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Im Statut der Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (MdEP) festgelegt. Es wurde im Jahr 2005 angenommen und trat im Juli 2009 in Kraft.
Es machte die Bedingungen, unter denen die Abgeordneten arbeiten, transparenter und führte außerdem ein für alle Abgeordneten einheitliches Gehalt ein, das aus dem EU-Haushalt gezahlt wird. Außerdem werden im Statut u. a. folgende Dinge festgelegt:
Basierend auf einem Beschluss legte das EP-Präsidium die Durchführungsmaßnahmen für das Abgeordnetenstatut am 19. Mai und fest. Diese wurden mehrfach geändert und decken detailliertere Aspekte in folgenden Bereichen ab:
Gemäß Artikel 232 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verfügt das Europäische Parlament über das Recht, seine internen Angelegenheiten in einer eigenen Geschäftsordnung, die alle Verfahrensaspekte seiner Arbeit umfasst, zu regeln.
Ein Verhaltenskodex für die Abgeordneten trat am in Kraft. Als Leitprinzipien legt er fest, dass Abgeordnete ausschließlich im öffentlichen Interesse handeln dürfen und sie ihre Arbeit mit Uneigennützigkeit, Integrität, Transparenz, Sorgfalt, Ehrlichkeit, Verantwortlichkeit und Wahrung des guten Rufs des Europäischen Parlaments ausführen müssen. Er benennt Interessenkonflikte und wie die Abgeordneten ihnen begegnen sollten. Er beinhaltet beispielsweise auch Regelungen zu Repräsentationsgeschenken an Abgeordnete und der beruflichen Tätigkeit von ehemaligen Abgeordneten.