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Document JOC_2002_181_E_0132_01

Geänderter Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführendes spezifisches Programm 2002—2006 für Forschung und Ausbildung (KOM(2002) 43 endg. — 2001/0126(CNS)) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 181E vom 30.7.2002, pp. 132–141 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52002PC0043(05)

Geänderter Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführendes spezifisches Programm 2002-2006 für Forschung und Ausbildung (gemäß Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt) /* KOM/2002/0043 endg. - CNS 2001/0126 */

Amtsblatt Nr. 181 E vom 30/07/2002 S. 0132 - 0141


Geänderter Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführendes spezifisches Programm 2002-2006 für Forschung und Ausbildung (gemäß Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Die Kommission verabschiedete ihre Vorschläge für das sechste Rahmenprogramm (EG und Euratom) [1] im Bereich Forschung und technologische Entwicklung am 21. Februar 2001 und für die spezifischen Programme zur Durchführung des sechsten Rahmenprogramms [2] am 30. Mai 2001. Diesen Vorschlägen lag die Absicht zugrunde, einen Beitrag zur Schaffung des Europäischen Forschungsraums zu leisten.

[1] KOM(2001) 94

[2] KOM(2001) 279

Eine wichtige Phase der Verhandlungen über das Rahmenprogramm ist jetzt nach der ersten lesung im Europäischen Parlament (14. November 2001) und der Annahme eines gemeinsamen Standpunktes durch den Rat [28. Januar 2002] abgeschlossen.

Aus den Standpunkten des Parlamentes und des Rates zum neuen Rahmenprogramm spricht ein hohes Mass an Übereinstimmung, mit sehr ähnlichen Positionen zum Gesamthaushalt und seiner Aufschlüsselung, der Programmstruktur, den wissenschaftlichen und technologischen Prioritäten sowie zur Art und Weise der Umsetzung.

Die Kommission war ihrerseits bemüht, auf eine solche Übereinstimmung hinzuwirken, insbesondere durch Änderung ihrer ursprünglichen Vorschläge zum Rahmenprogramm, bei der sie einen erheblichen Anteil der Änderungen des Parlaments berücksichtigte [3]. Die Kommission stellt mit Zufriedenheit fest, dass durch die Bemühungen von Rat und Parlament ein grundlegender Konsens über die Grundprinzipien des neuen Rahmenprogramms erzielt werden konnte, insbesondere hinsichtlich des Vorrangs für den Einsatz neuer effizienter Instrumente, die eindeutige Konzentration auf die vorrangigen Themenbereiche sowie die Einführung größerer Flexibilität bei der Durchführung des Programms.

[3] KOM(2001) 709

Die Kommission verfügt nun über eine ausreichend stabile Grundlage, um geänderte Vorschläge zu den spezifischen Programmen vorzulegen. Dabei werden die Änderungen am Rahmenprogramm aus der ersten Lesung berücksichtigt und die einzelnen Auswirkungen dieser Änderungen auf den Inhalt der Forschung sowie die Art und Weise ihrer Durchführung beschrieben. Ziel ist es, den anderen Institutionen ihre Prüfung der spezifischen Programme sowie die weiteren Verhandlungen zu erleichtern und so eine baldige Einigung über das Rahmenprogramm, die Regeln für die Beteiligung und die spezifische Programme zu ermöglichen.

Die meisten Änderungen an den von der Kommission vorgelegten Vorschlägen betreffen das Programm "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums", d.h. unter anderem:

- Anpassungen der Struktur und der Forschungsinhalte bei Themenbereich 1 (entsprechend der Neugliederung in zwei Abschnitte, nämlich fortgeschrittene Genomik und ihre Anwendungen im Dienste der Medizin, sowie Bekämpfung der wichtigsten Krankheiten) und bei Themenbereich 6 (entsprechend der Neugliederung in drei Teile, nämlich nachhaltige Energiesysteme, nachhaltiger Landverkehr und globale Veränderungen und Ökosysteme). Die Änderungen bei den anderen vorrangigen Themenbereichen waren weniger umfangreich, wenn auch in einigen Fällen wesentlich.

