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Document JOC_2002_181_E_0094_01
Amended proposal for a Council Decision adopting a specific programme for research, technological development and demonstration to be carried out by means of direct actions by the Joint Research Centre (2002-2006) (COM(2002) 43 final — 2001/0124(CNS)) (Text with EEA relevance)
Geänderter Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002—2006) (KOM(2002) 43 endg. — 2001/0124(CNS)) (Text von Bedeutung für den EWR)
Geänderter Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002—2006) (KOM(2002) 43 endg. — 2001/0124(CNS)) (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 181E vom 30.7.2002, pp. 94–111
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Geänderter Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002-2006) (gemäss Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt) /* KOM/2002/0043 endg. - CNS 2001/0124 */
Amtsblatt Nr. 181 E vom 30/07/2002 S. 0094 - 0111
Geänderter Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002-2006) (gemäss Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG Die Kommission verabschiedete ihre Vorschläge für das sechste Rahmenprogramm (EG und Euratom) [1] im Bereich Forschung und technologische Entwicklung am 21. Februar 2001 und für die spezifischen Programme zur Durchführung des sechsten Rahmenprogramms [2] am 30. Mai 2001. Diesen Vorschlägen lag die Absicht zugrunde, einen Beitrag zur Schaffung des Europäischen Forschungsraums zu leisten. [1] KOM(2001) 94 [2] KOM(2001) 279 Eine wichtige Phase der Verhandlungen über das Rahmenprogramm ist jetzt nach der ersten lesung im Europäischen Parlament (14. November 2001) und der Annahme eines gemeinsamen Standpunktes durch den Rat [28. Januar 2002] abgeschlossen. Aus den Standpunkten des Parlamentes und des Rates zum neuen Rahmenprogramm spricht ein hohes Mass an Übereinstimmung, mit sehr ähnlichen Positionen zum Gesamthaushalt und seiner Aufschlüsselung, der Programmstruktur, den wissenschaftlichen und technologischen Prioritäten sowie zur Art und Weise der Umsetzung. Die Kommission war ihrerseits bemüht, auf eine solche Übereinstimmung hinzuwirken, insbesondere durch Änderung ihrer ursprünglichen Vorschläge zum Rahmenprogramm, bei der sie einen erheblichen Anteil der Änderungen des Parlaments berücksichtigte [3]. Die Kommission stellt mit Zufriedenheit fest, dass durch die Bemühungen von Rat und Parlament ein grundlegender Konsens über die Grundprinzipien des neuen Rahmenprogramms erzielt werden konnte, insbesondere hinsichtlich des Vorrangs für den Einsatz neuer effizienter Instrumente, die eindeutige Konzentration auf die vorrangigen Themenbereiche sowie die Einführung größerer Flexibilität bei der Durchführung des Programms. [3] KOM(2001) 709 Die Kommission verfügt nun über eine ausreichend stabile Grundlage, um geänderte Vorschläge zu den spezifischen Programmen vorzulegen. Dabei werden die Änderungen am Rahmenprogramm aus der ersten Lesung berücksichtigt und die einzelnen Auswirkungen dieser Änderungen auf den Inhalt der Forschung sowie die Art und Weise ihrer Durchführung beschrieben. Ziel ist es, den anderen Institutionen ihre Prüfung der spezifischen Programme sowie die weiteren Verhandlungen zu erleichtern und so eine baldige Einigung über das Rahmenprogramm, die Regeln für die Beteiligung und die spezifische Programme zu ermöglichen. Die meisten Änderungen an den von der Kommission vorgelegten Vorschlägen betreffen das Programm "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums", d.h. unter anderem: - Anpassungen der Struktur und der Forschungsinhalte bei Themenbereich 1 (entsprechend der Neugliederung in zwei Abschnitte, nämlich fortgeschrittene Genomik und ihre Anwendungen im Dienste der Medizin, sowie Bekämpfung der wichtigsten Krankheiten) und bei Themenbereich 6 (entsprechend der Neugliederung in drei Teile, nämlich nachhaltige Energiesysteme, nachhaltiger Landverkehr und globale Veränderungen und Ökosysteme). Die Änderungen bei den anderen vorrangigen Themenbereichen waren weniger umfangreich, wenn auch in einigen Fällen wesentlich. - Anpassungen bei den ursprünglichen politikorientierten Forschungsprioritäten unter dem Titel "Unterstützung der Politik und Planung im Vorgriff auf den wissenschaftlichen und technologischen Bedarf" sowie gewisse Umschichtungen von Forschungstätigkeiten betreffend die die vorrangigen Themenbereiche (besonders im Hinblick auf Landwirtschaft und marine Ökosysteme). Dabei wurden die inhaltlichen Änderungen und die erhebliche Mittelkürzung aus der ersten Lesung berücksichtigt. - Die Beschreibung der Instrumente (Anhang III) wurde unter Berücksichtigung der Diskussion im Vorfeld der ersten Lesung differenzierter und klarer gestaltet. Dabei wurde der Grundsatz eines reibungslosen Übergangs von "traditionellen" zu "neuen" Instrumenten bei der Umsetzung der vorrangigen Themenbereiche und das Konzept eines vierten Instruments im Sinne einer "Stufenleiter zur Verwirklichung von Forschungsexzellenz" einbezogen. Die Kommission schlägt vor, dass sie bei der Durchführung dieses spezifischen Programms durch einen Ausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützt wird. Dieser Ausschuss soll entsprechend den vorrangigen Themenbereichen der Forschung in unterschiedlicher Zusammensetzung tagen. Die Änderungen am Programm "Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums" betreffen im Wesentlichen die Maßnahmen zu Mobilität und Infrastrukturen, wo bei den einzuführenden Mechanismen und Instrumenten Präzisierungen und Klärungen vorgenommen wurden und ferner dem geringeren Haushalt für diese Maßnahmen Rechnung getragen wurde. Die wichtigsten Änderungen beim Euratom-Programme für "Kernenergie" betreffen den Teil Kernspaltung, in den ein neuer vorrangiger Themenbereich über Strahlenschutz und Tätigkeiten zur Sicherheit der kerntechnischen Anlagen aufgenommen wurde. In diesen beiden Programmen wurde die Beschreibung der Instrumente (Anhang III) entsprechend dem Programm "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" grundlegend aktualisiert Überall wurde die Zuweisung von Haushaltsmitteln gemäß dem gemeinsamen Standpunkt des Rates revidiert. 2001/0124 (CNS) Geänderter Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002-2006) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 166 Absatz 4, auf Vorschlag der Kommission [4], [4] ABl. nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments, [5] [5] ABl. nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses, [6] [6] ABl. nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen [7], [7] ABl. in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 166 Absatz 3 EG-Vertrag erfolgt die Durchführung des Beschlusses Nr. .../../EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom [...] über das sechste mehrjährige Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums [8] (nachstehend «Rahmenprogramm» genannt) durch spezifische Programme, in denen die Einzelheiten der Durchführung, ihre Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt werden. [8] ABl. (2) Das Rahmenprogramm ist in die drei großen Handlungsblöcke "Konzentration und Bündelung der Gemeinschaftsforschung", "Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums" und "Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums" unterteilt; die direkten Aktionen der Gemeinsamen Forschungsstelle im Rahmen dieses spezifischen Programms sind innerhalb des ersten Blocks durchzuführen, leisten jedoch zum Teil auch einen Beitrag zu den anderen Blöcken. (3) Für die Verbreitung der Forschungsergebnisse im Rahmen dieses Programms gelten die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse für das Rahmenprogramm, die das Europäische Parlament und der Rat mit dem Beschluss .../../EG verabschiedet haben [9] (nachstehend ,Beteiligungs- und Verbreitungsregeln" genannt). [9] ABl. (4) Bei der Durchführung dieses Programms sollte die Förderung der Mobilität und Ausbildung der Wissenschaftler und der Innovation in der Gemeinschaft einen Schwerpunkt bilden. (5) Bei der Durchführung dieses Programms kann neben der Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Assoziierungsabkommens die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen insbesondere auf der Grundlage von Artikel 170 EG-Vertrag sinnvoll sein. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Kandidatenländern gelten. (6) Bei den im Rahmen dieses Programms durchgeführten Forschungstätigkeiten sollten die wesentlichen ethischen Grundsätze, insbesondere die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten, beachtet werden. (7) Anknüpfend an die Mitteilung der Kommission ,Frauen und Wissenschaft" [10] und die Entschließungen des Rates [11] und des Europäischen Parlaments [12] zu diesem Thema wird ein Aktionsplan durchgeführt, mit dem die Stellung und Rolle der Frauen in Wissenschaft und Forschung gestärkt werden sollen; darüber hinaus sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. [10] KOM(1999)76 [11] Entschließung vom 20. Mai 1999, ABl. C201 vom 16.7.1999 [12] Entschließung vom 3. Februar 2000, EP 284.656. (8) Das Programm sollte auf flexible, effiziente und transparente Weise durchgeführt werden, wobei die einschlägigen Erfordernisse der Nutzer der GFS und der Gemeinschaftspolitik sowie das Ziel des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu beachten sind. Die Forschungstätigkeiten im Rahmen des Programms sind erforderlichenfalls diesen Erfordernissen sowie wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen anzupassen. (9) Die GFS sollte gezielt Tätigkeiten im Bereich Innovation und Technologietransfer durchführen. (10) Bei der Durchführung dieses Programms sollte die Kommission im Einklang mit den entsprechenden Bestimmungen des Kommissionsbeschlusses 96/282/Euratom vom 10. April 1996 über die Reorganisation der Gemeinsamen Forschungsstelle [13] den GFS-Verwaltungsrat konsultieren. [13] ABl. L 107 vom 30.4.1996, S. 12. (11) Die Kommission sollte zu gegebener Zeit eine unabhängige Bewertung der Tätigkeiten veranlassen, die auf den unter dieses Programm fallenden Gebieten erfolgt sind. (12) Der Verwaltungsrat der GFS ist zum wissenschaftlich-technischen Inhalt dieses spezifischen Programms gehört worden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 1. In Übereinstimmung mit dem Beschluss [...] über das Rahmenprogramm 2002-2006 (nachstehend «Rahmenprogramm» genannt) wird ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration durchzuführendes spezifisches Programm (nachstehend ,spezifisches Programm" genannt) für den Zeitraum vom [...] bis zum 31. Dezember 2006 verabschiedet. 