
Im Anschluss an die wöchentliche Sitzung des Kollegiums der Kommissare am 17. Juli 2026 fanden am selben Tag in Brüssel drei Pressekonferenzen statt.
Verfolgen Sie die neuesten Erklärungen des Präsidenten und der Kommissare in unserem Pressebereich.
Die Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera sowie die Kommissare Wopke Hoekstra und Dan Jørgensen stellten einen Aktionsplan zur Elektrifizierung vor, der Europa zum ersten elektrisch betriebenen Kontinent machen soll, sowie einen stärkeren CO₂-Markt zur Unterstützung der EU-Industrie bei der Energiewende und der Elektrifizierung.
Europas Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen hat den Kontinent wiederholt geopolitischen Schocks ausgesetzt. Diese haben die Energiepreise sowohl für Haushalte als auch für Unternehmen in die Höhe getrieben und unsere Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Zwar werden mittlerweile 70 % des Stroms in der EU aus heimischen sauberen Energiequellen erzeugt, doch ist der Elektrifizierungsgrad des Energiebedarfs in den letzten zehn Jahren bei 23 % stagniert. Wir müssen daher die Elektrifizierung energieverbrauchender Sektoren, insbesondere der Industrie, des Verkehrs und des Gebäudebereichs, beschleunigen.
Die Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen und Kommissar Michael McGrath stellten nach der Veröffentlichung des siebten jährlichen Berichts zur Rechtsstaatlichkeit wichtige Erkenntnisse vor, in dem der Stand der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in vier Beitrittskandidatenländern – Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien – bewertet wird.
Der diesjährige Bericht bestätigt einen insgesamt positiven Trend und zeigt anhaltende Fortschritte in vielen Mitgliedstaaten, wobei in allen im Rahmen des Berichts untersuchten Bereichen bedeutende Reformen abgeschlossen wurden oder derzeit durchgeführt werden. Auch wenn die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten und Politikbereichen uneinheitlich ist und einige Herausforderungen weiterhin bestehen, tragen der Bericht und seine Empfehlungen durch die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiterhin zu Reformen und Veränderungen bei.
Die Rechtsstaatlichkeit bildet die Grundlage für Europas Wohlstand, Demokratie und Sicherheit. Unabhängige Justizsysteme, wirksame Rahmenbedingungen zur Korruptionsbekämpfung, freie und pluralistische Medien sowie starke Gewaltenteilung schützen die Rechte der Bürger und sichern das Vertrauen in öffentliche Institutionen und die Demokratie. Sie bieten die Rechtssicherheit, die Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum fördert.
Im Laufe der Zeit hat sich der Rechtsstaatlichkeitsbericht zu einem etablierten Instrument für den Dialog mit den Mitgliedstaaten über zentrale Fragen der Rechtsstaatlichkeit entwickelt. Seine Empfehlungen sind ein Motor für Reformen in den Mitgliedstaaten.
Abschließend stellte Kommissarin Maria Luís Albuquerque die jüngste Mitteilung zur Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors vor, in der Maßnahmen zur Stärkung des Binnenmarkts für den Bankensektor dargelegt werden.
Das Ziel dieser Mitteilung – die eine zentrale Säule der Strategie der Kommission für eine Spar- und Investitionsunion (SIU) darstellt – ist der Aufbau eines stärker integrierten, effizienteren und wettbewerbsfähigeren Bankensektors, der die europäische Wirtschaft durch die Finanzierung von Wachstum, Innovation und strategische Prioritäten stärken kann. Dies soll durch einen ausgewogeneren Rechtsrahmen gestützt werden, der die Voraussetzungen dafür schafft, dass Banken umsichtig Risiken eingehen können, während gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit des Sektors gewahrt bleibt, Haushalte und Unternehmen besser versorgt werden und dabei die Finanzstabilität erhalten und nachhaltiges Wachstum gefördert wird.