Vertrag von Luxemburg 

Vertrag zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften / Erster Haushaltsvertrag

Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Luxemburg zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften in den Verträgen wurden die Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments ausgeweitet und ein System der „Eigenmittel“ zur Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts eingeführt.

  • Unterzeichnung: Luxemburg (Luxemburg) am 22. April 1970
  • Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 1971