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Fachkraft mit Helm und Warnweste

Integrierte Fachkräfte – vermittelt über die GIZ

Sie möchten Veränderungen mitgestalten und neue Länder kennenlernen? Als Integrierte Fachkraft bringen Sie ihr Wissen dort ein, wo es gebraucht wird.

Integrierte Fachkräfte: Motor für Veränderung

Wenn Arbeitgeber in Entwicklungs- und Schwellenländern für Schlüsselpositionen keine geeigneten Kandidatinnen oder Kandidaten finden, können sie über die GIZ eine internationale Expertin oder einen internationalen Experten anfragen. Die GIZ vermittelt entsprechend der Nachfrage geeignete Fachkräfte mit hoher Spezialisierung von den Arbeitsmärkten in Deutschland, der Europäischen Union und den EFTA-Ländern. Dies sind sogenannte Integrierte Fachkräfte.

Wissensaustausch durch internationale Arbeitsmobilität

Die Fachkräfte arbeiten für Ministerien, Organisationen und entwicklungspolitisch relevante Unternehmen in Asien, Afrika, Süd- und Mittelamerika sowie Südosteuropa und bringen Expertise mit, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt nicht vorhanden ist. Sie geben ihr Wissen vor Ort weiter und stoßen damit wichtige Veränderungen an.

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Integrierte Fachkräfte sind Fachkräfte mit hoher Spezialisierung aus Deutschland bzw. der Europäischen Union, die ihre Expertise an Schlüsselpositionen in Entwicklungs- und Schwellenländern einsetzen. Sie sind mit einem lokalen Arbeitsvertrag direkt beim Arbeitgeber im Einsatzland angestellt und in seine Strukturen voll eingebunden - daher der Name „Integrierte Fachkraft“. Dabei beziehen sie ein ortsübliches Gehalt, das von der GIZ bezuschusst wird. Sie arbeiten in der Regel mindestens zwei Jahre im Einsatzland in staatlichen Institutionen oder privaten Unternehmen, bei Kammern, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen. Dort geben sie ihr Wissen weiter und tragen dazu bei, dass Menschen vor Ort die Entwicklung ihres Landes selbst vorantreiben können.

Als Integrierte Fachkraft (IF) können sich Menschen bewerben, die:

  • die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EFTA-Landes haben
  • einschlägige Berufserfahrung mitbringen
  • Im Ausland in einer entwicklungspolitisch relevanten Schlüsselposition arbeiten möchten

Das Spektrum der Tätigkeiten von Integrierten Fachkräften ist sehr breit und umfasst daher sehr unterschiedliche Berufsgruppen. Wichtig sind jeweils mehrjährige Berufserfahrung und ein Experten- oder Spezialistenwissen, das auf dem lokalen Arbeitsmarkt des Einsatzlandes nicht verfügbar ist. Arbeitsfähige Kenntnisse der im Land gesprochenen internationalen Verkehrssprache sind Voraussetzung für einen Einsatz, berufliche Erfahrungen im Ausland sind von Vorteil.

Die GIZ lädt geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch ein und schlägt Kandidatinnen und Kandidaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens dem Arbeitgeber vor. Der Arbeitgeber entscheidet dann über die Einstellung auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen und der Empfehlung der GIZ.

Ihren Arbeitsvertrag schließen Sie mit einem lokalen Arbeitgeber nach lokalem Recht. Sie sind mit Ihrer Tätigkeit vollständig in dessen Organisation integriert und werden vom lokalen Arbeitgeber geführt. Sie erhalten ein ortsübliches Gehalt, zu dem die GIZ Ihnen einen Zuschuss zahlt. Bei den lokalen Arbeitgebern handelt es sich häufig um Ministerien, Behörden, staatliche Organisationen, Verbände oder Kammern, die eine Rolle in der Entwicklungszusammenarbeit spielen.

Nein. Wenn ein Arbeitgeber im Ausland Bedarf an Fachkräften hat, wendet er sich zuerst an das örtliche GIZ-Landesbüro, um einen entsprechenden Vermittlungsantrag zu stellen. Entspricht die zu besetzende Stelle den entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung, muss die Stelle zuerst ausgeschrieben werden, bevor die Bewerberauswahl für diese Vakanz stattfinden kann. Die Ausschreibung erscheint auf unserem Stellenmarkt.