- Anpassungen bei den ursprünglichen politikorientierten Forschungsprioritäten unter dem Titel "Unterstützung der Politik und Planung im Vorgriff auf den wissenschaftlichen und technologischen Bedarf" sowie gewisse Umschichtungen von Forschungstätigkeiten betreffend die die vorrangigen Themenbereiche (besonders im Hinblick auf Landwirtschaft und marine Ökosysteme). Dabei wurden die inhaltlichen Änderungen und die erhebliche Mittelkürzung aus der ersten Lesung berücksichtigt.

- Die Beschreibung der Instrumente (Anhang III) wurde unter Berücksichtigung der Diskussion im Vorfeld der ersten Lesung differenzierter und klarer gestaltet. Dabei wurde der Grundsatz eines reibungslosen Übergangs von "traditionellen" zu "neuen" Instrumenten bei der Umsetzung der vorrangigen Themenbereiche und das Konzept eines vierten Instruments im Sinne einer "Stufenleiter zur Verwirklichung von Forschungsexzellenz" einbezogen.

Die Kommission schlägt vor, dass sie bei der Durchführung dieses spezifischen Programms durch einen Ausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützt wird. Dieser Ausschuss soll entsprechend den vorrangigen Themenbereichen der Forschung in unterschiedlicher Zusammensetzung tagen.

Die Änderungen am Programm "Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums" betreffen im Wesentlichen die Maßnahmen zu Mobilität und Infrastrukturen, wo bei den einzuführenden Mechanismen und Instrumenten Präzisierungen und Klärungen vorgenommen wurden und ferner dem geringeren Haushalt für diese Maßnahmen Rechnung getragen wurde. Die wichtigsten Änderungen beim Euratom-Programme für "Kernenergie" betreffen den Teil Kernspaltung, in den ein neuer vorrangiger Themenbereich über Strahlenschutz und Tätigkeiten zur Sicherheit der kerntechnischen Anlagen aufgenommen wurde. In diesen beiden Programmen wurde die Beschreibung der Instrumente (Anhang III) entsprechend dem Programm "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" grundlegend aktualisiert

Überall wurde die Zuweisung von Haushaltsmitteln gemäß dem gemeinsamen Standpunkt des Rates revidiert.

2001/0126 (CNS)

Geänderter Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführendes spezifisches Programm 2002-2006 für Forschung und Ausbildung

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,

auf Vorschlag der Kommission, [4]

[4] ABl. C

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments [5],

[5] ABl.

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses, [6]

[6] ABl.

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit dem Beschluss Nr. .../../Euratom hat der Rat das mehrjährige Rahmenprogramm 2002-2006 der Europäischen Atomgemeinschaft im Bereich der Forschung und Ausbildung als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums [7] (nachstehend ,Rahmenprogramm 2002-2006" genannt) beschlossen, dessen Durchführung gemäß Artikel 7 Euratom-Vertrag durch (ein) Forschungs- und Ausbildungsprogramm(e) erfolgt, in dem (denen) die Einzelheiten der Durchführung, die Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt werden.

[7] ABl.

(2) Für dieses Programm gelten die Regeln des Rahmenprogramms 2002-2006 für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen und die Verbreitung von Forschungsergebnissen, die der Rat mit dem Beschluss .../../Euratom [8] verabschiedet hat (nachstehend ,Beteiligungsregeln" genannt).

[8] ABl.

(3) Bei der Durchführung dieses Programms sollten die Förderung der Mobilität der Wissenschaftler und der Innovation in der Gemeinschaft einen Schwerpunkt bilden.

(4) Bei der Durchführung des Rahmenprogramms kann die internationale Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen, insbesondere auf der Grundlage des Kapitels X des Vertrags, zweckmäßig sein. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Beitrittsländern gelten.

