Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Statut der Abgeordneten des Europäischen Parlaments

Im Statut der Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (MdEP) festgelegt. Es wurde im Jahr 2005 angenommen und trat im Juli 2009 in Kraft.

Es machte die Bedingungen, unter denen die Abgeordneten arbeiten, transparenter und führte außerdem ein für alle Abgeordneten einheitliches Gehalt ein, das aus dem EU-Haushalt gezahlt wird. Außerdem werden im Statut u. a. folgende Dinge festgelegt:

  • Die Abgeordneten sind frei und unabhängig und geben ihre Stimmen einzeln und persönlich ab.
  • Die Abgeordneten haben das Recht auf Einsicht in alle Akten, die sich im Besitz des Europäischen Parlaments (EP) befinden.
  • Die Abgeordneten haben das Recht, im Rahmen des Initiativrechts des Parlaments einen Vorschlag für einen Rechtsakt der EU einzubringen.
  • Die Dokumente des Parlaments werden in alle Amtssprachen übersetzt.
  • Die Abgeordneten können sich zu Fraktionen zusammenschließen.
  • Die Abgeordneten haben Anspruch auf Unterstützung durch persönliche Mitarbeiter, die frei von ihnen ausgewählt werden. Das Parlament trägt die durch die Beschäftigung dieser Mitarbeiter anfallenden Kosten.

Basierend auf einem Beschluss legte das EP-Präsidium die Durchführungsmaßnahmen für das Abgeordnetenstatut am 19. Mai und fest. Diese wurden mehrfach geändert und decken detailliertere Aspekte in folgenden Bereichen ab:

  • Anspruch auf Entschädigung, Krankheitskosten und Versicherungsschutz zur Deckung der mit der Ausübung des parlamentarischen Mandats verbundenen Risiken;
  • Kostenerstattung;
  • Modalitäten der Verwaltung der Verträge mit den Mitarbeitern und Ausstattung mit Material;
  • Übergangsgeld zum Ende des Mandats, Ruhegehalt usw.

Gemäß Artikel 232 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verfügt das Europäische Parlament über das Recht, seine internen Angelegenheiten in einer eigenen Geschäftsordnung, die alle Verfahrensaspekte seiner Arbeit umfasst, zu regeln.

Ein Verhaltenskodex für die Abgeordneten trat am in Kraft. Als Leitprinzipien legt er fest, dass Abgeordnete ausschließlich im öffentlichen Interesse handeln dürfen und sie ihre Arbeit mit Uneigennützigkeit, Integrität, Transparenz, Sorgfalt, Ehrlichkeit, Verantwortlichkeit und Wahrung des guten Rufs des Europäischen Parlaments ausführen müssen. Er benennt Interessenkonflikte und wie die Abgeordneten ihnen begegnen sollten. Er beinhaltet beispielsweise auch Regelungen zu Repräsentationsgeschenken an Abgeordnete und der beruflichen Tätigkeit von ehemaligen Abgeordneten.

SIEHE AUCH

Top