Terminvereinbarungen im Finanzamt Österreich - Sie sparen sich Zeit, wir nehmen uns Zeit

Die Online-Terminbuchung steht Ihnen rund um die Uhr und ohne Wartezeiten zur Verfügung.

Unter der Telefonnummer 050 233 700 können Termine  von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr vereinbart werden.

Bitte beachten Sie unsere häufig gestellten Fragen zu den Terminvereinbarungen

Hinweis

Wenn Sie mehrere Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte für jedes einen eigenen Termin! So können wir sicherstellen, dass wir ausreichend Zeit für Sie haben. Um einen Termin zu vereinbaren, wählen Sie bitte aus folgenden Themen.

Tipp: Ausgewählte Themen können Sie auch mittels Videotermin wahrnehmen! Sie ersparen sich dann sogar die Anreise.

Wählen Sie hier das Thema für Ihre Terminvereinbarung aus:

Die ID Austria ist Ihr digitaler Ausweis. Damit können Sie viele Amtswege einfach online erledigen – zum Beispiel den Führerschein oder Zulassungsschein anzeigen, Dokumente abrufen oder sich bei verschiedenen Online-Services anmelden.

Für FinanzOnline gilt: Mit der ID Austria ist die gesetzlich notwendige Zwei-Faktor-Anmeldung automatisch erfüllt. Sie brauchen keinen zusätzlichen zweiten Faktor einzurichten.

Wo registrieren?
Die ID Austria können Sie bei verschiedenen Stellen erhalten – zum Beispiel bei Passbehörden, den meisten Gemeinden, Landespolizeidirektionen oder auch beim Finanzamt. Nutzen Sie am besten die wohnortnahe Registrierungsstelle. Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier: ID Austria Registrierungsbehörden

Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie unter www.bmf.gv.at/ida

Wenn Sie die ID Austria beim Finanzamt registrieren möchten, können Sie hier online einen Termin buchen:

Zur Terminbuchung

Wussten Sie, dass Sie die meisten Formulare auch entweder von unserer Webseite herunterladen oder sich diese auch zusenden lassen können?

Wenn Sie sich das Formular dennoch persönlich abholen möchten, können Sie dies im Selbstbedienungsbereich während den Öffnungszeiten und ohne Termin erledigen.

Wichtiger Hinweis: Im Selbstbedienungsbereich ist kein persönlicher Kontakt möglich. Wenn Sie mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter sprechen möchten, müssen Sie unbedingt zuvor zum gewünschten Thema einen verbindlichen Termin vereinbaren!

Wussten Sie, dass fast alle Anträge auch bequem und rund um die Uhr über FinanzOnline gestellt werden können? Loggen Sie sich gleich ein und ersparen Sie sich viel Zeit!

Sie haben noch keinen Zugang zu FinanzOnline? Beachten Sie bitte die Informationen zur Ausstellung der ID Austria oder von Zugangsdaten zu FinanzOnline.

Wenn Sie dennoch ein Formular oder ein Schriftstück persönlich abgeben möchten, haben Sie unabhängig von Ihrem Wohnort oder der Betriebsstätte folgende Möglichkeiten:

  • per Post an das Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien (bitte ausreichend frankieren)
  • im Postkasten direkt vor jedem Finanzamtsstandort (rund um die Uhr möglich)
  • im Selbstbedienungsbereich während den Öffnungszeiten und ohne Termin

Wichtiger Hinweis: Im Selbstbedienungsbereich ist kein persönlicher Kontakt möglich. Wenn Sie mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter sprechen möchten, müssen Sie unbedingt zuvor zum gewünschten Thema einen verbindlichen Termin vereinbaren!

Bitte beachten Sie vor der Buchung eines Termins im Finanzamt folgende Informationen:

Viele Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auch via Chat.

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Eine Freischaltung des Fahrzeuges kann erst nach Eintragung in die Genehmigungsdatenbank (durch Generalimporteur oder Technische Prüfstelle) erfolgen.

Möchten Sie die NoVA für mehrere Fahrzeuge bezahlen? Dann buchen Sie bitte für jedes Fahrzeug einen eigenen Termin.

Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Eigentumsnachweis bzw. Nachweis der Bemessungsgrundlage/des Kaufpreises
    • Rechnung bei Kauf von einer befugten Fahrzeughändlerin/einem befugten Fahrzeughändler
    • Kaufvertrag und eine Fahrzeugbewertung (z.B. Eurotax, Autopreisspiegel, etc. oder ein Gutachten einer gerichtlich beeideten Sachverständigen/eines gerichtlich beeideten Sachverständigen) bei Privatkäufen
    • Bei Übersiedlungsgut/Schenkung: Eurotax, Autopreisspiegel, etc. oder ein Gutachten einer gerichtlich beeideten Sachverständigen/eines gerichtlich beeideten Sachverständigen
    • Ausnahmen: Eine Fahrzeugbewertung oder ein Gutachten ist nicht notwendig bei
      • Mopeds bis 125 cm3
      • Oldtimern
      • Fahrzeugen mit Erstzulassungsdatum vor dem 1.1.1992 (innerhalb der EU) und Import aus einem EU-Land
      • Fahrzeugen die von einer völkerrechtlich privilegierten Person (Diplomatinnen/Diplomaten, Botschafterinnen/Botschafter, …) angemeldet werden
      • Fahrzeugen für Menschen mit Behinderung: Behindertenpass
  • Zollbescheid bei Import aus einem Land außerhalb der EU (Drittstaat)
  • Datenblattauszug (Nachweis der Eintragung in die österreichische Genehmigungsdatenbank)
  • Bei Oldtimern: Einzelgenehmigungsbescheid mit der Eintragung als historisches Kraftfahrzeug