(5) Bei den im Rahmen dieses Programms durchgeführten Forschungstätigkeiten sollten die wesentlichen ethischen Grundsätze, insbesondere die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten, beachtet werden.

(6) Infolge der Kommissionsmitteilung ,Frauen und Wissenschaft" [9] und den Entschließungen des Rates [10] und des Europäischen Parlaments [11] zu diesem Thema wird ein Aktionsplan durchgeführt, mit dem die Stellung und die Rolle der Frauen in Wissenschaft und Forschung gestärkt werden sollen.

[9] KOM (1999) 76

[10] Entschließung vom 20. Mai 1999, ABl. C 201 vom 16. Juli 1999.

[11] Entschließung vom 3. Februar 2000, PE 284.656.

(7) Das Programm sollte auf flexible, effiziente und transparente Weise durchgeführt werden, wobei die einschlägigen Erfordernisse der Nutzer der GFS und der Gemeinschaftspolitik berücksichtigt werden und der Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu beachten ist. Die Forschungstätigkeiten im Rahmen des Programms sind erforderlichenfalls diesen Erfordernissen sowie wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen anzupassen.

(8) Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) sollte die durch direkte Aktionen durchzuführenden Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen übernehmen, insbesondere die der Kommission durch den Vertrag zugewiesenen Aufgaben. Die Kommission sollte die ihr im Bereich der Kernspaltung zugewiesenen Aufgaben erfuellen, indem sie auf das Fachwissen der GFS zurückgreift.

(9) Die GFS sollte gezielt Tätigkeiten im Bereich Innovation und Technologietransfer durchführen.

(10) Bei der Durchführung dieses Programms sollte die Kommission im Einklang mit den entsprechenden Bestimmungen des Kommissionsbeschlusses 96/282/Euratom vom 10. April 1996 über die Reorganisation der GFS [12] den GFS-Verwaltungsrat konsultieren.

[12] ABl. L 107 vom 30.4.1996, S. 12.

(11) Die Kommission sollte zu gegebener Zeit eine unabhängige Bewertung der Tätigkeiten veranlassen, die auf den unter dieses Programm fallenden Gebieten erfolgt sind -

(12) Der Ausschuss für wissenschaftliche und technische Forschung ist zum wissenschaftlich-technischen Inhalt dieses spezifischen Programms gehört worden.

(13) Der Verwaltungsrat der GFS ist zum wissenschaftlich-technischen Inhalt dieses spezifischen Programms gehört worden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

1. In Übereinstimmung mit dem Beschluss [...] über das Rahmenprogramm 2002-2006 (nachstehend ,Rahmenprogramm" genannt) wird ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung und Ausbildung (nachstehend ,spezifisches Programm" genannt) für den Zeitraum vom [...] bis zum 31. Dezember 2006 verabschiedet.

2. Die Ziele und wissenschaftlich-technologischen Schwerpunkte des spezifischen Programms sind in Anhang I beschrieben.

Artikel 2

In Übereinstimmung mit Anhang II des Beschlusses [.../...] über das Rahmenprogramm betragen die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel 290 Millionen Euro. Anhang II dieser Entscheidung enthält eine unverbindliche Aufschlüsselung dieses Betrags.

Artikel 3

1. Die Kommission ist für die Durchführung des spezifischen Programms verantwortlich.

2. Das spezifische Programm wird gemäß den Regeln in Anhang III durchgeführt.

Artikel 4

1. Die Kommission stellt ein Arbeitsprogramm zur Durchführung des spezifischen Programms auf, dass allen Interessenten zur Verfügung gestellt wird und das die Ziele und Schwerpunkte, den Zeitplan und die Durchführungsmodalitäten genauer darlegt.

2. Das Arbeitsprogramm trägt den relevanten Forschungstätigkeiten der Mitgliedstaaten, der assoziierten Staaten und europäischer und internationaler Organisationen Rechnung. Es wird gegebenenfalls aktualisiert.

