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Mit dieser Verordnung werden dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (vormals Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, HABM) verschiedene Aufgaben übertragen. Diese dienen dem Zweck, die Tätigkeiten der nationalen Behörden, des privaten Sektors und der Organe der Europäischen Union (EU) bei der Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums im Sinne der Richtlinie 2004/48/EG zu unterstützen.
Das EUIPO ist damit betraut, Sachverständigen, Behörden und Interessenvertretern unter dem Schirm der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums („Beobachtungsstelle“) eine gemeinsame Plattform zu bieten. Seine Aufgaben erstrecken sich jedoch nicht auf die Teilnahme an einzelnen Einsätzen oder Ermittlungen, die von den zuständigen Behörden durchgeführt werden.
Dem Amt werden folgende Aufgaben übertragen:
Das EUIPO richtet mindestens einmal im Jahr ein Treffen aus, zu dem verschiedene Gruppen eingeladen werden: Vertreter der mit Rechten des geistigen Eigentums befassten Behörden und Organisationen in den EU-Ländern; ein breites, repräsentatives und ausgewogenes Spektrum von Vertretern aus dem privaten Sektor, die im Hinblick auf die Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums entweder am stärksten betroffen sind oder die größte Erfahrung damit haben (Rechteinhaber, einschließlich Autoren und anderer Schöpfer), sowie Internet-Akteure. Verbraucherorganisationen, kleine und mittlere Unternehmen, Autoren und andere Schöpfer müssen angemessen vertreten sein.
Vertreter des Europäischen Parlaments sowie der Europäischen Kommission werden eingeladen, und zwar je nach Erfordernis als Teilnehmer oder Beobachter.
Vertreter des privaten Sektors, die der Beobachtungsstelle angehören, sind verpflichtet, das EUIPO über ihre Maßnahmen und Strategien zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zu unterrichten und ihm statistische Daten über Rechtsverletzungen in ihrem Tätigkeitsbereich bereitzustellen.
Das EUIPO stellt ein Jahresarbeitsprogramm auf, das die Prioritäten für die im Rahmen der Verordnung erfolgenden Tätigkeiten und Sitzungen der Beobachtungsstelle festlegt. Diese müssen im Einklang mit der Politik und den Prioritäten der EU im Bereich des Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums stehen und in Zusammenarbeit mit Vertretern der Beobachtungsstelle aufgestellt werden.
Der jährliche Tätigkeitsbericht enthält mindestens folgende Informationen zu den Aufgaben und Tätigkeiten des EUIPO im Rahmen dieser Verordnung:
Die Durchführung der Verordnung wird in einem Bericht bewertet. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Binnenmarkt der EU.
Die Verordnung ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 386/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Übertragung von Aufgaben, die die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums betreffen, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (ABl. L 129 vom , S. 1-6)
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