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Free Trade Agreement between the European Union and Singapore
Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Singapur
Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Singapur
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur
Beschluss (EU) 2019/1875 zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Singapur
Mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die EU-Wirtschaftsteilnehmer die Gelegenheiten in vollem Umfang nutzen können, die in Singapur geschaffen werden:
Es gibt ein Protokoll zu dem Abkommen, das die Definition für „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen beinhaltet. Es wurde Ende 2022 geändert unter Berücksichtigung:
Die Vereinbarung ist am in Kraft getreten.
Das Freihandelsabkommen wurde parallel zum Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur ausgehandelt.
Weiterführende Informationen:
Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (ABl. L 294 vom , S. 3-755).
Nachfolgende Änderungen des Übereinkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss (EU) 2018/1599 des Rates vom zur Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (ABl. L 267 vom , S. 1-2).
Beschluss (EU) 2019/1875 des Rates vom zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (ABl. L 294 vom , S. 1-2).
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