Use quotation marks to search for an "exact phrase". Append an asterisk (*) to a search term to find variations of it (transp*, 32019R*). Use a question mark (?) instead of a single character in your search term to find variations of it (ca?e finds case, cane, care).
Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) gehört gemeinsam mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu den vorrangigen Verträgen der Europäischen Union (EU). Er bildet die Grundlage des EU-Rechts, da hier der Zweck der EU und die Politik ihrer zentralen Organe festgelegt sind.
Der EUV basiert auf dem Vertrag von Maastricht, der eine neue Stufe in der europäischen Integration bedeutete, da er über die ursprüngliche wirtschaftliche Zielsetzung (eines gemeinsamen Marktes) hinausging. Er ebnete mit dem Übergang von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zur Europäischen Union (EU) den Weg für die politische Integration.
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde eine Reihe erheblicher Veränderungen für die Struktur, die Organe und die Beschlussfassung sowie die Politikbereiche und die Zuständigkeit der neuen EU eingeführt.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Grundzüge des Vertrags von Maastricht
Eine Europäische Union, die auf drei „Säulen“ beruht:
Die Entwicklung der sozialen Dimension der Europäischen Gemeinschaft durch das dem Vertrag beigefügte Protokoll über die Sozialpolitik, das die Befugnisse der Gemeinschaft auf die sozialen Bereiche ausweitet.
Die Einführung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, um zu gewährleisten, dass Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden und sich darauf beschränken, was zur Erreichung der verfolgten Ziele notwendig ist.
Einführung des Konzepts der Unionsbürgerschaft, die zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzutritt und diese ergänzt.
Änderungen des Vertrags
Der Vertrag von Maastricht wurde nachfolgend durch die folgenden Verträge geändert:
Der Vertrag von Amsterdam (1997) erlaubte der EU eine Erweiterung ihrer Zuständigkeiten durch Einführung einer gemeinschaftlichen Beschäftigungspolitik, durch Vergemeinschaftung von Sachgebieten, die zuvor lediglich Gegenstand einer Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres waren, durch Maßnahmen zur bürgernäheren Gestaltung der EU, durch die Möglichkeit einer engeren Zusammenarbeit bestimmter EU-Länder (verstärkte Zusammenarbeit). Außerdem kommen das Mitentscheidungsverfahren und qualifizierte Mehrheitsentscheidungen häufiger zur Anwendung. Zudem beinhaltet der Vertrag eine Vereinfachung und Neunummerierung der Vertragsartikel.
Der Vertrag von Nizza (2001) diente hauptsächlich der Regelung derjenigen mit der Erweiterung verbundenen institutionellen Fragen, die 1997 noch offengelassen wurden: die Zusammensetzung der Kommission, die Stimmengewichtung im Rat und die Ausdehnung der Bereiche, in denen die qualifizierte Mehrheitsentscheidung zum Einsatz kommt. Er hat auch den Rückgriff auf das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit vereinfacht und die Funktionsfähigkeit des Gerichtssystems verbessert.
Der Vertrag von Lissabon (2007) enthält umfangreiche Reformen. Er beendet die Europäische Gemeinschaft – der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wird als „Vertrag über die Arbeitsweise der EU“ neu benannt. Er löst die bisherige auf drei Säulen beruhende Architektur der EU auf und nimmt eine Neuverteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den EU-Ländern vor. Auch die Arbeitsweise der europäischen Organe und das Beschlussfassungsverfahren wurden überarbeitet, um einer auf 28 Länder erweiterten EU gerecht zu werden. Gemäß Vertrag wurden verschiedene Bereiche der EU-Innen- und Außenpolitik reformiert. So können die Organe in neuen Politikbereichen tätig werden. Die demokratische Dimension der EU wurde weiter gestärkt.
Nach 1992 wurde der EUV durch mehrere Beitrittsverträge geändert, mit denen die Anzahl der EU-Länder schrittweise von 12 auf 28 erhöht wurde.
WANN TRITT DIE DERZEITIGE FASSUNG DES VERTRAGS IN KRAFT?
Der am unterzeichnete Vertrag von Lissabon, der den EUV und den AEUV umfasst, ist am in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) geht auf den Vertrag von Maastricht, der am unterzeichnet wurde, zurück. Seine derzeitige Fassung ergibt sich, nach mehreren Änderungen, aus dem Vertrag von Lissabon (2007).
Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am (ABl. C 306 vom , S. 1-271)