Publikation
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Revidiertes Geldwäschereigesetz:
Überblick über die Änderungen und Auswirkungen für die Betroffenen
von Martin Bonnet und Christian Scholten
Am 26. Juni 2019 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Änderung des Geld-
wäschereigesetzes (GwG) veröffentlicht. Gleichzeitig wurde der Ergebnisbericht
der Vernehmlassung publiziert, die per 21. September 2018 abgeschlossen wur-
de. Die eidgenössischen Räte werden nun die Vorlage in den anstehenden
Herbst- und Wintersessionen diskutieren. Die Neuerungen sollen frühestens am
1. Januar 2021 in Kraft treten. Damit schreitet die Regulierung im Bereich der
Geldwäschereibekämpfung weiter voran.
Haupttreiber dieser Gesetzesrevision war die Kritik der Financial Action Task Force on Money
Laundering (FATF) an der schweizerischen Geldwäschereigesetzgebung («technical complian-
ce»). Die FATF hat mit ihren Empfehlungen einen internationalen Standard zur Bekämpfung der
Geldwäscherei, der Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung geschaffen. Im Rahmen von ge-
genseitigen Länderprüfungen prüft sie regelmässig, ob die nationale Gesetzgebung ihrer Mit-
gliedstaaten diesen Empfehlungen entspricht. Die Schweiz wurde 2016 einer Länderprüfung im
Rahmen des vierten Prüfzyklus unterzogen. Der Länderbericht der FATF über die Geldwäscherei-
gesetzgebung in der Schweiz hat die insgesamt gute Qualität des Dispositivs zur Bekämpfung der
Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung anerkannt. In einigen Bereichen hat die FATF je-
doch Schwachstellen in der Wirksamkeit der Vorgaben festgestellt und entsprechende Empfeh-
lungen abgegeben, wie diese zu beheben wären.
Hintergrund
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Die Schweiz befindet sich deshalb seit Dezember 2016 in einem sogenannten «Enhanced-Follo-
wed-up» Prozess und muss die Mängel, die durch die FATF festgestellt wurden, innerhalb von
drei Jahren beheben. Die Revision des GwG soll die überarbeiteten Standesregeln zu den Sorg-
faltspflichten der Banken (VSB 20) und die Revidierung der FINMA GwG-FINMA vervollständigen.
Die Änderung des Geldwäschereigesetzes soll die letzte gesetzliche Etappe zur Erfüllung der ak-
tuell gültigen internationalen Standards im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinan-
zierung darstellen.
Der vorliegende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen des GwG
und führt die Hauptauswirkungen für die betroffenen Akteure auf. Im Anschluss geben wir einen
Ausblick über den Umsetzungsaufwand und skizzieren Wege, wie dieser am besten zu bewälti-
gen ist.
Abbildung 1:
Wichtigste GwG-
Änderungen
(Quelle: TALOS)
	Wichtigste (voraussichtliche) Neuerungen per 1. Januar 2021
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Neuerungen des GwG zusammen und gibt einen Über-
blick über deren Auswirkungen und die Fragestelllungen, die im Rahmen ihrer Umsetzung auftau-
chen.
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Ausblick
Positiv zu bewerten ist die Tatsache, dass zahlreiche Einwände der befragten Akteure in der Ver-
nehmlassung berücksichtigt wurden. Zum Beispiel wurde die Abschaffung des Melderechts
schlussendlich aufgebeben, welche aus Sicht der Akteure zur mehr Rechtsunsicherheit geführt
hätte. Der risikoorientierte Ansatz in der Vorlage des Bundesrates ist ebenfalls zu begrüssen. Die-
ser erlaubt den Instituten eine Umsetzung der neuen Richtlinien gemäss ihrem Risikoprofil. Regu-
latorischen Prozesse werden auf den verschiedenen Stufen (VSB, GwV-FINMA, GwG) zeitlich und
inhaltlich eng koordiniert, was die Implementierung durch die betroffenen Institute auch erleich-
tern sollte.