2. Die Ziele und wissenschaftlich-technologischen Schwerpunkte des spezifischen Programms sind in Anhang I beschrieben. Artikel 2 In Übereinstimmung mit Anhang II des Beschlusses [.../...] über das Rahmenprogramm betragen die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel 760 Millionen Euro. Anhang II dieser Entscheidung enthält eine unverbindliche Aufschlüsselung dieses Betrags. Artikel 3 1. Die Kommission ist für die Durchführung des spezifischen Programms verantwortlich. 2. Das spezifische Programm wird mittels der in den Anhängen I und III des Rahmenprogramms und in Anhang III festgelegten Instrumente durchgeführt. 3. Für die Verbreitung der Forschungsergebnisse im Rahmen dieses Programms gelten die Regeln des Beschlusses [.../...] für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (nachstehend ,Beteiligungs- und Verbreitungsregeln" genannt). Artikel 4 1. Die Kommission stellt ein Arbeitsprogramm zur Durchführung des spezifischen Programms auf, dass allen Interessenten zur Verfügung gestellt wird und das die Ziele und wissenschaftlich-technologischen Schwerpunkte gemäß Anhang I, den Zeitplan für die Durchführung und die Durchführungsmodalitäten genauer darlegt. 2. Das Arbeitsprogramm trägt den relevanten Forschungstätigkeiten der Mitgliedstaaten, der assoziierten Staaten und europäischer und internationaler Organisationen Rechnung. Es wird gegebenenfalls aktualisiert. Artikel 5 Bei der Durchführung dieses Programms konsultiert die Kommission im Einklang mit dem Kommissionsbeschluss 96/282/Euratom den GFS-Verwaltungsrat. Die Kommission unterrichtet den Verwaltungsrat in regelmäßigen Abständen über die Durchführung des spezifischen Programms. Artikel 6 1. Die Kommission berichtet gemäß Artikel 4 des Rahmenprogramms regelmäßig über den Stand der Durchführung des spezifischen Programms. 2. Die Kommission veranlasst die in Artikel 5 des Rahmenprogramms vorgesehene unabhängige Bewertung der Tätigkeiten, die auf den unter das spezifische Programm fallenden Gebieten erfolgt sind. Artikel 6 Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...] Im Namen des Rates Der Präsident [...] ANHANG I Wissenschaftliche und technologische Ziele und Grundzüge der Massnahmen 1. Einleitung Die Gemeinsame Forschungsstelle soll im Rahmen ihres Arbeitsprogramms auftraggeberorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Konzipierung, Durchführung und Überwachung der Gemeinschaftspolitik liefern. Ihre Arbeit ist im gemeinsamen Interesse der Mitgliedstaaten, jedoch unabhängig von privaten oder staatlichen Einzelinteressen. Die GFS leistet daher Unterstützung, wenn Gemeinschaftsmaßnahmen erforderlich sind. Der Beitrag der GFS zum Rahmenprogramm berücksichtigt Empfehlungen der jüngsten Evaluierungen der GFS [14] sowie die Anforderungen im Rahmen der Reform der Kommission, insbesondere: [14] Davignon-Bericht (2000), Fünfjahresbewertung (2000), wissenschaftliche Evaluierung (1999), Festlegung der Prioritäten (2001) - eine verstärkte Nutzerorientierung - Vernetzung zur Schaffung einer breiten Wissensbasis und engere Beteiligung der Laboratorien, Unternehmen und Regulierungsstellen der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer an der wissenschaftlich-technischen Unterstützung der EU-Politik im Einklang mit den Zielen des Europäischen Forschungsraums (EFR) - die Konzentration der Tätigkeit auf ausgewählte Themen, - die Ausbildung von Forschern, bei der insbesondere Großanlagen und spezialisierte Laboratorien eingesetzt werden sollen. Berücksichtigt wird der ermittelte, eindeutig zum Ausdruck gebrachte Bedarf (insbesondere der Kommissionsdienststellen), dessen jeweiliger Stand im Rahmen systematischer und regelmäßiger Kontakte festgestellt wird [15]. [15] jährliche Nutzer-Workshops, dienststellenübergreifende Gruppe der Auftraggeber-GD, bilaterale Vereinbarungen, usw. in Zusammenarbeit mit der hochrangigen Nutzergruppe In ihren Kompetenzbereichen wird sich die GFS um Synergien mit den entsprechenden thematischen Schwerpunkten der anderen spezifischen Programme bemühen, insbesondere durch Beteiligung an indirekten Aktionen mit dem Ziel, die hier durchgeführten Arbeiten zu ergänzen (z.B. durch Vergleich und Validierung von Prüf- und sonstigen Verfahren und die Zusammenfassung von Ergebnissen für die politische Entscheidungsfindung). Das politische und institutionelle Umfeld der GFS hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die rasch voranschreitende technologische Entwicklung, insbesondere in der Biotechnologie und im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft, verändern unsere Gesellschaft und stellen neue Anforderungen an die politisch Verantwortlichen, die gleichzeitig die Bürger schützen und die Wettbewerbsfähigkeit in der globalen Wirtschaft sicherstellen müssen. Angesichts des oft beeinträchtigten Vertrauens der Verbraucher und des zunehmenden Einflusses der Technologie im Alltag muss die europäische und internationale Politik bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zuverlässige wissenschaftliche Daten zugrunde legen. Hierunter fällt auch die Fähigkeit, rasch auf unvorhergesehene Umstände reagieren zu können, und im Hinblick auf die potenziellen langfristigen Folgen wissenschaftlich-technologischer Entwicklungen verantwortlich zu handeln. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Schaffung eines gemeinsamen europäischen wissenschaftlich-technischen Referenzsystems, das für den Europäischen Forschungsraum geplant ist. Angesichts der neuen Schwerpunkte des GFS-Auftrags zur Unterstützung der EU-Politik [16] entspricht das sechste Rahmenprogramm einer neuen Phase der Durchführung der GFS-Tätigkeit. Von der GFS allein kann nicht verlangt werden, das gesamte Spektrum wissenschaftlich-technischer Unterstützung abzudecken, das in diesem Zusammenhang erforderlich ist. Das vorgeschlagene Arbeitsprogramm weist drei durchgehende Merkmale auf: Konzentration, Öffnung und Vernetzung sowie Auftraggeberorientierung. Es sollen geeignete Instrumente geschaffen werden, um diese Ziele zu erreichen, wobei der Bündelung von Projekten, die spezifischen Politikbereichen (s. Anhang III) zugeordnet sind, besondere Aufmerksamkeit gilt. [16] ,Erfuellung des Auftrags der GFS im Europäischen Forschungsraum", Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, KOM(2001)215 vom 22.4.2001. Als für FTE zuständige Dienststelle der Kommission soll die GFS - In ihren Kompetenzbereichen nachfrageorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Konzipierung, Festlegung, Durchführung und Überwachung Europäischer Politikern liefern - zur Schaffung eines gemeinsamen wissenschaftlich-technischen Referenzsystems für den Europäischen Forschungsraum beitragen. Der Großteil der GFS-Unterstützung für die Gemeinschaftspolitik besteht in technischen Arbeiten in den Bereichen Umweltschutz, Sicherheit der Bürger und nachhaltige Entwicklung. Hierunter fallen Risikobewertung, Prüfung, Validierung und Verbesserung von Verfahren, Materialien und Technologien zur Unterstützung verschiedener Politikbereiche (Lebensmittelsicherheit, Chemikalien, Luftqualität, Wasserqualität, nukleare Sicherheit, Betrugsbekämpfung). Fast alle dieser Arbeiten werden in enger Zusammenarbeit mit den Laboratorien und Forschungseinrichtungen in Mitgliedstaaten und anderen Ländern durchgeführt. Um dies zu ermöglichen, fasste die GFS ihre nicht nuklearen Tätigkeiten in zwei Kernbereichen zusammen, die durch horizontale Kompetenzen gestützt werden: - Ernährung, chemische Erzeugnisse und Gesundheit - Umwelt und Nachhaltigkeit Die Kernbereiche werden ergänzt durch die horizontale Aktivitäten: - Technologische Zukunftsforschung - Referenzmaterialien und -messungen - Öffentliche Sicherheit und Betrugsbekämpfung 2. Gegenstand des Programms 2.1 Ernährung, chemische Erzeugnisse und Gesundheit Der Schutz der Verbraucher, insbesondere vor den potenziell schädlichen Auswirkungen von Lebensmittelkontaminanten und Chemikalien, ist ein zentrales Thema der EU-Politik. Dies wird demonstriert durch die Einsetzung einer Europäischen Lebensmittelbehörde und eine neue Gemeinschaftspolitik im Bereich Chemikalien. Während des Rahmenprogramms 2002-2006 wird die GFS spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit der sich rasch weiter entwickelnden Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Lebensmittel und Chemikalien zu erfuellen haben. Sie wird im Zusammenhang mit der Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln, der