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Gerichtshof

Der Gerichtshof bildet zusammen mit dem Gericht den Gerichtshof der Europäischen Union, dessen Ziel die einheitliche Interpretation des EU-Rechts und die Achtung des Rechts durch die EU-Länder und Institutionen ist.

Der Gerichtshof ist für Folgendes zuständig:

  • Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte über die Auslegung des EU-Rechts;
  • Klagen eines EU-Landes oder der Kommission gegen ein EU-Land wegen Verletzung des EU-Rechts;
  • einzelne Klagen, die von einem EU-Land wegen Aufhebung einer erlassenen Entscheidung einer EU-Institution vorgebracht werden;
  • Untätigkeitsklagen gegen eine EU-Institution;
  • Revisionsverfahren gegen Entscheidungen des Gerichts.

Der Gerichtshof setzt sich aus 27 Richtern (einer aus jedem EU-Land) und elf Generalanwälten zusammen, die Stellungnahmen zu Fällen geben, die dem Gerichtshof vorgelegt werden. Sie werden im gegenseitigen Einvernehmen der EU-Länder für sechs Jahre ernannt.

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