Vertrag von Lissabon
Die Regierungskonferenz, die mit der Ausarbeitung des Reformvertrags beauftragt war, nahm am 23. Juli 2007 in Lissabon ihre Arbeit auf. Das Europäische Parlament wurde durch Elmar Brok, Enrique Barón Crespo und Andrew Duff vertreten.
Der Vertragstext wurde anschließend von den Staats- und Regierungschefs auf einer Tagung am 18. und 19. Oktober 2007 in Lissabon verabschiedet. Die Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon erfolgte am 13. Dezember 2007 im Beisein von Hans-Gert Pöttering, Präsident des Europäischen Parlaments, nachdem einen Tag zuvor die Präsidenten des Europäischen Parlaments, der Kommission und des Rates die Charta der Grundrechte der EU im Parlament proklamiert hatten.
Wesentliche Veränderungen für das Europäische Parlament
Gemäß dem Vertrag von Lissabon hat das Parlament das Recht, den Präsidenten der Kommission zu ernennen. Die Ernennung erfolgt auf einen Vorschlag des Europäischen Rates, der die Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament berücksichtigen muss. Außerdem wurde mit dem Vertrag das Mitentscheidungsverfahren auf weitere Bereiche ausgeweitet und wurde so zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, wurde das Europäische Parlament durch den Vertrag mit dem Rat als Gesetzgeber in Bereichen gleichgestellt, in denen dies zuvor nicht der Fall war, insbesondere hinsichtlich der Aufstellung des Haushaltsplans (wo das Parlament nun vollständig gleichberechtigt ist), der Agrarpolitik sowie im Bereich Justiz und Inneres.
Der Vertrag trat am 1. Dezember 2009 in Kraft, nachdem er von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert worden war.
- Unterzeichnung: Lissabon (Portugal) am 13. Dezember 2007
- Datum des Inkrafttretens: 1. Dezember 2009