Malcolm HARBOUR
Malcolm HARBOUR
Vereinigtes Königreich

geboren am : , Woking, Surrey

7. Wahlperiode Malcolm HARBOUR

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 17-02-2010 : Fraktion Europäische Konservative und Reformisten - Mitglied
  • 18-02-2010 / 30-06-2014 : Fraktion Europäische Konservative und Reformisten - Mitglied des Vorstands

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Conservative Party (Vereinigtes Königreich)

Vorsitzender

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
  • 24-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Konferenz der Ausschussvorsitze
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu Afghanistan
  • 19-01-2012 / 23-01-2012 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
  • 24-01-2012 / 30-06-2014 : Konferenz der Ausschussvorsitze

Stellvertreter

  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu Japan
  • 22-09-2009 / 09-11-2009 : Rechtsausschuss

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Umsetzungsbericht über den Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsmittel

09-09-2013 IMCO_AD(2013)510798 PE510.798v02-00 IMCO
Malcolm HARBOUR

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die regelmäßige technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG

27-05-2013 IMCO_AD(2013)506045 PE506.045v04-00 IMCO
Malcolm HARBOUR

STELLUNGNAHME zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

12-03-2013 IMCO_AD(2013)496470 PE496.470v03-00 IMCO
Malcolm HARBOUR

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne

29-11-2013 IMCO_AD(2013)516976 PE516.976v02-00 IMCO
Sergio Gaetano COFFERATI

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einführung des interoperablen EU-weiten eCall-Dienstes

28-11-2013 IMCO_AD(2013)521607 PE521.607v02-00 IMCO
Olga SEHNALOVÁ

STELLUNGNAHME Industrielle und technologische Grundlagen der europäischen Verteidigung

01-10-2013 IMCO_AD(2013)516616 PE516.616v02-00 IMCO
Ildikó GÁLL-PELCZ

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren

Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zum Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

10-11-2010 P7_DCL(2010)0088 Hinfällig
Malcolm HARBOUR Olle SCHMIDT Edit HERCZOG Bendt BENDTSEN Dennis de JONG
Fristbeginn : 10-11-2010
Fristablauf : 17-02-2011
Anzahl der Unterzeichner : 212 - 17-02-2011

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.