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Vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 gab es nur ein Verfahren zur Revision der der Europäischen Union (EU) zugrunde liegenden Verträge: die Einberufung einer Regierungskonferenz. Seit 2009 bestehen zwei Verfahren zur Revision der Verträge, die in Artikel 48 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt sind: