Die Amtszeit der Kommission Hallstein erstreckte sich über zwei Perioden vom 7. Januar 1958 bis zum 30. Juni 1967. Sie war die erste Kommission der EWG überhaupt und schuf die Grundlagen für den Gemeinsamen Markt und die Gemeinsame Agrarpolitik (1962). Sie meisterte die institutionelle Krise in den 60er-Jahren und baute erfolgreich ein effizientes Verwaltungssystem auf. Dadurch konnten europäische Institutionen in Drittländern eingerichtet und das Vertrauen zahlreicher Investoren gewonnen werden.