Für gebuchte Vor-Ort-Termin werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes NoVA2 Formular
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich
  • Bei NoVA-Rückvergütung noch zusätzlich: Nachweis des Exports (z.B.: ausländische Anmeldung/Abmeldung, Rechnungskopie des ausl. Käufers, Kopie Ausweis des Käufers)

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlung über 15.000 Euro ein Nachweis über die Herkunft des Geldes erforderlich ist. Es ist keine Kartenzahlung möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Abgabe mittels Überweisung zu begleichen.

Vor Ort ist auch eine EPS-Zahlung möglich, also eine sichere digitale Überweisung direkt über das eigene Online-Banking (z. B. am Mobiltelefon). Bitte beachten Sie dabei Ihr Überweisungslimit und erhöhen Sie es gegebenenfalls vor dem Termin.

Für gebuchte Videotermine gilt:

  • Sie benötigten Ihre ID-Austria Anmeldedaten
  • Derzeit ist keine Vertretung bei Videoterminen möglich
  • Bitte halten Sie die Unterlagen in digitaler Form bereit. Folgende Dateiformate können Sie verwenden: PDF, PNG oder JPEG. Am besten fassen Sie die Unterlagen in einer PDF-Datei zusammen.

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!

Was ist die 2-Faktor-Authentifizierung? -> Zum Erklärvideo

Seit Oktober 2025 wird für neue FinanzOnline Zugänge grundsätzlich die ID Austria vergeben.
Damit melden Sie sich direkt in FinanzOnline an – die notwendige Zwei-Faktor-Authentifizierung ist damit automatisch erfüllt.

Sie haben bereits FinanzOnline-Zugangsdaten?
Registrierung der 2-Faktor-Authentifizierung in FinanzOnline -> Zum Erklärvideo

Richten Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung einfach selbst beim nächsten Einstieg in FinanzOnline ein. Die Einrichtung erfolgt immer online durch Sie selbst und kann nicht im Finanzamt vorgenommen werden. Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Videos finden Sie hier: bmf.gv.at/2fa

Wenn Sie nur Ihr Passwort vergessen haben, können Sie in bestimmten Fällen das Passwort selbst zurücksetzen. Im Anschluss können Sie die 2-Faktor-Authentifizierung einrichten.

Viele Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auch via Chat.

Terminbuchung

Bei einem Termin für einen neuen FinanzOnline-Zugang wird grundsätzlich die ID Austria vergeben. Nur wenn die ID Austria im Einzelfall nicht genutzt werden kann, erhalten Sie einen alternativen Zugang mit Benutzername und Passwort.
Für diesen Zugang müssen Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung selbst online einrichten.

Bitte beachten Sie: Alternative Zugänge laufen schrittweise aus. Spätestens ab 2029 ist ausschließlich die ID Austria für den Zugang zu FinanzOnline gültig.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie dabei, die für Sie passende Lösung zu bekommen. Wenn die ID Austria eingerichtet werden kann, wird sie vergeben – und falls das nicht möglich ist, erhalten Sie die notwendigen Zugangsdaten für den alternativen Zugang.

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!

Wenn Sie aus einem Staat ohne eIDAS-konforme E-ID kommen, können Sie die FinanzOnline-Zugangsdaten auch via Video-Ident-Verfahren erhalten.
Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Seit Oktober 2025 ist für alle FinanzOnline-Zugänge die Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend.
Wenn Sie bereits Zugangsdaten haben, müssen Sie den zweiten Faktor nach dem Einloggen in FinanzOnline selbst einrichten. Eine Anleitung dazu finden Sie unter: bmf.gv.at/2fa

Wenn Sie bereits Zugang zum Unternehmensserviceportal haben, können Sie direkt vom USP zu FinanzOnline wechseln, ohne sich neu anzumelden.

Benötigen Sie dennoch Zugangsdaten zu FinanzOnline, so können Unternehmerinnen und Unternehmer dies derzeit nur direkt im Finanzamt erledigen.

Zur Terminbuchung

Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular „FON 1“ (unter https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/) durch die gesellschaftsrechtliche Vertretung (z.B. Vorstand, Geschäftsführer, Obmann)
  • Nachweis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis (z.B. Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Statuten)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich. Bitte achten Sie auf die Vertretungsbefugnis (z.B. laut Firmenbuch selbständig oder gemeinsam)

Beachten Sie bitte auch unsere weiteren Informationen:

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!

