Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Tschechien

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Berufskraftfahrer

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Fahranfänger

Es gibt Fahrstreifen, die bestimmten Arten von Fahrzeugen vorbehalten sind. Andere Fahrzeuge dürfen sie nur zum Vorbeifahren, Überholen, Abbiegen und Wenden sowie Auffahren auf den Verkehrsweg benutzen, oder wenn der Platz zwischen dem vorbehaltenen Fahrstreifen und dem Rand des eigenen Fahrstreifens nicht ausreicht.

Verbotene Drogen

THC (Cannabis)

Methylamphetamin

MDMA (Ecstasy)

Unter Einfluss von Suchtmitteln dürfen Sie weder motorisierte noch nicht motorisierte Fahrzeuge führen.

Fahrer/-innen von motorisierten oder nicht motorisierten Fahrzeugen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.


Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.


WinterreifenpflichtVom 1. November bis 31. März, bei Schnee und Eis.
Sicherheitsausrüstung für AutosSicherheitsgurte
Verbandskasten
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerZwei voneinander unabhängige Bremsen
Roter Rückstrahler hinten und weißer Rückstrahler vorne
Weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht bei schlechter Sicht
FußgängerFußgänger, die bei schlechter Sicht, auf dem Seitenstreifen oder am Straßenrand, außerhalb geschlossener Ortschaften, an Orten ohne öffentliche Straßenbeleuchtung unterwegs sind, müssen retroreflektierende Elemente so am Körper tragen, dass sie für andere Straßenbenutzer sichtbar sind.
Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge
Mopeds
Fahrräder(nur für Radfahrer unter 18 Jahren)
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Ausgenommen sind:

  • Fahrer beim Rückwärtsfahren
  • Von der Gurtpflicht befreit sind Personen aus (ärztlich bescheinigten) medizinischen Gründen oder aufgrund von plötzlich auftretenden akuten Gesundheitsproblemen.
  • Fahrer von Rettungsfahrzeugen und Fahrzeugen öffentlicher Stellen, im Dienst

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Außerhalb geschlossener Ortschaften
Schnellstraßen
  • 80 km/h in bebauten Bereichen
Autobahnen
  • 80 km/h in bebauten Bereichen
Innerhalb geschlossener Ortschaften

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Schnellstraßen
  • 80 km/h in bebauten Bereichen
Autobahnen
  • 80 km/h in bebauten Bereichen
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Schnellstraßen
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen


  • Rotes Licht: Sie dürfen die Haltelinie nicht überqueren oder die Ampel passieren.
  • Gelblicht vor Rotlicht: Sie müssen anhalten, außer wenn Sie zu nahe an der Ampel sind, um sicher anzuhalten, wenn sie auf Gelb umspringt.
  • Gelbes und rotes Licht blinken gemeinsam: Bereiten Sie sich vor zum Losfahren.
  • Grünes Licht: Fahren Sie.
  • Gelbes Blinklicht: Vorsichtig weiterfahren, die Kreuzung ist nicht ampelgeregelt.

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 18/09/2024
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