Sicherheit chemischer Erzeugnisse sowie den Gemeinschaftsaspekten der Infrastruktur für chemische Messungen und der Information zu medizinischen Fragen in bestimmten Bereichen verstärkt die Rolle eines wissenschaftlichen Referenz- und Validierungszentrums übernehmen. Die Strategie der GFS stützt sich auf eine starke Vernetzung mit den Laboratorien in den Mitgliedstaaten, auf fortschrittliche Prüfungseinrichtungen, Referenzmessungen und die Herstellung von Referenzmaterialien sowie auf breite Kompetenzen in den Biowissenschaften, einschließlich der Proteomforschung und der Bioinformatik. Zur Unterstützung der EU-Politik werden Dienste wie Informationssysteme und Datenbanken (z.B. Molekularregister) zur Verfügung gestellt. Da viele Themen völlig neu sind und das rechtliche Umfeld äußerst komplex ist, sind Ausbildungsmaßnahmen ebenfalls eine Priorität. Arbeitsschwerpunkte sind: - Lebensmittelsicherheit und -qualität - genetisch veränderte Organismen (GVO) - chemische Erzeugnisse - biomedizinische Anwendungen. Lebensmittelsicherheit und -qualität Schwerpunkte sind Entwicklung und Validierung zuverlässiger Verfahren und Referenzmaterialien für den Nachweis natürlicher und anthropogener Kontaminanten (Mykotoxine, PCB), von Rückständen (Pestizide, Wachstumshormone, Tierarzneimittel) und Zutaten/Zusatzstoffen in Lebens- und Futtermitteln. Die GFS wird vor allem die Koordinierung der Prüfung von Verfahren und Materialien übernehmen und anerkannte Ergebnisse für Risikobewertung und -management zur Verfügung stellen (vor allem auch zur Unterstützung der Referenzlaboratorien der Gemeinschaft zur Überwachung von veterinärmedizinischen Rückständen). Da die meisten durch Lebensmittel verursachten Krankheiten auf mikrobiologische Kontamination (einschließlich Viren) zurückzuführen sind, sollen vor allem neue Vorgehensweisen zur raschen Identifizierung und Überwachung evaluiert werden. Die Genom- und Proteomforschung soll die Ursachen zahlreicher lebensmittelbezogener Probleme (Allergenität, TSE-Krankheiten) erkunden. Die GFS wird flexibel bleiben, um sich mit neuauftretende Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit befassen zu können, und wird im Bereich der Mikrobiologie zusätzliche Anstrengungen unternehmen. Die Normung von Prüfverfahren und die Evaluierung neuer empfindlicher Nachweisverfahren für BSE und TSE umfasst u.a. die Einführung einer Qualitätskontrolle für Post-mortem-Tests in großem Maßstab in Schlachthöfen in Zusammenarbeit mit den zuständigen GD, dem wissenschaftlichen Ad-hoc-Auschuss für TSE und führenden TSE-Forschungslaboratorien. Die GFS wird den Verbleib von Risikomaterial untersuchen (Überwachung von Lebensmitteln im Hinblick auf das Vorhandensein von Gewebe des zentralen Nervensystems, Recycling und sichere Handhabung von Tiermehl). Der Sicherheit von Tierfutter als wichtigstem Zugang zur Lebensmittelkette wird besondere Aufmerksamkeit gelten. Die Bedeutung der Lebensmittelqualität wird aufgrund ihrer Bedeutung für die Gesundheit zunehmen. Neben der Beurteilung der Einhaltung der Etikettierungsvorschriften (Nachweis von Betrug und Verfälschungen) sind ferner unbedingt Wirksamkeit und/oder Nebenwirkungen von Nahrungsergänzungen und funktionalen Lebensmitteln zu prüfen. Angesichts der immer größeren Beliebtheit von Lebensmitteln aus biologischem Anbau sind geeignete Verfahren zur Feststellung ihrer Echtheit vonnöten. Im Bereich der Echtheit von Lebensmitteln wird die GFS ihre Kompetenz vor allem im Zusammenhang mit der Einführung von ,Nahrungsergänzungen" (neutraceuticals) und ihrer Wirksamkeit zur Geltung bringen. Im Zusammenhang mit der Entwicklung von Lebensmittelerzeugnissen und -verfahren sowie zur Wirkung von Maßnahmen für die Lebensmittelsicherheit auf den Landwirtschafts- und Ernährungssektor soll technologische Zukunftsforschung stattfinden. Genetisch veränderte Organismen (GVO) Hinsichtlich der Gegenwart von GVO in Lebensmitteln und in der Umwelt wird die GFS umfangreiche wissenschaftlich-technische Unterstützungsarbeit leisten. Diese wird im Rahmen des europäischen Netzes für GVO-Laboratorien stattfinden, das die GFS im Auftrag der Mitgliedstaaten koordiniert. Die Arbeit wird u.a. Folgendes umfassen: Verfahren zur Entwicklung und Validierung von GVO-Nachweis-, Identifizierungs- und Quantifizierungsmethoden, Erweiterung des Spektrums zertifizierter Referenzmaterialien (neue Arten, verarbeitete Lebensmittel), Erstellung molekularbiologischer Datenbanken, Ausbildung. Im Hinblick auf die Festlegung von Vorschriften und eine europaweite Harmonisierung sollen Forschungsarbeiten zu neuartigen Lebens- und Futtermitteln (Probennahme, Rückverfolgbarkeit) und zum Problem der zur Verwendung in der EU nicht genehmigten Arten durchgeführt werden. Die Erforschung von GVO in der Umwelt wird neue Kompetenzen zur Behandlung der genetischen, agronomischen und die biologische Vielfalt betreffenden Aspekte der Einführung neuer Organismen in die Umwelt erfordern. Chemische Erzeugnisse Die neue Gemeinschaftspolitik im Bereich der Chemikalien wird sich auf die von der GFS geforderten Unterstützungsarbeiten [17] während des gesamten Rahmenprogramms beträchtlich auswirken. Die GFS wird u.a. ein erweitertes System zur Regulierung von Chemikalien verwalten müssen. Hierdurch werden die bereits engen Beziehungen zu den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, zur Industrie und zu internationalen Organisationen wie der OECD noch verstärkt. Erfahrung und Kompetenz des ECB im Bereich der Risikobewertung werden ferner eine solide Grundlage für umfangreiche Forschungsarbeiten bieten. [17] einschließlich der Arbeit des Europäischen Büros für chemische Stoffe (ECB) der GFS Im Rahmen der Unterstützung des neuen Programms für Prüfungen der neuen Chemikalienpolitik wird die Validierung alternativer Verfahren an Bedeutung gewinnen. Es sollen ferner Forschungsarbeiten zur Sicherheit von Impfstoffen und in dem schwierigen Bereich der langfristigen Wirkung wiederholt aufgenommener geringer Dosen potenziell gefährlicher Stoffe durchgeführt werden. Der Austausch validierter Informationen im Bereich Gesundheit und Arzneimittel zwischen den Regulierungsstellen der Kandidatenländer für den EU-Beitritt mit Hilfe der Telematik sowie deren Verbreitung an alle Nutzergruppen (einschließlich Verbraucher und Patienten) wird fortgesetzt. Die GFS wird sich an Risikobewertungen für herkömmliche gefährliche Stoffe beteiligen, wobei der Migration gefährlicher Verbindungen aus Materialien, mit denen der Mensch bzw. Lebensmittel in Berührung kommen (Weichmacher in Spielzeug, Kosmetika), besondere Aufmerksamkeit zukommt. Eine vorausschauende Analyse der Beziehung zwischen der Gemeinschaftspolitik und der Innovationen in der chemischen Industrie Europas sowie ihrer Wettbewerbsfähigkeit soll ebenfalls vorgenommen werden. Biomedizinische Anwendungen Durch das Altern der Bevölkerung wird sich das Bedarfsprofil für die Gesundheitssysteme der EU in jedem Fall ändern. Die GFS will ihre Kompetenzen in den Werkstoff- und Biowissenschaften auch im Bereich der Biokompatibilität und langfristigen Zuverlässigkeit von Implantaten sowie für den Einsatz optischer Verfahren in minimal invasiven medizinischen Systemen einsetzen. Dies erfordert die Zusammenarbeit in Netzen mit Forschungslaboratorien, Krankenhäusern, Unternehmen und Regulierungsbehörden. Die GFS wird ferner an einem weltweit anerkannten System der Messungen für die klinische Diagnose mitarbeiten, in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Verband für klinische Chemie/IFCC (Richtlinien für die In-vitro-Diagnose und medizinische Geräte). Die Anlagen und Kompetenzen der GFS im kerntechnischen Bereich und für Isotopen (Herstellung und Einsatz radioaktiver und stabiler Isotope) sollen auch für medizinische Zwecke genutzt werden, z.B. für neue Krebstherapien [a-Immuntherapie, Borneutroneneinfangtherapie (BNCT)] und klinische Referenzmaterialien. 2.2 Umwelt und Nachhaltigkeit Die politisch Verantwortlichen schenken der Qualität und Nutzung von Wasser, Luft und Boden, einem nachhaltigen Energieverbrauch und der Gefahr der globalen Erwärmung immer mehr Aufmerksamkeit. Die Entwicklung der Gemeinschaftspolitik in diesen Bereichen muss sich auf eine angemessene Kenntnis der Ursachen, Prozesse, Folgen und Tendenzen stützen. Die GFS legt ihr Programm unter unmittelbarer Berücksichtigung dieser Erfordernisse fest. Sie wird so ihre Rolle als Wissens- und Referenzzentrum in Umweltfragen von signifikanter europäischer Tragweite konsolidieren indem sie ihre Mitarbeit in Referenznetzen mit den Mitgliedstaaten und darüber hinaus, insbesondere mit den Beitrittsländern, erweitert. Die Unterstützung des politischen Entscheidungsprozesses soll dadurch intensiviert werden, dass die Partnerschaft mit den jeweils zuständigen Kommissionsdienststellen ausgebaut und eine die Politikbereiche überschreitende, technisch-ökonomische Zukunftsforschung betrieben wird. Ferner sollen die Synergien mit der Europäischen Umweltagentur stärker genutzt werden, wobei der Verbreitung wissenschaftlicher Ergebnisse besondere Bedeutung zukommt. Gegenstand des Programms sind: - Einschätzung und Vermeidung globaler Veränderungen - Umweltschutz (Luft, Wasser, terrestrische Ressourcen) - Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung (neue und erneuerbare Energien, ökologische Prüfung) - Unterstützung des GMES-Konzepts für die Überwachung der Umwelt und die Umweltsicherheit (Global Monitoring for Environment and Security). Einschätzung und Vermeidung negativer globaler Veränderungen