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Damit die Europäische Kommission ihrer Rolle als Hüterin der EU-Verträge und des Allgemeininteresses in vollem Umfang gerecht werden kann, wurde ihr ein Initiativrecht verliehen, d. h., sie hat die Aufgabe und Pflicht, neue Gesetze zu den unter den Vertrag fallenden Fragen vorzuschlagen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist oder wenn die Kommission es für erforderlich hält.
Der Rat und das Europäische Parlament können zudem die Kommission auffordern, einen Vorschlag einzureichen, wenn sie dies für notwendig halten.
Seit April 2012 können EU-Bürger mithilfe der Europäischen Bürgerinitiative die Kommission auffordern, Vorschläge vorzulegen. Damit eine Europäische Bürgerinitiative eingeleitet wird, sind mindestens 1 Million Unterschriften aus mindestens sieben von 28 EU-Ländern1 erforderlich.
(1) Zum tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).