Am 26. Juni 2019 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Änderung des Geldwäschereigesetzes veröffentlicht, um internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu entsprechen, mit Inkrafttreten frühestens am 1. Januar 2021. Die Revision soll den regulatorischen Rahmen für Banken und Finanzintermediäre verbessern und die Wirksamkeit der Vorschriften erhöhen, während einige Änderungsanträge aus der Vernehmlassung berücksichtigt wurden. Talos Management Consultants bietet Unterstützung für die Compliance-Implementierung und Durchführung von Schulungen für betroffene Finanzdienstleister an.