Artikel 5

1. Bei der Durchführung dieses Programms konsultiert die Kommission im Einklang mit dem Kommissionsbeschluss 96/284/Euratom den GFS-Verwaltungsrat. .

2. Die Kommission unterrichtet den Verwaltungsrat in regelmäßigen Abständen über die Durchführung des spezifischen Programms.

Artikel 6

1. Die Kommission berichtet gemäß Artikel 4 des Rahmenprogramms regelmäßig über den Stand der Durchführung des spezifischen Programms.

2. Die Kommission veranlasst die in Artikel 5 des Rahmenprogramms vorgesehene unabhängige Bewertung der Tätigkeiten, die auf den unter das spezifische Programm fallenden Gebieten erfolgt sind.

Artikel 7

Die Kommission kann die GFS ersuchen, unter Anwendung des Kriteriums des gegenseitigen Nutzens Projekte in Zusammenarbeit mit juristischen Personen aus Drittländern durchzuführen, wenn dadurch effektiv zur Durchführung von direkten Aktionen beigetragen wird.

Artikel 8

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Rates

Der Präsident [...]

ANHANG I

WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE ZIELE SOWIE GRUNDZÜGE DER MASSNAHMEN

1. Einleitung

Die Gemeinsame Forschungsstelle soll auftraggeberorientiert wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Konzipierung, Entwicklung, Durchführung und Überwachung der Gemeinschaftspolitik liefern. Sie dient dem gemeinsamen Interesse der Mitgliedstaaten, ist jedoch unabhängig von privaten oder staatlichen Einzelinteressen.

Der Beitrag der GFS zum Rahmenprogramm 2002-2006 berücksichtigt Empfehlungen der jüngsten Evaluierungen der GFS [13] sowie die Anforderungen im Rahmen der Reform der Kommission, insbesondere:

[13] Davignon-Bericht (2000), Fünfjahresbewertung (2000), wissenschaftliche Evaluierung (1999), Festlegung der Prioritäten (2001)

- eine verstärkte Nutzerorientierung

- Vernetzung zur Schaffung einer breiten Wissensbasis und engere Beteiligung der Laboratorien, Unternehmen und Regulierungsstellen der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer an der wissenschaftlich-technischen Unterstützung der EU-Politik im Einklang mit den Zielen des Europäischen Forschungsraums (EFR)

- die Konzentration der Tätigkeiten auf ausgewählte Themen, darunter Ausbildung von Wissenschaftlern zum Erhalt des kerntechnischen Fachwissens in der EU und den mit ihr assoziierten Mitgliedstaaten.

Die Arbeiten dieses Programms werden mit den indirekten Aktionen des spezifischen Euratom-Programms koordiniert.

Berücksichtigt wird der ermittelte, eindeutig zum Ausdruck gebrachte Bedarf (insbesondere der Kommissionsdienststellen), dessen jeweiliger Stand im Rahmen systematischer und regelmäßiger Kontakte festgestellt wird [14].

[14] jährliche Nutzer-Workshops, dienststellenübergreifende Gruppe der Auftraggeber-GD, bilaterale Vereinbarungen, usw.

In ihren Kompetenzbereichen wird sich die GFS um Synergien mit den entsprechenden thematischen Schwerpunkten der anderen spezifischen Programme bemühen, insbesondere durch Beteiligung an indirekten Aktionen mit dem Ziel, die hier durchgeführten Arbeiten zu ergänzen (z.B. durch Vergleich und Validierung von Prüf- und sonstigen Verfahren und die Zusammenfassung von Ergebnissen für die politische Entscheidungsfindung).

