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Europäische Kommission

Bewertung von Gesetzen, politischen Maßnahmen und Finanzierungsprogrammen

Bei einer Bewertung wird die Leistung einer EU-Maßnahme, also einer Rechtsvorschrift, einer Strategie oder eines Programms untersucht. Bei einer Eignungsprüfung werden mehrere miteinander verbundene Maßnahmen bewertet.

Warum führt die Kommission Bewertungen durch?

Die Kommission bewertet, ob bestimmte Rechtsvorschriften, Strategien und Ausgabenprogramme ihren Zweck erfüllen und bei möglichst geringem Kostenaufwand die gewünschten Änderungen für die europäischen Bürger*innen und Unternehmen gebracht haben.

Eignungsprüfungen und Bewertungen dienen der Festlegung politischer Prioritäten und tragen zur strategischen Planung sowie zur Überarbeitung der bestehenden Maßnahmen und Rechtsvorschriften bei. Bei Bewertungen und Eignungsprüfungen handelt es sich zwar um Ex-post-Bewertungen bestehender politischer Maßnahmen, doch sollen sie, falls erforderlich, einen Beitrag zu künftigen Überarbeitungen der politischen Maßnahmen oder Rechtsvorschriften leisten.

Sie sind Teil des strukturierten Screenings des EU-Besitzstands – des sogenannten Stresstests –, mit dem sichergestellt werden soll, dass er weiterhin relevant, verhältnismäßig und geeignet ist, seine Ziele auf möglichst kosteneffiziente Weise zu erreichen.

Bewertung und Eignungsprüfung

Eine Bewertung ist eine faktengestützte Beurteilung darüber, inwieweit eine bestimmte EU-Rechtsvorschrift, eine politische Maßnahme oder ein Finanzierungsprogramm

  • die Erwartungen wirksam erfüllt und die Verwirklichung der gesetzten Ziele ermöglicht hat,
  • effizient ist, was die Kostenwirksamkeit und die Verhältnismäßigkeit der tatsächlichen Kosten zum Nutzen angeht,
  • für aktuelle und neue Bedürfnisse der Interessenträger relevant ist,
  • intern und extern mit anderen EU-Interventionen oder internationalen Übereinkünften kohärent ist und
  • einen zusätzlichen Mehrwert für die EU hat, d. h. zu Ergebnissen führt, die über das hinausgehen, was die Mitgliedstaaten allein erreicht hätten.

Einer Eignungsprüfung werden mehrere miteinander verbundene Maßnahmen unterzogen. Dabei wird untersucht, wie sich Rechtsvorschriften, Strategien und Programme gegenseitig beeinflussen und welche Wirkung sie gemeinsam entfalten. 

Planung der Bewertungen

Das Arbeitsprogramm der Kommissionenthält einen Jahresplan für Bewertungen und Eignungstests, wodurch ein Stresstest für den Bestand an EU-Rechtsvorschriften eingeleitet wird. Letztendlich wird der gesamte EU-Besitzstand zur Erfassung kumulativer Auswirkungen, möglicher Unstimmigkeiten und zur Vereinfachung überprüft. Die Kommission informiert die Öffentlichkeit über geplante, laufende und abgeschlossene individuelle Bewertungen und Eignungsprüfungen über das Portal „Ihre Meinung zählt“: Öffentliche Konsultationen und Rückmeldungen.  Bürger und Stakeholder sind aufgefordert, auf die im Portal veröffentlichten Aufforderungen zur Stellungnahme und öffentlichen Konsultationen zu antworten, um die Faktengrundlage der Bewertungen zu verbessern und die politische Relevanz zu erhöhen.

Qualitätssicherung

Die Leitlinien und dem Instrumentarium der Kommission für eine bessere Rechtsetzung geben gemeinsame Qualitätsstandards für die Bewertung von Maßnahmen durch die Kommission vor. Alle Bewertungen entsprechen den darin dargelegten Grundsätzen.

Der Ausschuss für Regulierungskontrolle prüft die Qualität ausgewählter Bewertungen und aller Eignungsprüfungen und erstellt Gutachten.

Bewertungsergebnisse

Über alle Beurteilungen und Eignungsprüfungen gibt es einen Beurteilungsbericht in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. Die Bewertungen der Kommission werden unter „Ihre Meinung zählt: Öffentliche Konsultationen und Rückmeldungen auf der Seite der Initiative, das Register der Kommissionsdokumente und in EUR-Lex veröffentlicht.

Weitere Links:

Bessere Rechtsetzung: warum und wie?
REFIT – einfacheres EU-Recht mit geringeren Kosten