Wenn Sie aus einem Staat ohne eIDAS-konforme E-ID kommen, können Sie die FinanzOnline-Zugangsdaten auch via Video-Ident-Verfahren erhalten.
Für weitere Informationen klicken Sie hier.

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Neu: Jetzt auch als Videotermin buchbar!

Die Voraussetzungen und Tipps zu Videoterminen finden Sie hier.

Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bitte füllen Sie das L1 Formular möglichst vollständig aus.
  • Ausdruck aus dem Pendlerrechner - https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner (Ausnahme Grenzgänger).
  • Bei ausländischen Renten
    • Bescheinigung über die Höhe der Bezüge
    • Bestätigung über ausländischen Krankenversicherungsbeiträge
  • Bei Grenzgänger
    • Lohnausweis
    • Bestätigung der Krankenversicherung

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!

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Die Voraussetzungen und Tipps zu Videoterminen finden Sie hier.

Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

Bei den nachfolgend genannten Fällen werden noch folgende zusätzlichen Unterlagen bzw. Informationen benötigt:

  • Bei Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer
    • Honorarrechnungen
    • Belege über bezahlte Krankversicherungsbeiträge
    • Pflegevertrag
  • Bei Selbstantrag bzw. Eigenantrag
    • Aufstellung der monatlichen Lebenserhaltungskosten
    • Einkommensnachweis (z.B. Lohnzettel)
    • Tätigkeitsnachweis (z.B. Lehrvertrag, Schulbesuchsbestätigung)
    • Wenn vorhanden: Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Bei Zuzug, Beendigung oder Wechsel der Grenzgängertätigkeit
    • Einstellungsbescheid bzw. Wiederrufsbescheid der ausländischen Beihilfenbehörde
  • Bei Bürgerinnen und Bürger aus dem EU-Ausland
    • Aufenthaltsbewilligung (z.B. NAG-Karte, Asylbescheid, Anmeldebescheinigung)

Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache sein. Bitte halten Sie alle Unterlagen bereit, die den Anspruch auf Familienbeihilfe belegen.

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!

Für angehende Unternehmerinnen und Unternehmer bietet das Unternehmensserviceportal umfangreiche Informationen an.

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Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Ausgefüllter Fragebogen samt Beilagen (unter https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/). Verwenden Sie den für Sie zutreffenden Fragebogen
    • Für natürliche Personen: Verf24
    • Für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Verf15
    • Für andere Gesellschaften: Verf16
    • Für Vereine: Verf15a
    • Bei beschränkter Steuerpflicht: Verf17
    • Für das Veranlagungsverfahren anlässlich der Erteilung einer Steuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Unternehmer, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben: Verf19
  • Ausgefülltes Unterschriftsprobenblatt: Verf26
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!

Wussten Sie, dass sie fast alle Bescheinigungen und Bestätigungen rund um die Uhr auch direkt über FinanzOnline erhalten können? Wenn Sie die ID Austria oder Zugangsdaten zu FinanzOnline besitzen, können Sie sich gleich hier einloggen:

Viele Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auch via Chat.

Ich möchte dennoch einen Termin im Finanzamt Österreich buchen. (Achtung: Gilt nicht für das Finanzamt für Großbetriebe!)

Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Das vom Finanzamt zu bestätigende Formular oder das Formular von der ausländischen Behörde (z.B. EU/EWR-Bescheinigung)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!

Bitte nutzen Sie vorwiegend eine Banküberweisung zur Begleichung von offenen Salden. Eine aktuelle Liste mit den jeweiligen IBAN und BIC der Dienststellen des Finanzamts Österreich finden Sie unter Steuerzahlungen.

Vor Ort ist auch eine EPS-Zahlung möglich, also eine sichere digitale Überweisung direkt über das eigene Online-Banking (z. B. am Mobiltelefon). Bitte beachten Sie dabei Ihr Überweisungslimit und erhöhen Sie es gegebenenfalls vor dem Termin.

Viele Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auch via Chat.

Ich möchte dennoch einen Termin im Finanzamt buchen.

Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich

Bitte beachten Sie, dass bei Bareinzahlung über 15.000 Euro ein Nachweis über die Herkunft des Geldes erforderlich ist. Es ist keine Kartenzahlung möglich.

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen

Viele Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auch via Chat.

Ich möchte dennoch einen Termin im Finanzamt buchen (nur in Wien möglich!).

Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Umsatzabhängiger Bestandvertrag im Original und entweder ein zweites Original oder eine beglaubigte Abschrift dieses Vertrages
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich

Der Bestandvertrag selbst ist für die Anmeldung der Gebührenselbstberechnung nicht notwendig.

Bei Fragen zur Grunderwerbssteuer bringen Sie bitte diese Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Urkunde über den Erwerbsvorgang
  • Erfassungsnummer des Geschäftsfalles
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen.

Sie finden nicht das passende Formular oder Service? Selbstverständlich stehen wir Ihnen in diesem Fall auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.

Viele Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auch via Chat.

Bitte buchen Sie einen Termin zu anderen Themen telefonisch unter 050 233 700 (Mo.-Do. 7.30 bis 15.30, Fr. 7.30 bis 12.00).

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!