22.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 441/15


Zusammenfassung von Beschlüssen der Europäischen Kommission über Zulassungen für das Inverkehrbringen zur Verwendung und/oder für eine Verwendung von Stoffen, die in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) aufgeführt sind

(Veröffentlicht gemäß Artikel 64 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006  (1) )

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 441/08)

Beschlüsse zur Erteilung einer Zulassung

Nummer des Beschlusses (2)

Datum des Beschlusses

Bezeichnung des Stoffs

Inhaber der Zulassung

Zulassungsnummer

Zugelassene Verwendung

Datum des Auslaufens des Überprüfungszeitraums

Begründung des Beschlusses

C(2017) 8331

15. Dezember 2017

Natriumdichromat

EG-Nr. 234-190-3, CAS-Nr. 10588-01-9 (wasserfrei)

CAS-Nr. 7789-12-0 (Dihydrat)

Gruppo Colle s.r.l.

Via G. Di Vittorio 3/5,

59025 Usella, Cantagallo, Prato,

Italien

REACH/17/27/0

Verwendung von Natriumdichromat als Beizmittel bei der Färbung von Wolle mit dunklen Farben

15. Dezember 2021

Gemäß Artikel 60 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 überwiegt der sozioökonomische Nutzen der Verwendung des Stoffs die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt und es sind derzeit keine geeigneten Alternativstoffe oder -technologien für den Inhaber verfügbar.


(1)  ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.

(2)  Der Beschluss kann auf der Website der Europäischen Kommission unter folgender Adresse abgerufen werden: http://ec.europa.eu/growth/sectors/chemicals/reach/about_de.