderung des ukrainischen Volkes nach Demokratie, Freiheit, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit;

11.

fordert die ukrainische Regierung auf, weiterhin die uneingeschränkte Achtung der Minderheiten im Rahmen ihrer internationalen Verpflichtungen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Schlussakte von Helsinki und der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen zu gewährleisten;

12.

schlägt vor, dass die Wahrung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie der kommunalen Eigenständigkeit und die Charta der kommunalen Selbstverwaltung in die neue Verfassung aufgenommen werden, die nach den Präsidentschaftswahlen im Mai 2014 erarbeitet werden soll;

13.

ermutigt die ukrainische Regierung, ein umfassendes Programm für Verwaltungs- und Strukturreformen zu starten, das politische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen auf den Weg bringt, einschließlich einer nachhaltigen Dezentralisierung und der Verlagerung von Zuständigkeiten und Mitteln an die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;

14.

weist darauf hin, dass die Krim und Sewastopol innerhalb des ukrainischen Staates über einen besonderen Autonomiestatus verfügen; die Gewährleistung dieses besonderen Autonomiestatus muss eine weitere Grundlage für Lösungsansätze des derzeitigen Konflikts sein;

15.

bekräftigt seine uneingeschränkte Bereitschaft, in die generelle Unterstützung der EU für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Suche nach geeigneten Lösungen für die Krise und dem Austausch bewährter Verfahren und Fachwissen mit den ukrainischen Partnern im Bereich der Dezentralisierung einbezogen zu werden; verpflichtet sich, rasch neue Beziehungen zu ukrainischen Städten und Regionen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbänden aufzunehmen, die für die Grundsätze der lokalen Demokratie und Rechenschaftspflicht eintreten, und ein umfassenderes bürgerschaftliches Engagement aufzubauen;

16.

fordert die Ukraine auf, dass die Präsidentschaftswahlen in der Ukraine am 25. Mai 2014 demokratisch und transparent ablaufen sollen, und erwartet, dass rasch Parlamentswahlen abgehalten werden;

17.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, dem griechischen EU-Ratsvorsitz sowie der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu übermitteln.

Brüssel, den 3. April 2014

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Siehe Entschließung des AdR zur Lage in der Ukraine vom 31. Januar 2014 (COR-2014-00536-00-00-RES-TRA — RESOL-V-010).