Die meisten Änderungen dürften für die Banken verkraftbar sein, zumal diese in der Praxis bereits
umgesetzt werden und keinen wesentlichen Mehraufwand bedürfen. Hingegen für Finanzinter-
mediäre, welche nicht aus der Bankenbranche (z.B. Treuhänder, Vermögensverwalter) stammen,
wird beispielweise die Pflicht zur regelmässigen Überprüfung der Kundendaten, eine Herausfor-
derung darstellen. Deshalb wäre ein gemeinsamer Kompromiss der nicht-bankenangehörigen Fi-
nanzintermediäre und der Banken, welche relevant sind da sie das Geld aufbewahren, wün-
schenswert. Die Erstellung der XML-Schnittschelle zum Einreichen der MROS-Meldungen
könnte Schwierigkeiten und Komplikationen verursachen.
Gemeinsam den Kurs bestimmen
TALOS hat in der Vergangenheit diverse regulatorische Projekte (MiFID II, PRIIPS, GDPR…) erfolg-
reich implementiert und kann diese Erfahrung nutzen, um Sie bei einer effizienten und schlanken
GwG bzw. VSB 20 und GwV-FINMA Implementierung zu unterstützen. Mittels strukturierter Vor-
gehensweisen können wir den Einfluss der jeweiligen Änderungen auf ihr Finanzunternehmen
einschätzen. Gemeinsam ermitteln wir, inwieweit Sie betroffen sind und welche Lösungsansätze
möglich sind. Unser Team hilft zudem bei der Abwägung einer geeigneten Umsetzungsstrategie
und kann Schulungen für Ihr Personal erstellen und durchführen.
Für Finanzdienstleister, welche die VSB 20 und GwV-FINMA Änderungen teilweise umgesetzten
haben, bietet TALOS einen «Health Check» an, wobei die bereits implementierten Lösungen ana-
lysiert und eine Gap-Analyse hinsichtlich Compliance und Marktpraxis erstellt wird. Für das Fol-
geprojekt werden Empfehlungen erarbeitet, die besonderen Fokus darauflegen, bereits imple-
mentierte Lösungen effiziert zu nutzen.
Abbildung 2:
TALOS Methodik
(Quelle: TALOS)
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TALOS definiert neue Standards in der Ma-
nagement Beratung. Als spezialisierte Bou-
tique Beratung mit Schweizer Wurzeln und Bü-
ros in Zürich und Luxemburg beraten wir Kun-
den aus der Europäischen Finanzindustrie.
TALOS wurde 2008 von erfahrenen Manage-
ment Beratern gegründet und ist seither zu ei-
nem etablierten Beratungsunternehmen für Fi-
nanzunternehmen gewachsen.
Als Experten für regulatorische Transformati-
onslösungen decken wir die gesamte Band-
breite möglicher Fragestellungen ab, von der
Analyse über die Strategie bis hin zur Umset-
zung.
Zürich
TALOS Management Consultants
Bleicherweg 45
CH-8002 Zürich
Luxemburg
TALOS Management Consultants
5, rives de Clausen
L-2165 Luxemburg
www.talos-consultants.com
www.shapenewstandards.com
Wer wird sind Ihr Kontakt
Christian ist Partner bei TALOS und begann
seine Karriere als Berater bei einem Deutschen
Logistikkonzern. Nach langjähriger Tätigkeit
als Management-Consultant bei Accenture
stiess er 2008 zu TALOS und verantwortet bei
uns den Bereich Risk & Compliance.
Christian Scholten
Partner
+41 44 380 14 40
christian.scholten@talos-consultants.ch
Martin ist Manager und 2014 bei TALOS einge-
stiegen. Vorher war er zwei Jahre bei der Ver-
mögensverwaltungssparte eines globalen Ver-
sicherers tätig.
Martin kann auf sieben Jahre praxisnaher Er-
fahrung im Risiko- und Projektmanagement so-
wie im regulatorischen Bereich zurückblicken.
Martin Bonnet
Manager
+41 44 380 14 40
martin.bonnet@talos-consultants.ch

Revidiertes Geldwaeschereigesetz

  • 1.
    Publikation © 2019 TALOSManagement Consultants. All rights reserved. | www.talos-consultants.com Revidiertes Geldwäschereigesetz: Überblick über die Änderungen und Auswirkungen für die Betroffenen von Martin Bonnet und Christian Scholten Am 26. Juni 2019 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Änderung des Geld- wäschereigesetzes (GwG) veröffentlicht. Gleichzeitig wurde der Ergebnisbericht der Vernehmlassung publiziert, die per 21. September 2018 abgeschlossen wur- de. Die eidgenössischen Räte werden nun die Vorlage in den anstehenden Herbst- und Wintersessionen diskutieren. Die Neuerungen sollen frühestens am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Damit schreitet die Regulierung im Bereich der Geldwäschereibekämpfung weiter voran. Haupttreiber dieser Gesetzesrevision war die Kritik der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) an der schweizerischen Geldwäschereigesetzgebung («technical complian- ce»). Die FATF hat mit ihren Empfehlungen einen internationalen Standard zur Bekämpfung der Geldwäscherei, der Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung geschaffen. Im Rahmen von ge- genseitigen Länderprüfungen prüft sie regelmässig, ob die nationale Gesetzgebung ihrer Mit- gliedstaaten diesen Empfehlungen entspricht. Die Schweiz wurde 2016 einer Länderprüfung im Rahmen des vierten Prüfzyklus unterzogen. Der Länderbericht der FATF über die Geldwäscherei- gesetzgebung in der Schweiz hat die insgesamt gute Qualität des Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung anerkannt. In einigen Bereichen hat die FATF je- doch Schwachstellen in der Wirksamkeit der Vorgaben festgestellt und entsprechende Empfeh- lungen abgegeben, wie diese zu beheben wären. Hintergrund
  • 2.
    Publikation © 2019 TALOSManagement Consultants. All rights reserved. | www.talos-consultants.com2 Die Schweiz befindet sich deshalb seit Dezember 2016 in einem sogenannten «Enhanced-Follo- wed-up» Prozess und muss die Mängel, die durch die FATF festgestellt wurden, innerhalb von drei Jahren beheben. Die Revision des GwG soll die überarbeiteten Standesregeln zu den Sorg- faltspflichten der Banken (VSB 20) und die Revidierung der FINMA GwG-FINMA vervollständigen. Die Änderung des Geldwäschereigesetzes soll die letzte gesetzliche Etappe zur Erfüllung der ak- tuell gültigen internationalen Standards im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinan- zierung darstellen. Der vorliegende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen des GwG und führt die Hauptauswirkungen für die betroffenen Akteure auf. Im Anschluss geben wir einen Ausblick über den Umsetzungsaufwand und skizzieren Wege, wie dieser am besten zu bewälti- gen ist. Abbildung 1: Wichtigste GwG- Änderungen (Quelle: TALOS) Wichtigste (voraussichtliche) Neuerungen per 1. Januar 2021 Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Neuerungen des GwG zusammen und gibt einen Über- blick über deren Auswirkungen und die Fragestelllungen, die im Rahmen ihrer Umsetzung auftau- chen.
  • 3.
