Sabine Kon­rad

Kirchenrecht

Portärtfoto von Sabine Konrad

Insti­tut für Praktische Theologie

Kirchenrecht

seit 01.09.2024

Leben

Bereits während des Studiums der Katholischen Theologie in München hat Sabine Konrad ein besonderes Interesse an rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kirche und Religion entwickelt. Sie legte ihren Studienschwerpunkt auf das Kirchenrecht und arbeitete als studientische Hilfskraft an einem kirchenrechtlichen Lehrstuhl. Nach dem Theologiestudium (Diplom 2006) folgten Tätigkeiten an der LMU München und an der Universität Augsburg als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Akademische Rätin a.Z., die Promotion in Theologie mit Schwerpunkt Kirchenrecht (München, 2008), das Lizentiat im Kanonischen Recht (München, 2015), eine Lehrtätigkeit an der Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main und ein Forschungsaufenthalt an der Pontificia Universidad Comillas in Madrid. 2020 erhielt Sabine Konrad einen Ruf an die Universität Graz, wo sie bis Ende August 2024 als Universitätsprofessorin und Leiterin des Instituts für Kanonisches Recht tätig war. Seit 1. September 2024 steht sie im Dienst der Universität Innsbruck als Leiterin des Fachbereichs Kirchenrecht am Institut für Praktische Theologie. Geprägt wurde ihr kirchenrechtliches Verständnis durch zahlreiche Auslandsaufenthalte, in denen sie im kirchlichen Bereich (Pastoral, Bildung) mitarbeiten und die Situationen vor Ort erfassen konnte.

Forschung

Die Forschungsschwerpunkte liegen zunächst im Bereich des Eheprozessrechts, wie den Auswirkungen psychischer Störungen auf die Ehefähigkeit und das System der Konkordatsehe in Spanien. Ebenso ist das Verhältnis von Staat und Religionen ein Schwerpunkt. Es ist von vielen Faktoren abhängig und stellt sich in jedem Staat anders dar. Von besonderem Interesse sind hier Themen wie religiöse Praxis oder religiöse Symbole in der Öffentlichkeit, die Ausgestaltung der Religionsfreiheit und die Zusammenarbeit zwischen dem jeweiligen Staat und den Kirchen und Religionsgemeinschaften (Bildung, Pflege, Caritas, Beratung, Seelsorge). Urheberrechte in der Kirchenmusik fallen auch in diesen Bereich. In Österreich bietet die Kirchenmusik flächendeckend eine gute Möglichkeit, einmal selbst musikalisch aktiv zu sein (Chöre, Musikgruppen). Es entstehen zudem immer wieder neue Kompositionen und Überarbeitungen bereits bestehender Werke. Die Frage nach den Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten und deren Schutz stellt ein besonderes Forschungsinteresse dar.

Nach oben scrollen