Die GFS wird bei der Festlegung einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Erwärmung der Erde Hilfe leisten und dabei ihre technischen, sozioökonomischen, Modellierungs- und Forschungskompetenzen zum Einsatz bringen. Damit das Kyoto-Protokoll umgesetzt werden kann, müssen Ursachen und Prozesse der Treibhausgaszyklen bekannt sein. Ein Schwerpunkt der GFS-Arbeit ist die unmittelbare Unterstützung des Systems der EU zur Überwachung von Treibhausgasen (Entscheidung 1999/296 des Rates). Spezifische Forschungsarbeiten zur Schließung von Wissenslücken werden eine wesentliche Aufgabe der GFS in diesem Zusammenhang sein. Es soll vor allem ein Referenzsystem geschaffen werden, das die Datenqualität verbessern und die Unsicherheit verringern soll. Hierfür kritisch ist die Überwachung von Veränderungen der Vegetation, Landnutzung und Beforstung in unterschiedlichem Umfang (s.a. GMES). Energieszenarien sowie die Vorhersage von Kohlenstoffemissionen sind ebenfalls von grundlegender Bedeutung für die Durchführung der einschlägigen Maßnahmen. Ferner sollen die politischen Optionen für eine kostenwirksame Eindämmung der Emissionen geprüft werden. Zur Optimierung der Arbeit der GFS zu den globalen Veränderungen wird diese im Rahmen eines eigenen Projekt-Clusters stattfinden. Mögliche weitere Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Klimapolitik sind Kohlenstoffbindung, Qualitätsmessungen in der Atmosphäre, die Ozondynamik und die UV-Strahlung über Europa. Schutz der Umwelt in Europa - Erhaltung der Luftqualität Die Luftverschmutzung ist für die europäischen Bürger Anlass zu großer Sorge und steht im Mittelpunkt zahlreicher Vorschriften (s. CAFE). Eckpfeiler der GFS-Arbeit werden sein: a) die Evaluierung der Emissionen von Fahrzeugen und ortsfesten Quellen (neue Emissionsrichtlinien, Normen für Dieselkraftstoff und Benzin, neue Brennstoffe, Partikel- und Dioxinemissionen; Harmonisierung/Standardisierung weltweiter Referenz-Prüfungszyklen und von Messverfahren für Industrieemissionen) und b) Referenzen für die Erstellung und Durchführung von Richtlinien für die Luftqualität (Analyseverfahren zur Quantifizierung der Luftverschmutzung, Überwachungsverfahren, pränormative Arbeiten, Verfahren zur Evaluierung der Auswirkungen von Luftverbesserungsmaßnahmen auf die Belastung des Menschen sowie Modellierungsinstrumente zur Datenanalyse und für den Vergleich von Szenarien für die Eindämmung der Luftverschmutzung). Sektorübergreifende integrierte Analysen der Verkehrs-, Energie-, Gesundheits- und Unternehmenspolitik zur Bestimmung ihrer Auswirkungen auf die Emissionen und den Grad der Luftverschmutzung sollen durchgeführt werden. Die Arbeiten werden im Rahmen umfangreicher Netze von Sachverständigen stattfinden, denen auch Vertreter der Automobilindustrie und der Energiewirtschaft angehören. - Wasserqualität Wasser ist für die Zukunft von grundlegender Bedeutung. Die Erhaltung natürlicher Wasserquellen und die Verfügbarkeit von Trinkwasser guter Qualität sind von besonderer Bedeutung. Die Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet die Koordinierung und Harmonisierung der Überwachung und Berichterstattung im Rahmen aller in der Gemeinschaft existierenden Regulierungsinstrumente in den nächsten sechs Jahren. Die Forschungsarbeiten zur Harmonisierung einer gemeinsamen Datenbank für die Berichte der Mitgliedstaaten über die Anwendung verschiedener Richtlinien im Zusammenhang mit Wasser (kommunale Abwässer, Nitrate, Oberflächengewässer u.a.) werden fortgesetzt. Die GFS wird die Arbeit auf die Festlegung von Parametern für die ökologische Qualität des Wassers konzentrieren (auch zur Unterstützung bestehender allgemeiner europäischer metrologischer Infrastrukturen), ferner auf die Ermittlung von signifikanten Schadstoffen, Indikatoren für die Qualität von Binnen- und Küstengewässern und mikrobiologischen Gefahren (vor allem durch Abwässer) sowie auf die sozioökonomischen Auswirkungen des neuen rechtlichen Rahmens. Die gesundheitlichen Auswirkungen werden im Kapitel ,Lebensmittelsicherheit und -qualität" dieses Programms behandelt. Die Forschungsarbeiten im Bereich der integrierten Bewirtschaftung von Küstengebieten sollen fortgesetzt werden, um auf Gemeinschaftsebene Referenzverfahren bereitzustellen. - Terrestrische Ressourcen Der größte Teil der menschlichen Tätigkeit findet auf dem Erdboden und ,in der Landschaft" statt. Deren Merkmale werden von den Bewirtschaftungspraktiken bestimmt. Im ökologischen Teil der Agrarpolitik und mehreren EU-Rechtsakten werden solche Themen behandelt (Wasserrichtlinie, Europäisches Raumentwicklungskonzept, Stadtentwicklung, Klimawandel u.a.). Die GFS wird die Entwicklung einer gemeinsamen Plattform für die integrierte Raumanalyse als Ausgangspunkt für die politische Entscheidungsfindung und Evaluierung unterstützen. Einzugsgebiete werden Gegenstand von Studien sein, anhand derer verschiedene Prozesse und Auswirkungen untersucht werden sollen. Die vom Europäischen Büro für Böden verwaltete umfangreiche Datenbank soll durch Vernetzung erweitert werden. Die Zusammenarbeit mit Eurostat wird ausgebaut. Ferner sollen zu natürlichen Landschaften im Zusammenhang mit Forstwirtschaft, Landnutzung und Erhaltung der biologischen Vielfalt Instrumente entwickelt und Informationen bereit gestellt werden. Die Umweltkomponente der Gemeinsamen Agrarpolitik soll durch Landschaftsanalysen und den Einsatz von Indikatoren unterstützt werden. Außerdem werden Informationen über Zustand und Wandel der städtischen Umwelt sowie der Umwelt auf regionaler Ebene zur Verfügung gestellt. Grundlage der Arbeiten werden fortgeschrittene Fernerkundungstechniken, geographische Informationssysteme und die Modellierung räumlicher Prozesse sein. Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung Die Arbeit im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung zieht sich als roter Faden durch das gesamte GFS-Programm, wobei auf die Integration wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und ökologischer Aspekte geachtet wird. - Energie Das Kyoto-Protokoll hat der Energiediskussion eine kritische Dimension verliehen, da Energieverbrauch und Verkehr als Grundlagen des Wirtschaftslebens beträchtliche Bedeutung für die Emission von Treibhausgasen haben. Die Bedeutung neuer und erneuerbarer Energiequellen sowie von Energieeffizienz und Technologien für die Versorgungssicherheit wurde jüngst in einem Grünbuch und in einer Mitteilung über erneuerbare Energiequellen unterstrichen. Die Erfahrung der GFS auf dem Gebiet der erneuerbaren Energiequellen, der Energiepolitik und der Energietechnologien soll bei der Behandlung von Problemen genutzt werden, die bei einem liberalisierten Markt auf Gemeinschaftsebene auftreten: Der Schwerpunkt der Arbeit soll auf folgenden Themen liegen: - Entwicklung von Referenzsystemen auf der Grundlage akkreditierter Laboratorien und Bescheinigungen für die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen - wobei die Sonnenenergie vorrangig zu behandeln ist-, die Speicherung und den Energieverbrauch in Gebäuden. - Evaluierung, Validierung und Modellierung neuer und herkömmlicher Energietechnologien, mit besonderer Berücksichtigung von Sicherheit, Effizienz, Stromerzeugung aus Abfällen und Biomasse und Abfallverbrennungsleistung. - Energieszenarien und energiepolitische Vorausschau im Hinblick auf Treibhausgasemissionen und Evaluierung der Marktfähigkeit der Technologien für neue und erneuerbare Energien in einer wettbewerbsorientierten Energiewirtschaft. - Umweltprüfung Eine ,integrierte" Prüfung der Umweltqualität wird immer häufiger für notwendig gehalten. Die GFS wird die Strategie der EU für eine nachhaltige Entwicklung dadurch unterstützen, dass sie die geeigneten Instrumente für eine integrierte Bewertung der Politik entwickelt und an der Integration von Umweltfragen in die EU-Politik mitarbeitet. Das Europäische Büro für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC) wird seine Arbeit im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Bewertung der besten verfügbaren Technologien fortsetzen, mit denen die Umweltverschmutzung in bestimmten Industriesektoren vermindert werden soll. Die Verbindung zwischen Luftverschmutzung und globalen Veränderungen kann nur anhand komplexer Emissionsszenarien hergestellt werden. Die Abfallbewirtschaftung ist ein wichtiger Bereich, in dem eine integrierte Analyse, von der Abfallentstehung bis zur Behandlung und Entsorgung, erforderlich ist. Umweltintegrität und Gesundheit des Menschen ist ein weiterer Bereich der integrierten Forschung, zu dem die GFS ihren Beitrag leisten wird. Zur Behandlung von Themen wie Luftverschmutzung und Wasserkontaminanten (endokrine Störungen verursachende Stoffe, Biozide und Pharmazeutika) sollen neue Evaluierungsinstrumente und ökotoxikologische Verfahren entwickelt werden. Die GFS wird ferner bei der Integration der ökologischen Dimension in die Entwicklungshilfe methodische Unterstützung leisten. Die GFS wird zur Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften für den Austausch von Umweltüberwachungsdaten (einschließlich Radioaktivität) und Informationen unter normalen und Notfallbedingungen beitragen (z.B. durch Modellvergleiche). Die GFS wird als besonderen Beitrag zur Einführung von Praktiken im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung auf Gemeinschaftsebene die Verbindungen zwischen den Politikbereichen und Wechselwirkungen behandeln. Unterstützung des GMES Unabhängige Informationen zu zentralen Fragen der Umweltpolitik weltweit und der Sicherheit der Bürger sind immer notwendiger. GMES ist eine europäische Initiative zur Einführung operationeller Dienste zur Sammlung, Analyse und Verbreitung von Informationen über Veränderungen der Umweltqualität, Ressourcenverfügbarkeit und -bewirtschaftung sowie natürliche Gefahren. Mit seiner Einführung soll sowohl der Erhaltung der globalen Umwelt als auch der Eindämmung bzw. Vorhersage von Bedrohungen der Sicherheit der Bürger gedient werden. Der Schwerpunkt liegt vor allem auf dem Einsatz von Erdbeobachtungstechniken für eine langfristige Beobachtung zentraler Landschaftsparameter (Vegetation, Landnutzung, Ressourcendegradation bzw. -erschöpfung usw.) in verschiedenen geographischen Bereichen. Ferner werden Verfahren zur Unterstützung der Evaluierung natürlicher Risiken und für die Bewältigung von Katastrophen erforderlich sein. Die GFS wird schwerpunktmäßig an der Entwicklung von Anwendungen arbeiten, die für die EU-Politik relevant sind und dem GMES-Konzept in drei Bereichen zuarbeiten: Unterstützung internationaler Umweltvereinbarungen, Risikobewertung und Evaluierung von Umweltstress. 