Aus dem Kurs: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Überblick: Ablauf des BEM-Prozesses

Überblick. Ablauf eines BEM-Prozesses. Sie beginnen den BEM-Prozess mit der Identifikation von berechtigten Mitarbeitenden, die innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren. Laden Sie Ihre Mitarbeitenden schriftlich ein, Informieren Sie sie über die freiwillige Teilnahme am Verfahren und erklären Sie die Ziele. Stimmt jemand zu, laden Sie die Person zu einem Erstgespräch ein, das Sie gegebenenfalls gemeinsam mit Ihrem BEM-Team führen. Binden Sie Mitarbeitende aktiv in die Lösungsfindung ein und entwickeln Sie gemeinsam maßgeschneiderte Maßnahmen. Daraus erstellen Sie einen Maßnahmenplan, der die konkreten Schritte zur Wiedereingliederung enthält. Dieser Plan kann unter anderem aus Anpassungen des Arbeitsplatzes, Veränderungen in der Arbeitsorganisation, der Arbeitszeit oder auch aus Schulungsmaßnahmen bestehen. Alle Maßnahmen, die Sie umsetzen möchten, werden in einem Protokoll festgehalten, dass sowohl den Mitarbeitenden als auch dem BEM-Fallmanager bzw. dem BEM-Team zur Verfügung steht. Anschließend setzen Sie die Maßnahmen in die Praxis um und überprüfen sie regelmäßig, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten und gegebenenfalls anzupassen, wenn sich zeigt, dass Nachjustierungen notwendig sind. Offiziell endet der Prozess damit, dass Sie ein Abschlussgespräch durchführen. Darin wird der Erfolg des BEM bewertet. Manchmal ist es sinnvoll, eine längerfristige Nachsorge zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass der Mitarbeitende dauerhaft im Betrieb integriert bleibt und um möglichen Arbeitsunfähigkeiten präventiv zu begegnen.

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