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Die Gemeinschaftsmethode und Regierungszusammenarbeit

Die Entscheidungsverfahren der Europäischen Union (EU) hängen von den jeweiligen Politikbereichen ab. Gemäß Artikel 294 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union werden EU-Beschlüsse im Allgemeinen mithilfe der Gemeinschaftsmethode (auch bekannt als Unionsmethode) im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens getroffen.

Die Gemeinschaftsmethode zeichnet sich durch die Zuständigkeiten der supranationalen Institutionen der EU aus:

  • dem Recht der Europäischen Kommission, Gesetzgebung zu veranlassen oder auszuführen, mit Ausnahmen,
  • dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union als Legislativorgane, die Gesetze gleichberechtigt verabschieden, und
  • der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit im Rat.

Die Methode steht im Gegensatz zur Regierungszusammenarbeit bei der Entscheidungsfindung, insbesondere hinsichtlich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und in Bezug auf einige Aspekte der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Diese Methode weist folgende Hauptmerkmale auf:

  • Initiativrecht der Kommission, entweder gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten oder auf bestimmte spezifische Tätigkeitsbereiche beschränkt;
  • der Europäische Rat nimmt häufig eine zentrale Rolle ein;
  • das Europäische Parlament ist unterschiedlich stark in die Entscheidungsfindung involviert;
  • der Rat handelt im Allgemeinen einstimmig und verabschiedet die Rechtsakte.

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