2. Gegenstand des Programms

2.1 Begründung

Mit den Tätigkeiten der GFS im Kerntechnikbereich sollen die einschlägigen Gemeinschaftspolitiken und die Erfuellung spezieller Verpflichtungen aus dem Vertrag, mit denen die Kommission betraut ist, unterstützt werden. Die Kernenergie liefert rund ein Drittel der Elektrizität in der Gemeinschaft, und es ist weiterhin besondere Sorgfalt geboten, damit die herausragende Sicherheitsbilanz der Gemeinschaft aufrechterhalten, der Weiterverbreitung von Nuklearmaterial auch künftig entgegengewirkt und die Behandlung und langfristige Lagerung von Abfällen sachkundig gehandhabt wird. Die Erweiterung der Union, verbunden mit der notwendigen Sicherung des aus der Abrüstung stammenden Materials, sowie neue technologische Entwicklungen stellen uns vor neue Herausforderungen.

Die GFS, die ihre Tätigkeiten auf Bereiche konzentriert, in denen eine Beteiligung der Gemeinschaft sinnvoll ist, wird dort tätig, wo ihre paneuropäische Identität einen Mehrwert bietet und ihre Arbeiten durch die grenzüberschreitenden Aspekte der nuklearen Sicherheit und Sicherung oder durch die Besorgnis der Öffentlichkeit über solche Fragen gerechtfertigt sind: Sicherungsmaßnahmen, Nichtverbreitung, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Reaktorsicherheit und Strahlungsüberwachung werden die Kernthemen sein.

Wichtigstes Ziel ist die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit durch Vernetzung, damit auf europäischer und weltweiter Ebene ein weit reichender Konsens über eine Vielzahl von Fragen erreicht wird. Die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen durch das Amt für Euratom-Sicherheitsüberwachung (ESO) und die IAEO bedarf F&E-Unterstützung und direkter Hilfe. Besondere Aufmerksamkeit wird der Zusammenarbeit mit künftigen EU-Mitgliedstaaten geschenkt werden. Eine wichtige Komponente der GFS-Tätigkeit werden Ausbildungsmaßnahmen bilden, mit denen der EU zu einer künftigen Generation von Wissenschaftlern mit den erforderlichen Fähigkeiten und Sachkenntnissen auf dem Gebiet der Kerntechnik verholfen werden soll. Die Hauptforschungsbereiche werden daher wie folgt aussehen:

- Entsorgung radioaktiver Abfälle und Sicherung von Kernmaterialien

- Sicherheit der verschiedenen Reaktortypen , Strahlungsüberwachung und Metrologie .

2.2. Entsorgung radioaktiver Abfälle und Sicherung von Kernmaterialien

Behandlung und Lagerung abgebrannter Brennstoffe und hochaktiver Abfälle

Um die Fragen abgebrannter Kernbrennstoffe und der Behandlung und Entsorgung radioaktiver Abfälle anzugehen, wird die GFS ihre Kenntnisse zu den Daten über Aktinide und aktinidenhaltige Erzeugnisse aus der Grundlagenphysik, -chemie und -werkstoffkunde weiter ausbauen.

Die grundlegenden Vorgänge, die das Verhalten abgebrannten Brennstoffs unter den Bedingungen der Zwischenlagerung oder der langfristigen Lagerung in geologischen Formationen steuern, werden näher untersucht.

Außerdem wird die GFS die Erprobung und Bewertung von Prozessen fortsetzen, mit denen sich die effiziente Trennung radiotoxischer Elemente aus abgebranntem Brennstoff und die anschließende Wiederaufarbeitung der dabei entstandenen Produkte verbessern lassen. Dies wird mit den europäischen Partnern im Rahmen des Transmutations- und Trennungsprogramms verwirklicht. Neben der experimentellen und dem theoretischen Ansatz wird die GFS ihre Beteiligung an Netzen fortführen und ausbauen, bei denen sie unter Umständen eine Koordinierungsrolle übernimmt, wie etwa in der internationalen Arbeitsgruppe über Brennstoffauslegung für beschleunigergetriebene Systeme .

Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich

Im Bereich der Sicherungsmaßnahmen wird direkte Unterstützung für die für die Inspektionen zuständigen Stellen (ESO und IAEO) und die Betreiber geleistet. Darüber hinaus werden einschlägige Forschungsarbeiten durchgeführt, um sich für den künftigen Bedarf zu wappnen: Hierunter fallen stete Verbesserungen der Sicherungstätigkeiten zur Anpassung an die politischen Bedingungen, vor allem an Veränderungen in den Verifikationssystemen, und an die technologische Entwicklung. Die Arbeiten beinhalten die Entwicklung und Bewertung der Instrumentierung in den Bereichen zerstörender und zerstörungsfreier Analysen; Bereitstellung zertifizierter Referenzmaterialien, Containment und Überwachung, Schulung von Inspektoren sowie Nachrüstung und Betrieb von Laboratorien am Standort der Anlagen. Die GFS wird weiterhin die zentrale Anlaufstelle des Netzes der Europäischen Vereinigung für Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Sicherungsmaßnahmen (ESARDA) sein.

Die Stärkung des Sicherungssystem stützt sich zur Erhöhung der Effizienz und zur Durchführung neuer Maßnahmen in zunehmenden Maße auf die Informationstechnologien. Fortsetzen wird die GFS ihre Anstrengungen auf den Gebieten Umweltüberwachung, Satellitenüberwachung und innovative Daten- und Informationsmanagementsysteme sowie verbesserte Kommunikations- und Fernüberwachungstechniken, damit bestimmte Arbeiten der Sicherungskontrolle von den Hauptstützpunkten aus erledigt werden können. Synergien mit den Arbeiten der GFS im Bereich der Betrugsbekämpfung werden ausgebaut.

Die GFS wird weiterhin den Transfer des technologischen gemeinschaftlichen Besitzstands ("acquis communautaire") im Bereich der Sicherungsmaßnahmen zu den Bewerberländern unterstützen.

Die GFS beteiligt sich intensiv an den internationalen Bemühungen zur Aufdeckung illegaler Handlungen und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kernmaterialien. Weiterentwickelt wird auch die nuklearwissenschaftliche Kriminaltechnik.

Von den Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen

Die Nichtverbreitung wird die GFS unterstützen durch Anpassung von spezialisiertem Know-how und Techniken, die bei den Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich eingesetzt werden und die potenziell auch für Verifikationssysteme für Kern- und andere Massenvernichtungswaffen hilfreich sein können.

2.3 Sicherheit der verschiedenen Reaktortypen , Strahlungsüberwachung und Metrologie .

Sicherheit der verschiedenen Reaktortypen

Das hohe Sicherheitsniveau der Kraftwerke in der EU muss beibehalten werden, insbesondere bei Reaktoren, die für weitere 10-50 Jahre betrieben werden. Ihre Unterstützung für Sicherheitsbehörden und Kernkraftwerksbetreiber wird die GFS fortsetzen, indem sie Netze aufbaut und pflegt zu den Themen Alterung, Entdeckung von Schäden, Prüfungen während des Betriebs und Bewertung der Unversehrtheit von Strukturen. Unfallanalyse und -management, Validierung von Codes, Systemanalyse und die Entwicklung risikoberücksichtigender Methoden sind von jeher Bereiche, in denen die GFS kompetent ist und die sowohl für die Harmonisierung innerhalb der EU als auch mit Blick auf die Erweiterung wichtig sind. Das PHEBUS-Programm wird weiterhin unterstützt. Unterstützt werden auch die Abfrage von Versuchsdaten und deren Archivierung im Hinblick auf leichtes Wiederauffinden.

Ein weiterer Themenbereich, in dem die GFS Unterstützung leistet, ist die Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur in den mittel- und osteuropäischen Ländern. Hierzu gehören betriebliche Sicherheitsmaßnahmen und Anlagennachrüstung, strukturelle Unversehrtheit, Unfallvorbeugung und -management.