2.3 Technologische Zukunftsforschung Die Festlegung der EU-Politik erfordert in immer höherem Maße ein rechtzeitiges Erkennen und Verständnis der Entwicklungen in Wissenschaft, Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Kompetenz der GFS bei der Analyse der Wechselwirkungen zwischen Technologie und Gesellschaft und ihre Erfahrung mit der Koordinierung sektorübergreifender und multidisziplinärer Arbeiten in der Zukunftsforschung auf einer internationalen Ebene wird der Umsetzung der Ziele des Europäischen Forschungsraums dienen. Während des gesamten Rahmenprogramms 2002-2006 wird die GFS in diesem Bereich eng mit der GD Forschung und anderen Auftraggeber-Generaldirektionen zusammenarbeiten. Die Arbeiten betreffen folgende Bereiche: - Technisch-ökonomische Zukunftsforschung - Internationales Forum für Zusammenarbeit in der Zukunftsforschung Technisch-ökonomische Zukunftsforschung Die GFS wird mittel- und langfristige Forschungsarbeiten zu grundlegenden technologischen Entwicklungen durchführen, die für die EU von Bedeutung sind, sowie zu deren Auswirkungen auf Wachstum, nachhaltige Entwicklung, Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit. Diese Tätigkeit wird auch Hintergrundanalysen und -informationen liefern, die für die Arbeit der GFS in ihren besonderen Kompetenzbereichen von Nutzen sein werden. . Durch prospektive Analysen (auch quantitative Schätzungen) sollen u.a. technologische Engpässe und Möglichkeiten ermittelt werden. Ferner sollen zukunftsträchtige Technologien und die Bedingungen für ihre Übernahme ermittelt werden. Internationales Forum für Zusammenarbeit in der Zukunftsforschung Die GFS wird ihre Arbeitsbeziehungen zu internationalen ,Think Tanks" und hochqualifizierten Beratern auf der Grundlage bisheriger erfolgreicher Maßnahmen (Netz des Europäischen Wissenschafts- und Technologieobservatoriums (ESTO), hochrangige Gruppe von Wirtschaftswissenschaftlern) und durch die Schaffung eines internationalen Rahmens für die Zusammenarbeit im Bereich der Zukunftsforschung ausbauen. Ein Mechanismus, über den die Analysen der wichtigsten Herausforderungen der Zukunft ausgetauscht werden können, wird insbesondere für die Stellung Europas in der internationalen Diskussion zu Wissenschaft und Regieren von Nutzen sein. Im Rahmen der regionalen Maßnahmen soll - unter besonderer Berücksichtigung der Bewerberländer - ein gemeinsames Referenzsystem für die politikorientierte prospektive Analyse geschaffen werden. 2.4 Referenzmaterialien und -messungen Die Einhaltung von Normen und Maßen bei Produkten ist ein Schlüsselaspekt der Umsetzung der Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Verbrauchersicherheit, freier Handelsverkehr, Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Außenbeziehungen. Die GFS wird bereits bestehende bzw. entstehende europäische metrologische Infrastrukturen weiter unterstützen, damit Ergebnisse von nachweisbarer Qualität erzielt, spezifische Referenzmessungen vorgenommen, zertifizierte Referenzmaterialien (ZRM) zur Verbesserung ihrer allgemeinen Akzeptanz hergestellt und internationale Programme zur Evaluierung von Messungen durchgeführt werden können. Sie plant ferner die Einrichtung grenzüberschreitender Datenbanken zur Unterstützung der EU-Politik. Für das gesamte Arbeitsprogramm der GFS - in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, öffentliche Gesundheit und Nuklearindustrie - sind einheitliche Referenzverfahren und -materialien erforderlich. Neben den beschriebenen Arbeiten beabsichtigt die GFS, die Schaffung eines Systems für europäische zertifizierte Referenzmaterialien zu unterstützen. Ein solches würde die GFS in die Lage versetzen, die Kommissionsdienststellen bei Formulierung und Durchführung der Vorschriften fundiert zu beraten. - BCR [18] und zertifizierte industrielle Referenzmaterialien [18] Referenzbüro der Gemeinschaft - Chemische Metrologie BCR und zertifizierte industrielle Referenzmaterialien. Für die Herstellung und Zertifizierung von Referenzmaterialien sollen Konzepte und Verfahren entwickelt werden, um ihre allgemeine Akzeptanz im Rahmen des Abkommens zwischen EU und USA über die gegenseitige Anerkennung zu verbessern, bei dem die GFS die GD Handel berät. Die GFS legt den Schwerpunkt auf die Herstellung von ZRM und neuen ZRM zur Kontrolle industrieller Prozesse und Produkte. Zur Unterstützung der GD Forschung beabsichtigt die GFS, so weit wie möglich ihre Zuständigkeiten für Lagerung und Verteilung von BCR um die Verwaltung von Herstellung und Zertifizierung neuer ZRM im Rahmen indirekter Aktionen zu erweitern. Nukleare Referenzmaterialien für die Sicherheitsüberwachung und die Buchführung über Kernmaterial sollen jetzt auch im Umweltbereich eingesetzt werden. Chemische und physikalische Metrologie Die aus der Untersuchung der Interaktion von Neutronen und Materie gewonnenen Informationen sind für zahlreiche Anwendungen grundlegend. Die Infrastrukturen werden für grundlegende, systematische metrologische Studien im Bereich der Physik in einem breiten Energiespektrum beibehalten, wobei ihre Bedeutung für die Ausbildung hervorzuheben ist. Die Arbeiten zur Radionuklidmetrologie dienen der Unterstützung der Bereiche Lebensmittel, Chemikalien und Umweltsicherheit. Die GFS wird auch in Zukunft die Kommission in internationalen Gremien vertreten, die an der Einführung eines weltweiten chemischen Messsystems arbeiten. Zu den strategischen Aufgaben werden gehören: die Entwicklung primärer Messverfahren, Herstellung und Zertifizierung von Isotopen-Referenzmaterialien und Durchführung internationaler Programme zur Evaluierung von Messungen. Der jeweilige Gegenstand der Arbeiten ist abhängig vom Bedarf der EU-Politik. An den Evaluierungen sind zahlreiche Laboratorien beteiligt, vor allem diejenigen, die in ihrem Sektor oder in ihrer Region Referenzfunktion haben. Die EU-Beitrittskandidaten und die Mittelmeerländer sollen durch Netze (PECOMet, MetMED) beim Aufbau eines strukturierten chemischen Messsystems unterstützt werden. 2.5 Öffentliche Sicherheit und Betrugsbekämpfung Fragen der öffentlichen Sicherheit (Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln, Globalisierung der Wirtschaft, Verletzung der Privatsphäre und Gefahren des Internet, natürliche und technologische Katastrophen) erfordern ein koordiniertes Vorgehen auf internationaler Ebene. Über mehrere Mechanismen bietet die EU hierfür einen Rahmen. Gegenüber dem Betrug vertritt sie ferner das Prinzip der ,Nulltoleranz". Diese politischen Initiativen und Verpflichtungen müssen über eine wissenschaftliche und technische Grundlage verfügen; die GFS stimmt ihr Programm auf einige dieser speziellen Erfordernisse ab. Die im Laufe der Jahre aufgebaute Kompetenz der GFS im Bereich Sicherheit und Betrugsbekämpfung generell sowie im Umgang mit umfangreichen Informationsinfrastrukturen und komplexen Systemen verfügt über eine breite Grundlage und ist allgemein anerkannt. Innerhalb des Rahmenprogramms 2002-2006 soll diese Kompetenz europäischen Einrichtungen entsprechend ihrem Bedarf und ihren Prioritäten zur Verfügung gestellt werden. Netze mit anderen Forschungseinrichtungen und Beteiligten sollen verstärkt genutzt werden, um die Unterstützung zu vertiefen und zu erweitern. Die GFS setzt folgende Schwerpunkte: - Sicherheit bei humanitären Maßnahmen auf internationaler Ebene - Natürliche und technologische Gefahren und Notfälle - Sicherheit im Internet - Überwachung der Einhaltung der EU-Vorschriften und Betrugsbekämpfung Sicherheit bei humanitären Maßnahmen auf internationaler Ebene Die GFS wird sich weiterhin um die technischen Aspekte der EU-Maßnahmen zur zivilen Minenräumung kümmern, um ihre Kenntnis der bestehenden Technologien für die Überwachung von Minenfeldern und das Aufspüren von Minen durch Tests und Benchmarking zu verbessern, um neue Technologien zu prüfen und um die Bekanntheit, Transparenz und Effizienz der Minenräumungsmaßnahmen der EU zu erhöhen. Die GFS wird ferner im Rahmen der GMES-Initiative zum Aufbau europäischer Kompetenzen beitragen, durch die integrierte weltraumgestützte Daten, Umweltdaten und sozioökonomische Informationen der europäischen Sicherheitspolitik, einschließlich humanitärer Hilfe, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können. Angesichts ihrer Erfahrung mit der Sicherheitsüberwachung von Kernmaterial kann die GFS erforderlichenfalls technische Fragen im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der