Zweiter Haushaltsvertrag / Vertrag von Brüssel 

Durch den Vertrag von Brüssel von 1975 wurden erneut einige Finanzvorschriften der Verträge geändert.

Die Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments, dem die Befugnis übertragen wurde, den Haushaltsplan der Gemeinschaft abzulehnen und der Europäischen Kommission für die Durchführung des Haushaltsplans Entlastung zu erteilen, wurden gestärkt.

Zudem wurde im Vertrag von Brüssel die Grundlagen für die Errichtung eines Rechnungshofs gelegt.

  • Unterzeichnung: Brüssel (Belgien) am 22. Juli 1975
  • Datum des Inkrafttretens: 1. Juni 1977