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Im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts dient die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen dazu, den Bürgern der Europäischen Union (EU) ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, indem Kriminalität, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorgebeugt und bekämpft werden. Damit befasst sich Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Kapitel I, IV und V).
Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der EU hat drei Formen:
Die Zusammenarbeit wird mit Hilfe von EU-Agenturen wie der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und dem Europäischen Justiziellen Netz umgesetzt.Die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden erfolgt vor allem über einen Mechanismus, der als gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen bekannt ist (z. B. im Bereich der Haft und Überstellung von Häftlingen, des Europäischen Haftbefehls, der Europäischen Ermittlungsanordnung, der Einziehung und des Einfrierens von Vermögenswerten und finanzieller Sanktionen).
Im Juni 2022 hat der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit verabschiedet. Darin werden eine Reihe von Standards für die operative Zusammenarbeit zwischen Polizeibeamten festgelegt, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat tätig sind oder an gemeinsamen Einsatzformen teilnehmen. Dazu gehören