    Publikation © 2019 TALOSManagement Consultants. All rights reserved. | www.talos-consultants.com3 Ausblick Positiv zu bewerten ist die Tatsache, dass zahlreiche Einwände der befragten Akteure in der Ver- nehmlassung berücksichtigt wurden. Zum Beispiel wurde die Abschaffung des Melderechts schlussendlich aufgebeben, welche aus Sicht der Akteure zur mehr Rechtsunsicherheit geführt hätte. Der risikoorientierte Ansatz in der Vorlage des Bundesrates ist ebenfalls zu begrüssen. Die- ser erlaubt den Instituten eine Umsetzung der neuen Richtlinien gemäss ihrem Risikoprofil. Regu- latorischen Prozesse werden auf den verschiedenen Stufen (VSB, GwV-FINMA, GwG) zeitlich und inhaltlich eng koordiniert, was die Implementierung durch die betroffenen Institute auch erleich- tern sollte. Die meisten Änderungen dürften für die Banken verkraftbar sein, zumal diese in der Praxis bereits umgesetzt werden und keinen wesentlichen Mehraufwand bedürfen. Hingegen für Finanzinter- mediäre, welche nicht aus der Bankenbranche (z.B. Treuhänder, Vermögensverwalter) stammen, wird beispielweise die Pflicht zur regelmässigen Überprüfung der Kundendaten, eine Herausfor- derung darstellen. Deshalb wäre ein gemeinsamer Kompromiss der nicht-bankenangehörigen Fi- nanzintermediäre und der Banken, welche relevant sind da sie das Geld aufbewahren, wün- schenswert. Die Erstellung der XML-Schnittschelle zum Einreichen der MROS-Meldungen könnte Schwierigkeiten und Komplikationen verursachen. Gemeinsam den Kurs bestimmen TALOS hat in der Vergangenheit diverse regulatorische Projekte (MiFID II, PRIIPS, GDPR…) erfolg- reich implementiert und kann diese Erfahrung nutzen, um Sie bei einer effizienten und schlanken GwG bzw. VSB 20 und GwV-FINMA Implementierung zu unterstützen. Mittels strukturierter Vor- gehensweisen können wir den Einfluss der jeweiligen Änderungen auf ihr Finanzunternehmen einschätzen. Gemeinsam ermitteln wir, inwieweit Sie betroffen sind und welche Lösungsansätze möglich sind. Unser Team hilft zudem bei der Abwägung einer geeigneten Umsetzungsstrategie und kann Schulungen für Ihr Personal erstellen und durchführen. Für Finanzdienstleister, welche die VSB 20 und GwV-FINMA Änderungen teilweise umgesetzten haben, bietet TALOS einen «Health Check» an, wobei die bereits implementierten Lösungen ana- lysiert und eine Gap-Analyse hinsichtlich Compliance und Marktpraxis erstellt wird. Für das Fol- geprojekt werden Empfehlungen erarbeitet, die besonderen Fokus darauflegen, bereits imple- mentierte Lösungen effiziert zu nutzen. Abbildung 2: TALOS Methodik (Quelle: TALOS)
  • 4.
    Publikation © 2019 TALOSManagement Consultants. All rights reserved. | www.talos-consultants.com4 TALOS definiert neue Standards in der Ma- nagement Beratung. Als spezialisierte Bou- tique Beratung mit Schweizer Wurzeln und Bü- ros in Zürich und Luxemburg beraten wir Kun- den aus der Europäischen Finanzindustrie. TALOS wurde 2008 von erfahrenen Manage- ment Beratern gegründet und ist seither zu ei- nem etablierten Beratungsunternehmen für Fi- nanzunternehmen gewachsen. Als Experten für regulatorische Transformati- onslösungen decken wir die gesamte Band- breite möglicher Fragestellungen ab, von der Analyse über die Strategie bis hin zur Umset- zung. Zürich TALOS Management Consultants Bleicherweg 45 CH-8002 Zürich Luxemburg TALOS Management Consultants 5, rives de Clausen L-2165 Luxemburg www.talos-consultants.com www.shapenewstandards.com Wer wird sind Ihr Kontakt Christian ist Partner bei TALOS und begann seine Karriere als Berater bei einem Deutschen Logistikkonzern. Nach langjähriger Tätigkeit als Management-Consultant bei Accenture stiess er 2008 zu TALOS und verantwortet bei uns den Bereich Risk & Compliance. Christian Scholten Partner +41 44 380 14 40 [email protected] Martin ist Manager und 2014 bei TALOS einge- stiegen. Vorher war er zwei Jahre bei der Ver- mögensverwaltungssparte eines globalen Ver- sicherers tätig. Martin kann auf sieben Jahre praxisnaher Er- fahrung im Risiko- und Projektmanagement so- wie im regulatorischen Bereich zurückblicken. Martin Bonnet Manager +41 44 380 14 40 [email protected]