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Europäische Kommission

Beschäftigung und Soziales

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind gemeinsam für Beschäftigung, Soziales und Integration zuständig.

Was die EU tut

Eckdaten zur Europäischen Säule sozialer Rechte

Die Europäische Säule sozialer Rechte sieht 20 Grundsätze und Rechte zur Unterstützung fairer und gut funktionierender Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme vor. Im Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte sind soziale Ziele festgelegt, die die EU bis 2030 erreichen soll.

Beschäftigung
Mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen in der EU sollten einer Beschäftigung nachgehen.
Ausbildung
Mindestens 60 % aller Erwachsenen in der EU sollten jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
Armutsbekämpfung
Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung Bedrohten in der EU soll um mindestens 15 Millionen verringert werden.

Handlungsbereiche

Ein Plan zur Verbesserung der hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens

Unterstützung eines reibungslosen Übergangs junger Menschen von der Ausbildung ins Erwerbsleben und Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen

Gewährleistung, dass jedes von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Kind Zugang zu Grundrechten wie Gesundheitsversorgung und Bildung hat

Zugang zu notwendigen medizinischen Leistungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens während eines vorübergehenden Aufenthalts in der EU, im EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, und zwar zu denselben Bedingungen wie die Bevölkerung des betreffenden Landes

Das wichtigste Instrument der EU für Investitionen in Menschen, zur Förderung von Beschäftigung, Kompetenzentwicklung und sozialer Inklusion. Der ESF+ stellt den Mitgliedsländern 95,8 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 zur Verfügung.

Wichtigste Ergebnisse

  • Die EU hat Vorschriften eingeführt, um die Angemessenheit von Mindestlöhnen zu verbessern und Tarifverhandlungen zu fördern. Angemessene Löhne gewährleisten einen angemessenen Lebensstandard für alle und verbessern die soziale Gerechtigkeit.
  • Wir haben Vorschriften zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten festgelegt. Von 28 Millionen Plattformbeschäftigten könnten bis zu 4,1 Millionen, die fälschlicherweise als Selbstständige eingestuft sind, den Arbeitnehmerstatus erhalten. Diese Arbeitskräfte werden dann von Arbeits- und Sozialrechten profitieren, darunter Krankenversicherung, bezahlter Urlaub, Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und Zugang zum Sozialschutz.
  • In der EU verdienen Frauen für dieselbe Arbeit 13 % weniger Lohn als Männer. Wir haben Regeln für Lohntransparenz festgelegt, um den Grundsatz, dass gleiche Arbeit gleiches Entgelt verdient, Wirklichkeit werden zu lassen. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten müssen über das geschlechtsspezifische Lohngefälle Bericht erstatten.
  • Mit der Jugendgarantie soll sichergestellt werden, dass jungen Menschen innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Schule verlassen haben, ein Arbeitsplatz, eine Fortbildung, ein Praktikum oder ein Ausbildungsplatz angeboten wird. Seit 2013 haben mehr als 50 Millionen junge Menschen von der Europäischen Jugendgarantie profitiert.
  • Seit 2022 haben mehr als 4 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer vorübergehenden Schutz in Anspruch genommen, der es ihnen ermöglicht, ihr Leben wieder aufzubauen und in der EU zu arbeiten.
  • Im Rahmen des seit 2020 laufenden Kompetenzpakts werden öffentliche und private Organisationen ermutigt, ihre Kräfte für die Weiterqualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften zu bündeln. Bis 2024 haben sich dem Pakt über 2 500 Mitglieder angeschlossen; zusammen haben sie mehr als 3,5 Millionen Menschen ausgebildet.
  • Zwischen 2007 und 2024 ist der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer in 182 Fällen in Anspruch genommen worden: 700 Mio. EUR wurden bereitgestellt, mit denen mehr als 170 000 Menschen in 20 Mitgliedsländern geholfen wurde.

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