Abrüstung im Bereich der Massenvernichtungsmittel behandeln. Natürliche und technologische Gefahren und Notfälle Die GFS wird auch in Zukunft die Bemühungen unterstützen, einen europäischen Rahmen für Früherkennung, Evaluierung, Umgang mit und Eindämmung von Gefahren in der Gemeinschaft zu schaffen. Innerhalb dieses Rahmenprogramms plant die GFS die Weiterentwicklung eines systembezogenen Konzepts für die Bewältigung natürlicher und technologischer Risiken. Bei den technologischen Risiken - Vorfälle während des Flugs und industrielle Risiken - wird die GFS sich auf Betrieb und Verbesserung harmonisierter europäischer Überwachungssysteme konzentrieren (ECCAIRS [19], MAHB [20], EPERC [21]), in die auch die Beitrittsländer aufgenommen werden sollen. Die GFS beabsichtigt, ähnliche europäische Mechanismen für natürliche Gefahren zu schaffen. Ferner wird sie weiter an der Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Konzepts für Überschwemmungen und Waldbrände arbeiten, wobei die fortgeschrittene Modellierung, konventionelle und weltraumgestützte Daten kombiniert eingesetzt werden sollen. Es wird eine Verbindung zur GMES-Initiative hergestellt. Mehrere Netze, z.B. das Europäische Netz der Erdbebenlaboratorien, sollen auch nichteuropäischen Mitgliedern offen stehen. Ferner will die GFS in Zusammenarbeit mit europäischen Partnern ein Netz von Versuchsanlagen zur Entwicklung einer gemeinsamen integrierten Initiative für die Sicherheit von Strukturen aufbauen. [19] Europäisches Koordinierungszentrum für ein Berichtssystem über Vorfälle während des Flugs [20] Büro für schwere Unfälle [21] Europäischer Forschungsrat für Hochdruckgeräte/-behälter Sicherheit im Internet Die GFS wird auf den Erfahrungen aufbauen, die sie im Zusammenhang mit der EU-Initiative zur Zuverlässigkeit, außergerichtlichen Streitbeilegungssystemen und dem Observatorium für elektronische Zahlungssysteme gesammelt hat. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommissionsdienststellen und den Einrichtungen der Mitgliedstaaten soll die Erarbeitung einer adäquaten Antwort der EU auf die Gefahren der Internet-Kriminalität, der Verletzung der Privatsphäre und sonstiger Gefahren in diesem Zusammenhang unterstützt werden. Es sollen gezielt Verfahren für eine bessere Charakterisierung dieser Gefahren und Kriterien zur Evaluierung technischer Gegenmaßnahmen entwickelt werden, die in den GFS-Anlagen geprüft werden sollen. Ferner sollen in Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten (u.a. Europol) geeignete harmonisierte Maßnahmen, Indikatoren und Statistiken erstellt werden. Die GFS bietet ferner eine Web-Seite zum Thema Internet-Kriminalität an und wird über deren Weiterentwicklung an das EU-Forum berichten, das entsprechend der Mitteilung der Kommission über die Sicherheit in der Informationsgesellschaft (,Creating a safer information society by improving the security of information infrastructures and combating computer-related crime' [KOM (2000)890 endg.]) eingerichtet wurde. Überwachung der Einhaltung der EU-Vorschriften und Betrugsbekämpfung Die GFS unterstützt die Bemühungen der Kommission zur Erhöhung der Effizienz der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen, indem sie Einrichtungen, die auf EU-Ebene arbeiten, fortgeschrittene Technologien zur Verfügung stellt, und die Mitgliedstaaten bei der Nutzung der jüngsten technologischen Entwicklungen unterstützt. Die GFS wird die gemeinsame Agrarpolitik, die gemeinsame Fischereipolitik und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommissionsdienststellen in geeigneter Form weiterhin unterstützen. Die GFS beabsichtigt, Anwendung neuer Technologien zu prüfen (DNA-Analyse zur Identifizierung von Nutztieren, Interpretation von Satellitenbildern zur Überwachung der Anbauflächen und Identifizierung von Fischereifahrzeugen, Korrelation der Isotopen-Analysen von Getränken und Lebensmitteln zur Bestimmung von Bestandteilen und Herkunft, Informationsgewinnung aus öffentlich zugänglichen Quellen, Sprachtechnologien zur Analyse mehrsprachiger Dokumente) und ihren Auftraggebern auch in Zukunft integrierte Informationen zur Verfügung zu stellen, die den gesamten Zyklus von Datenerfassung, Datenfusion, Datenschürfen, Visualisierung und Auswertung beinhalten. Die GFS wird ferner auf ihre Erfahrung im methodologischen Bereich zurückgreifen, um für die Festlegung politischer Maßnahmen rechtzeitig zuverlässige und gesellschaftlich akzeptable Informationen bereitstellen zu können. Für die offiziellen Statistiken soll dies durch die Koordinierung thematischer Forschungsnetze gemeinsam mit Eurostat geschehen, wobei der Schwerpunkt auf kurzfristigen Indikatoren, Konjunkturablauf und Finanzanalyse liegt, sowie durch die Entwicklung einer Qualitätssicherungsmethodologie für die wissenschaftliche Unterstützung des Regierens. Verstärkte Aufmerksamkeit wird der frühzeitigen Warnung und Trendermittlung, Verbreitung, Aufklärung und dem Wissensaustausch mit Partnerlaboratorien in den Mitgliedstaaten gelten. Die Betrugsbekämpfung wird nicht individuell angegangen, sondern systematisch, indem Verfahren und Vorschriften entwickelt werden, die weniger bürokratisch und weniger betrugsanfällig sind. ANHANG II UNVERBINDLICHE AUFSCHLÜSSELUNG DES BETRAGS Art der Maßnahme // Betrag (Mio. Euro) // Ernährung, chemische Erzeugnisse und Gesundheit Umwelt und Nachhaltigkeit Horizontale Tätigkeiten - technologische Zukunftsforschung, Referenzmaterialien und -messungen, öffentliche Sicherheit und Betrugsbekämpfung (222 MEUR) - Forschungsausbildung, Zugang zu Infrastrukturen (40 MEUR) // 212 MEUR 286 MEUR 262 MEUR Total // 760 Mio. EUR [22] [23] [22] Hiervon können etwa 6% für die orientierende Forschung bereit gestellt werden und bis zu 2% für die Nutzung der GFS-Ergebnisse und den Technologietransfer. [23] Dieser Betrag umfasst auch den Beitrag der GFS aus ihrem Haushalt zur Teilnahme an indirekten Aktionen. ANHANG III DURCHFÜHRUNGSREGELN 1. Die Kommission führt die direkte Aktion nach Anhörung des GFS-Aufsichtsrats auf der Grundlage der wissenschaftlichen Ziele und Inhalte des Anhangs I durch. Die Tätigkeiten im Rahmen dieser Aktion sind in den einschlägigen Instituten der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) durchzuführen. 2. Im Rahmen ihrer Tätigkeit wird sich die GFS soweit sinnvoll und möglich an Netzen öffentlicher und privater Laboratorien in den Mitgliedstaaten bzw. europäischen Forschungskonsortien, die die politische Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene unterstützen, beteiligen bzw. solche schaffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Zusammenarbeit mit der Industrie, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen. Forschungseinrichtungen aus Drittländern können, im Einklang mit Artikel 6 des Rahmenprogramms und gegebenenfalls Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und dem jeweiligen Drittland, an den Projekten ebenfalls teilnehmen. Besondere Aufmerksamkeit gilt ferner der Zusammenarbeit mit Forschungslaboratorien und sonstigen Forschungseinrichtungen in den Bewerberländern und den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie der ehemaligen Sowjetunion. Die GFS wird ferner geeignete Mechanismen einsetzen, um den Bedarf ihrer Auftraggeber und Nutzer fortlaufend zu ermitteln und sie an den diesbezüglichen Maßnahmen beteiligen. Die bei der Durchführung der Projekte erworbenen Kenntnisse werden von der GFS selbst verbreitet. Hierbei sind mögliche Grenzen aus Gründen der Vertraulichkeit zu beachten. 3. Zu den Begleitmaßnahmen gehören: - Organisation der Besuche von GFS-Personal in nationalen Laboratorien, Industrielaboratorien und Hochschulen, - Förderung der Mobilität von Nachwuchswissenschaftlern, insbesondere aus den Bewerberländern, wobei die Teilnahme von Frauen an diesen Maßnahmen besonders gefördert werden soll, - gezielte Ausbildungsmaßnahmen zur Unterstützung der Festlegung und/oder Durchführung europäischer Maßnahmen, mit Schwerpunkt auf multidisziplinären Maßnahmen, - Organisation der Aufenthalte von Gastwissenschaftlern und abgestellten nationalen Sachverständigen, vor allem aus Bewerberländern, in GFS-Instituten, wobei die Teilnahme von Frauen an diesen Maßnahmen besonders gefördert werden soll, - regelmäßiger Informationsaustausch, u.a. durch wissenschaftliche Seminare, Workshops, Kolloquien und Veröffentlichungen, - unabhängige wissenschaftliche und strategische Evaluierung der Projekt- und Programmergebnisse. FINANZBOGEN Politikbereich(e): FORSCHUNG Tätigkeit(en): Direkte Aktion Bezeichnung der massnahme Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle als Beitrag zum Europäischen Forschungsraum durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002-2006) 1. HAUSHALTSLINIE(N) UND BEZEICHNUNG(EN) B6-111: Mit der Institution verbundene Personen B6-121: Durchführungsmittel B6-2: Direkte operationelle Mittel - wissenschaftliche und technische Unterstützung der Gemeinschaftspolitik - EG-Rahmenprogramm (2002-2006) 2. ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN 2.1 Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B): 760 Mio. EUR (VE) 2.2 Laufzeit: 2002 - 2006 2.3 Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1) in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziffer 6.1.2) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> c) Gesamtausgaben für Humanressourcen und sonstige Verwaltungsausgaben (s. Ziff. 7.2 und 7.3) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 2.4 Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau |X| Der Vorschlag ist mit der vorhandenen Finanzplanung vereinbar | | Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau erforderlich. | | Der Vorschlag macht eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung erforderlich. 