Schutzpflichten

Schutzmaßnahmen können angewandt werden, wenn ein inländischer Wirtschaftszweig von dem unvorhergesehenen, starken und plötzlichen Anstieg der Einfuhren einer bestimmten Ware betroffen ist. Diese werden sehr selten und nur unter sehr spezifischen Umständen verwendet. Schutzmaßnahmen können in Form erhöhter Zölle erfolgen, die im Rahmen von Zollkontingenten angewandt werden können und für alle Einfuhren der betroffenen Ware oder nur für Einfuhren besonderen Ursprungs gelten können.

Informationen zu den Schutzzöllen der EU

Informationen über alle abgeschlossenen und laufenden Schutzmaßnahmenuntersuchungen in der EU