Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer – Europäische Betriebsräte

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/38/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Sie soll das Recht auf länderübergreifende Unterrichtung1 und Anhörung2 der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen3 (mit mindestens 1 000 Arbeitnehmern) und Unternehmensgruppen4 sicherstellen. Dieses Ziel soll durch die Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats oder anderer angemessener Verfahren erreicht werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Im Jahr 2016 haben die Kommissionsdienststellen die Auswirkung(en) der Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG und insbesondere die sich aus der Änderung der Richtlinie 94/45/EG (der ursprünglichen Rechtsvorschrift über Europäische Betriebsräte, die durch Richtlinie 2009/38/EG ersetzt wurde) ergebenden Auswirkungen bewertet.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Unterrichtung: Übermittlung von Informationen durch den Arbeitgeber an die Arbeitnehmervertreter, um ihnen Gelegenheit zu geben, eine Fragestellung zu verstehen und ihre Auswirkungen einzuschätzen.
  2. Anhörung: Dialog zwischen der zentralen Leitung und den Arbeitnehmervertretern, damit Letztere eine Stellungnahme abgeben können.
  3. Gemeinschaftsweit operierendes Unternehmen: ein Unternehmen mit mindestens 1 000 Arbeitnehmern in mehr als einem EU-Land und 150 Arbeitnehmern in mindestens zwei EU-Ländern.
  4. Gemeinschaftsweit operierende Unternehmensgruppe: eine Gruppe mit mindestens 1 000 Arbeitnehmern insgesamt, zwei Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern und 150 Arbeitnehmern in mindestens zwei EU-Ländern.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (Neufassung) (ABl. L 122 vom , S. 28-44)

Nachfolgende Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 2009/38/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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