2.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen [24] [24] Weitere Informationen sind den separaten Leitlinien zu entnehmen. |X| keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung einer Maßnahme) ODER | | Folgende finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 4. RECHTSGRUNDLAGE Art. 166 EG-Vertrag. Beschluss .../../EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm (2002-2006) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (ABl. ...) 5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG 5.1 Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft [25] [25] Weitere Informationen sind den separaten Leitlinien zu entnehmen. 5.1.1 Ziele Die Gemeinsame Forschungsstelle soll auftraggeberorientiert wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Konzipierung, Durchführung und Überwachung der Gemeinschaftspolitik liefern. Ihre Arbeit ist im gemeinsamen Interesse der Mitgliedstaaten, jedoch unabhängig von privaten oder staatlichen Einzelinteressen. Die GFS leistet daher Unterstützung, wenn Gemeinschaftsmaßnahmen erforderlich sind. Das Programm der GFS behandelt politische Schlüsselbereiche, in denen sie über besondere Kompetenzen verfügt. Schwerpunkte der nichtnuklearen Tätigkeit sind ,Ernährung, chemische Erzeugnisse und Gesundheit" sowie ,Umwelt und Nachhaltigkeit", die durch die horizontalen Arbeitsbereiche (technologische Zukunftsforschung, Referenzmaterialien und -messungen, öffentliche Sicherheit und Betrugsbekämpfung) unterstützt werden. Wiederkehrendes Thema des Programms ist die Sicherheit. Durch Risikobewertung, Prüfung, Validierung und Verbesserung von Verfahren, Werkstoffen und Technologien sollen verschiedene Politikbereiche unterstützt werden. Um auf den Bedarf auf politischer Ebene effizienter reagieren zu können, will die GFS ihre Tätigkeit gezielter in Netze einbinden, um so eine breite Wissensbasis zu schaffen. Entsprechend den Zielen des Europäischen Forschungsraums soll eine enge Zusammenarbeit mit Partnern aus der EU (europäische Agenturen und Einrichtungen, Behörden der Mitgliedstaaten) und darüber hinaus aufgebaut werden, womit sie in ihren Kompetenzbereichen einen wichtigen Beitrag zu dem gemeinsamen wissenschaftlichen Referenzsystem leisten möchte. Die Netze sollen wissenschaftliche Dienste (Systeme für frühzeitige Warnung, Vorhersage und rasche Reaktion, Validierung und Integration von Wissen, Schnittstellen mit den Beteiligten und politisch Verantwortlichen) und Produkte bereitstellen (Datenbanken, gemeinsame Normen, Validierungsverfahren u.ä.). Während der gesamten Programmdauer soll sichergestellt werden, dass der Bedarf der Auftraggeber verstärkt berücksichtigt und ihnen wissenschaftlich-technische Unterstützung während des gesamten politischen Prozesses geliefert wird. Eine dienststellenübergreifende Nutzergruppe aus hochrangigen Vertretern der Kommissionsdienststellen soll eingesetzt werden, damit die Prioritäten und die Ressourcenzuteilung dem politischen Bedarf entsprechen. 5.1.2 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewertung Das GFS-Programm wird im Rahmen wissenschaftlicher Evaluierungen und der Fünfjahresbewertungen regelmäßig überprüft. Jedes Jahr wird das Programm den anderen Kommissionsdienststellen vorgestellt. Eine hochrangige Nutzergruppe aus Vertretern der Auftraggeber-Generaldirektionen der Kommission wurde eingerichtet, damit die Prioritäten in engem Kontakt zum politischen Bedarf festgelegt und überprüft werden können. Die 1999 eingeleitete wissenschaftliche Evaluierung der GFS-Institute sollte der GFS-Leitung frühzeitig Informationen und Empfehlungen zum wissenschaftlichen Niveau der Institute liefern sowie eine Beurteilung ihrer Stärken und Schwächen in personeller Hinsicht und andere Ressourcen betreffend im Hinblick auf die Durchführung des neuen Rahmenprogramms. Es sollte vor allem sichergestellt werden, dass das Rahmenprogramms 1998-2002 auf dem erforderlichen wissenschaftlichen Niveau durchgeführt werden konnte. Im Gesamtergebnis bestätigten sich bei der wissenschaftlichen Evaluierung die Qualität der wissenschaftlichen Strategien der GFS und die Relevanz ihres neuen Auftrags: Im Jahr 2000 wurde die Fünfjahresbewertung durchgeführt, die gemäß dem Gemeinschaftsrecht erforderlich ist, bevor die Kommission den Vorschlag für das Rahmenprogramm vorlegen kann. Da die wissenschaftlichen Fragen bereits im Rahmen der wissenschaftlichen Evaluierung behandelt worden waren, lag der Schwerpunkt der Fünfjahresbewertung auf Verwaltungsaspekten, dem Nutzen der Unterstützung der GFS für die EU-Politik und den Ergebnissen der verabschiedeten Programme. Schlussfolgernd wurde vor allem empfohlen, den neuen Auftrag der GFS beizubehalten und seine vollständige Umsetzung in allen Bereichen sicherzustellen. Im Januar 2000 setzte das für Forschung zuständige Kommissionsmitglied Philippe Busquin eine hochrangige Gruppe unter Vorsitz von Vicomte Etienne Davignon ein, die die Arbeit der GFS überprüfen und Empfehlungen aussprechen sollte. Der Davignon-Bericht wurde im Juli 2000 veröffentlicht. Die hochrangige Gruppe bestätigte den Auftrag, der der GFS im 5. FTE-Rahmenprogramm übertragen wurde. Ihrer Ansicht nach hat die GFS langfristige Aufgaben. Es wird vorgeschlagen, sie den anderen Gemeinschaftsinstitutionen zu öffnen und einige organisatorische Änderungen vorzunehmen. Die Gruppe empfiehlt der GFS, ihre Arbeiten nicht breit zu streuen sondern Schwerpunkte zu setzen und enge Netzverbindungen zu anderen europäischen Spitzenforschungszentren anzustreben. Schließlich hält sie die nuklearen Tätigkeiten für besonders wichtig. Die Anfang des Jahres 2000 von der Kommission eingesetzte Peer-Group, die die Tätigkeiten der Institution auf politischer Ebene prüfen und den verfügbaren Humanressourcen anpassen sollte, veröffentlichte im Juli einen Bericht mit Vorschlägen für Maßnahmen. Auf der Grundlage der verschiedenen Evaluierungen legte die GFS eine Strategie zur Konzentration ihrer Tätigkeiten auf einige zentrale Kompetenzbereiche fest und ermittelte im Rahmen eines Audits zur Prioritätensetzung, dessen Ergebnisse am 2. April 2001 intern veröffentlicht wurden, wie sie ihre Tätigkeit insgesamt reduzieren könnte. Es fand eine dienststellenübergreifende Konsultation zu einer Mitteilung an die Kommission statt, die die Ergebnisse der Evaluierung enthalten soll, um diese den anderen Kommissionsdienststellen zur Verfügung zu stellen. 5.2 Geplante Einzelmaßnahmen - Ernährung, chemische Erzeugnisse und Gesundheit Innerhalb des RP 2002-2006 wird die GFS im Zusammenhang mit der Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln sowie der Sicherheit chemischer Erzeugnisse in bestimmten Bereichen die Rolle eines wissenschaftlichen Referenz- und Validierungszentrums übernehmen (einschließlich der Verwaltung der entsprechenden Datenbanken). Die Strategie der GFS stützt sich auf eine starke Vernetzung mit den Laboratorien in den Mitgliedstaaten, auf fortschrittliche Prüfungseinrichtungen und die Herstellung von Referenzmaterialien sowie auf breite Kompetenzen in den Biowissenschaften, einschließlich der Proteomforschung und der Bioinformatik. Zur Unterstützung der EU-Politik werden Dienste wie Informationssysteme und Datenbanken (z.B. Molekularregister) zur Verfügung gestellt. Da viele Themen völlig neu sind und das rechtliche Umfeld äußerst komplex ist, sind Ausbildungsmaßnahmen ebenfalls eine Priorität. Es sollen folgende Schwerpunkte gesetzt werden: Lebensmittelsicherheit und -qualität, genetisch veränderte Organismen (GVO), chemische Erzeugnisse und biomedizinische Anwendungen. - Umwelt und Nachhaltigkeit Die politisch Verantwortlichen schenken der Qualität und Nutzung von Wasser, Luft und Boden, einem nachhaltigen Energieverbrauch und der Gefahr der globalen Erwärmung immer mehr Aufmerksamkeit. Die GFS wird ihre Rolle als Wissens- und Referenzzentrum in Umweltfragen von europäischer Tragweite konsolidieren. Sie wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und mit Drittländern - insbesondere mit den Beitrittsländern - Referenznetze schaffen. Arbeit soll im Sinne einer besseren Nutzung und Verbreitung der Forschungsergebnisse mit der Europäischen Umweltagentur abgestimmt werden. Die GFS fungiert ferner als Referenzlabor für Umweltmessungen (z.B. Kraftfahrzeugemissionen, Luft- und Wasserqualität). Sie liefert die Evaluierungen für die Ermittlung der besten verfügbaren Technologien für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. Das Programm umfasst folgende Bereiche: Evaluierung und Verhinderung globaler Veränderungen, Schutz der europäischen Umwelt (Luft, Wasser und terrestrische Ressourcen), Technologien für eine nachhaltige Entwicklung (erneuerbare Energien, integrierte Umweltprüfung), technische Unterstützung für GMES (Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung). Diese beiden zentralen Tätigkeiten werden durch horizontale Kompetenzen unterstützt. - Referenzmaterialien und -messungen Die Einhaltung von Normen ist ein Schlüsselaspekt der Umsetzung der Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Verbrauchersicherheit, freier Handelsverkehr, Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Außenbeziehungen. Die GFS wird die spezifischen Referenzmessungen weiter ausbauen, im Hinblick auf deren allgemeine Akzeptanz zertifizierte