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Der Gerichtshof bildet zusammen mit dem Gericht den Gerichtshof der Europäischen Union, dessen Ziel die einheitliche Interpretation des EU-Rechts und die Achtung des Rechts durch die EU-Länder und Institutionen ist.
Der Gerichtshof ist für Folgendes zuständig:
Der Gerichtshof setzt sich aus 27 Richtern (einer aus jedem EU-Land) und elf Generalanwälten zusammen, die Stellungnahmen zu Fällen geben, die dem Gerichtshof vorgelegt werden. Sie werden im gegenseitigen Einvernehmen der EU-Länder für sechs Jahre ernannt.