Die GIZ begrüßt auch Bewerbungen von Interessierten in Arbeitsverhältnissen, die sich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben lassen können. Die Entscheidung über eine Beurlaubung liegt jedoch bei Ihrem Arbeitgeber. Der über die GIZ vermittelte Einsatz erfüllt die Kriterien der Sonderurlaubsverordnung für den öffentlichen Dienst.

Vor der Ausreise werden Sie von der GIZ in Eschborn bzw. in Form von Online-Schulungen intensiv auf Ihren Einsatz vorbereitet.

Je nach individuellen Gegebenheiten und in Abstimmung mit Ihrer Projektleitung können weitere Vorbereitungskurse von Ihnen und Ihrem mitausreisenden Partner bzw. Ihrer mitausreisenden Partnerin in Anspruch genommen werden.

 

Informationen zu Ihrem Zielland erhalten Sie u.a. beim Auswärtigen Amt. [https://www.auswaertiges-amt.de/de/]

Nein. Eine Unterkunft suchen Sie nach Ihren persönlichen Vorstellungen selbst. In der Regel unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber oder das örtliche GIZ-Büro bei der Suche mit Kontakten zu Maklern oder Netzwerken.

Das kommt auf das Einsatzland an. In den meisten Ländern kann Ihre Familie mit ausreisen, wir zahlen auch für begleitende Partnerinnen und Partner sowie Kinder Reise- und Übersiedelungspauschalen. Es gibt jedoch einige wenige Einsatzländer, die aus Sicherheitsgründen für mitausreisende Partnerinnen und Partner und Kinder nicht geeignet sind. Dies wird bereits in der Stellenausschreibung vermerkt.

Für mitausgereiste schulpflichtige Kinder zahlt die GIZ einen Zuschuss zu den anfallenden Schulgebühren im Einsatzland.

Ja, Sie als Integrierte Fachkraft profitieren von den gleichen Sicherheitsvorkehrungen und -leistungen wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ im selben Land. Sie werden hierzu vor Ihrer Ausreise beraten und erhalten ggf. auch ein gesondertes Sicherheitstraining. Wenn Sie bereits vor Ihrer Bewerbung Fragen hierzu haben, wenden Sie sich an den in der Stellenausschreibung angegebenen Kontakt.

Für die Dauer Ihres Einsatzes als Integrierte Fachkraft zahlt die GIZ Ihnen Pauschalen für Ihre Zahlungen an die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Ihre Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen entsprechen grundsätzlich den landesüblichen Regelungen und werden in Ihrem lokalen Arbeitsvertrag festgelegt. Dazu gibt es jedoch für die Arbeitgeber vor Ort Vorgaben der GIZ, die eine Anlehnung der Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen an Standards in Deutschland ermöglichen.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn Sie, Ihr lokaler Arbeitgeber und die zuständigen Stellen bei der GIZ im Einsatzland dies wünschen und das beauftragende deutsche Bundesministerium die Verlängerung befürwortet und die Mittel dafür bereitstellt, ist eine Verlängerung Ihrer Tätigkeit als Integrierte Fachkraft möglich. Sie können jedoch maximal sechs Jahre lang als Integrierte Fachkraft tätig sein. Ein erneuter Einsatz setzt danach eine mindestens zweijährige Unterbrechung voraus.

Business Scouts for Development sind als entwicklungspolitische Expert*innen in rund 40 Ländern weltweit tätig. Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beraten sie deutsche, europäische und lokale Unternehmen zu entwicklungspolitischen Themen und fördern verantwortungsvolles wirtschaftliches Engagement durch Kooperationsprojekte. Die Business Scouts for Development arbeiten dabei eng mit Partnern aus der verfassten Wirtschaft und Organisationen der beruflichen Bildung in Deutschland und vor Ort zusammen. Im Rahmen des Programms werden unter anderem Expert*innen als Integrierte Fachkräfte über die GIZ an Auslandshandelskammern (AHK) und Delegationen der Deutschen Wirtschaft vermittelt.

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