Referenzmaterialien (ZRM) produzieren, internationale Programme zur Evaluierung von Messungen organisieren und länderübergreifende Datenbanken zur Unterstützung der EU-Politik in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Gesundheitswesen sowie für die kerntechnische Industrie einrichten. Schwerpunkte: Referenzbüro der Gemeinschaft und Herstellung zertifizierter Referenzmaterialien für die Industrie, chemische Metrologie. - Öffentliche Sicherheit und Betrugsbekämpfung Das Problem der öffentlichen Sicherheit muss in koordinierter Form auf internationaler Ebene angegangen werden. Fragen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln, der Globalisierung der Wirtschaft, der Verletzung der Privatsphäre und der Gefahren des Internet sowie natürlichen und technologischen Katastrophen sind häufig grenzüberschreitender Natur. Die EU hat die Betrugsbekämpfung zur hohen Priorität erklärt und will sie in keiner Form dulden. Die Kompetenz der GFS im Bereich Sicherheit und Betrugsbekämpfung generell sowie im Umgang mit umfangreichen Informationsinfrastrukturen und komplexen Systemen ist anerkannt. Diese Kompetenzen sollen den Europäischen Institutionen zugute kommen, wobei der Schwerpunkt verstärkt auf die Schaffung von Netzen mit anderen Forschungseinrichtungen und Beteiligten gelegt werden soll. Die GFS wird den Schwerpunkt auf folgende bereichsübergreifende Themen legen: internationale Sicherheit, natürliche und technologische Gefahren und Notfälle, Sicherheit im Internet, Buchführung und Überwachung. - Technologische Zukunftsforschung Die Kompetenz der GFS bei der Analyse der Wechselwirkungen zwischen Technologie und Gesellschaft und ihre Erfahrung mit der Koordinierung sektorübergreifender und multidisziplinärer Arbeiten in der Zukunftsforschung auf einer internationalen Ebene wird der EU-Politik und der Umsetzung der Ziele des Europäischen Forschungsraums dienen. Während des gesamten nächsten Rahmenprogramms wird die GFS in diesem Bereich mit nationalen Zukunftsforschungsprogrammen sowie eng mit der GD Forschung und anderen Auftraggeber-Generaldirektionen zusammenarbeiten. Der Schwerpunkt wird auf der technisch-ökonomischen Vorausschau, sozioökonomischen Studien zur Unterstützung der EU-Politik, der Qualität sozioökonomischer Daten und dem internationalen Forum für die Zusammenarbeit in der Zukunftsforschung liegen. 5.3 Durchführungsmodalitäten Direkte Aktion des Rahmenprogramms 2002-2006, von Kommissionspersonal verwaltet und durchgeführt. 6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 6.1 Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums) (Die Berechnung der Gesamtbeträge in der nachstehenden Tabelle ist durch die Aufschlüsselung in Tabelle 6.2 zu erläutern. ) 6.1.1 Finanzielle Intervention VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 6.2 Berechnung der Kosten für jede zu Lasten von Teil B vorgesehene Einzelaktion (während des gesamten Planungszeitraums) [26] [26] Weitere Informationen sind den separaten Leitlinien zu entnehmen. (Werden mehrere Maßnahmen durchgeführt, so sind zu den hierfür erforderlichen Einzelaktionen hinreichend detaillierte Angaben zu machen, um eine Schätzung von Umfang und Kosten der verschiedenen Teilergebnisse (Outputs) zu gestatten.) VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Erforderlichenfalls ist die Berechnungsweise zu erläutern. 7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN 7.1 Auswirkungen im Bereich der Humanressourcen >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 2002 wird die GFS über einen Gesamtstellenplan mit 1 902 Stellen verfügen, die sich wie folgt aufschlüsseln lassen: 733 A-Stellen, 595 B-Stellen, 537 C-Stellen und 37 D-Stellen [27]. Das Personal wird als eine Gruppe verwaltet, so dass die Mitarbeiter sowohl nuklearen als auch nicht nuklearen Tätigkeiten zugewiesen werden können. Der Anteil der den nicht-nuklearen Tätigkeiten zugeteilten Mitarbeiter am Personalbestand wird im Verlauf der Durchführung des Rahmenprogramms schwanken. Er beträgt etwa zwei Drittel. Eine relativ große Zahl wissenschaftlicher Kurzzeitverträge wird als ,Nicht-Statutspersonal" finanziert (etwa 200). Hierbei handelt es sich um Stipendiaten, Gastwissenschaftler, abgestellte nationale Sachverständige u.a. [27] Zum Vergleich: Der Stellenplan des laufenden Jahres 2001 umfasst 2080 1902 Stellen. Wie bisher wird für diese Planstellen (maximale Anzahl an Statutsbeamten bzw. -bediensteten, die eingestellt werden können) ein eigener Stellenplan erstellt. Wie viele Mitarbeiter tatsächlich eingestellt werden, hängt von den verfügbaren Finanzmitteln ab (Mitteln aus dem Kommissionshaushalt, Einnahmen aus wettbewerbsorientierten Tätigkeiten und aus anderen Quellen). 7.2 Finanzielle Gesamtbelastung durch die Humanressourcen >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Anzugeben sind jeweils Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen. Im Rahmen der Gesamtmittelausstattung werden die Mittel den einzelnen Ressourcen zugewiesen (Personal, Material, spezifische Zwecke). Die Mittel für Personal wurden unter Berücksichtigung des erforderlichen Mindestbetrags für die Infrastruktur und des für die Durchführung von Projekten und die Netze beschlossenen Mindestbetrags an spezifischen Mitteln zugeteilt. Die Mittel für Personal wurden im Vergleich zum 5. Rahmenprogramm (1998-2002) gekürzt, weshalb Stellen gestrichen werden müssen. Die Anzahl der gestrichenen Stellen wird von der Entwicklung der Gehälter im Zeitraum 2003-2006 sowie von der Entwicklung des Verhältnisses der Qualifikationsniveaus (erforderliche A/B/C/D-Stellen) abhängen. 7.3 Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Anzugeben sind jeweils Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen. (1) Angabe von Kategorie und Gruppe des Ausschusses I. Jährlicher Gesamtbetrag (7.2 + 7.3) II. Dauer der Maßnahme III. Gesamtkosten der Maßnahme (I x II) // EUR Jahre EUR (Bei Abschätzung der für die Maßnahme erforderlichen Humanressourcen und Verwaltungsmittel müssen sich die GD/Dienste an die Beschlüsse halten, die die Kommission bei der Grundsatzdebatte und der Annahme des Haushaltsvorentwurfs (HVE) gefasst hat, d. h. sie müssen erklären, dass die für die Maßnahme erforderlichen Humanressourcen im Rahmen der vorläufigen Vorabzuweisung, die bei Annahme des HVE festgelegt wurde, aufgebracht werden können.) Wenn geplante Maßnahmen bei Aufstellung des HVE noch nicht vorhersehbar waren, muss ausnahmsweise die Kommission eingeschaltet werden, um zu entscheiden, ob und auf welche Weise (durch Anpassung der vorläufigen Vorabzuweisung, durch eine Ad-hoc-Umschichtung, durch einen Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan oder ein Berichtigungsschreiben zum HVE) die vorgeschlagene Maßnahme trotzdem durchgeführt werden kann.) 8. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG Mit Hilfe entsprechend qualifizierter unabhängiger Sachverständiger wird die Kommission die Umsetzung des spezifischen Programms 2002-2006 jährlich überprüfen. Sie prüft dabei insbesondere, ob Ziele, Prioritäten und Finanzmittel dem jeweiligen Stand angemessen sind. Gegebenenfalls legt sie Vorschläge zur Anpassung oder Ergänzung des spezifischen Programms 2002-2006 vor. Die Kommission legt Jahresberichte über die Tätigkeit der Gemeinsamen Forschungsstelle vor. Diese werden dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss übermittelt. 9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN Sind bei der Durchführung des Programms externe Auftragnehmer einzusetzen bzw. werden Dritte finanziell unterstützt, nimmt die Kommission gegebenenfalls Rechnungsprüfungen vor, insbesondere wenn sie begründete Zweifel an der Echtheit der ausgeführten oder im Tätigkeitsbericht beschriebenen Arbeiten hat. Die Rechnungsprüfungen der Gemeinschaft werden entweder von ihren eigenen Bediensteten oder von nach dem nationalen Recht des Teilnehmers zugelassenen Buchprüfern durchgeführt. Diese werden von der Gemeinschaft frei gewählt, wobei mögliche Interessenkonflikte, auf die der Teilnehmer u.U. hingewiesen hat, zu vermeiden sind. Ferner stellt die Kommission bei der Durchführung der Forschungstätigkeiten den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft sicher, indem sie wirksame Kontrollen vornimmt und, falls sie Unregelmäßigkeiten feststellt, Maßnahmen ergreift und abschreckende, verhältnismäßige Sanktionen verhängt. Hierzu werden Bestimmungen über Kontrollen, Maßnahmen und Sanktionen im Sinne der Verordnungen Nr. 2988/95, 2185/96, 1073/99 und 1074/99 in alle Verträge aufgenommen, die bei der Durchführung der Programme verwendet werden. In den Verträgen ist insbesondere Folgendes vorzusehen: - eigene Vertragsklauseln zum Schutz der finanziellen Interessen der EG durch Kontrollen im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten; - Teilnahme von administrativen Kontrollen zur Betrugsbekämpfung gemäß den Verordnungen Nr. 2185/96, 1073/99 und 1074/99; - administrative Sanktionen bei allen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Verträge gemäß der Rahmenverordnung Nr. 2988/95 (einschließlich schwarzer Listen). - den Hinweis darauf, dass etwaige Einziehungsanordnungen bei Unregelmäßigkeiten oder Betrug gemäß Artikel 256 EG-Vertrag durchsetzbar sind. Ein internes Evaluierungs- und Überwachungsprogramm für wissenschaftliche und finanzielle Aspekte wird zusätzlich und routinemäßig vom zuständigen GFS-Personal durchgeführt. Eine Innenrevision wird vom zuständigen GFS-Referat vorgenommen; Prüfungen vor Ort durch das genannte Referat und den Rechnungshof.