Im Themenbereich Sicherheit von Kernbrennstoff wird die GFS den Schwerpunkt auf mechanische und chemische Wechselbeziehungen an der Schnittstelle Brennstoff/Hülle und auf Brennstoffverhalten bei hohem Abbrand legen. Die TRANSURANUS-Brennstoffleistungscodes werden noch um neue Daten erweitert und weitere Schulungen für Nutzer - auch für Wissenschaftler aus den osteuropäischen Ländern - werden angeboten.

Zusammen mit der Industrie und F&E-Einrichtungen wird die GFS zur Analyse und Bewertung einer Reihe von Sicherheitsmerkmalen verschiedener Energieerzeugungssysteme, die derzeit in mehreren Ländern geprüft werden, beitragen.

Strahlungsüberwachung und Metrologie

Die Erforschung der Frage, wie die Bevölkerung und die Umwelt vor den Folgen ionisierender Strahlung zu schützen sind, erfordert als Ausgangspunkt eine verlässliche Dosimetrie. In diesem Bereich soll das seit langem bestehende Fachwissen der GFS im Strahlenschutz verstärkt eingesetzt werden.

Bei der Radionuklidmetrologie wird der Schwerpunkt auf Referenzmessungen und der Erstellung internationaler Normen für Referenzradioaktivitätsmessungen liegen. Außerdem sollen nukleare Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen, die Strahlungsüberwachung gemäß dem Euratom-Vertrag sowie die Messung extrem niedriger Strahlungsdosen unterstützt werden.

Die Kompetenz der GFS in der Radioaktivitätsspurenanalyse und -speziation wird im Umweltschutzbereich weiter ausgebaut.

ANHANG II

UNVERBINDLICHE AUFSCHLÜSSELUNG DES BETRAGS

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG III

DURCHFÜHRUNGSREGELN

1. Die Kommission führt die direkte Aktion nach Anhörung des GFS-Aufsichtsrats auf der Grundlage der wissenschaftlichen Ziele und Inhalte des Anhangs I durch. Die Tätigkeiten im Rahmen dieser Aktion sind in den einschlägigen Instituten der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) durchzuführen.

2. Im Rahmen ihrer Tätigkeit wird sich die GFS soweit sinnvoll und möglich an Netzen öffentlicher und privater Laboratorien in den Mitgliedstaaten bzw. europäischen Forschungskonsortien, die die politische Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene unterstützen, beteiligen bzw. solche schaffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Zusammenarbeit mit der Industrie, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen. Forschungseinrichtungen aus Drittländern können, im Einklang mit Artikel 6 und gegebenenfalls Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und dem jeweiligen Drittland, an den Projekten ebenfalls teilnehmen. Besondere Aufmerksamkeit gilt ferner der Zusammenarbeit mit Forschungslaboratorien und sonstigen Forschungseinrichtungen in den Bewerberländern und den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie der ehemaligen Sowjetunion.

Die GFS wird ferner geeignete Mechanismen einsetzen, um den Bedarf ihrer Auftraggeber und Nutzer fortlaufend zu ermitteln und sie an den diesbezüglichen Maßnahmen zu beteiligen.

3. Die bei der Durchführung der Projekte erworbenen Kenntnisse werden von der GFS selbst verbreitet. Hierbei sind mögliche Grenzen aus Gründen der Vertraulichkeit zu beachten.

4. Zu den Begleitmaßnahmen gehören:

- Organisation der Besuche von GFS-Personal in nationalen Laboratorien, Industrielaboratorien und Hochschulen,

- Förderung der Mobilität von Nachwuchswissenschaftlern, insbesondere aus den Bewerberländern

- spezialisierte Ausbildungsmaßnahmen mit Schwerpunkt auf dem Fachwissen im Nuklearbereich und der Kultur der nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union

- Organisation der Aufenthalte von Gastwissenschaftlern und abgestellten nationalen Sachverständigen, vor allem aus den Bewerberländern, in GFS-Instituten,

- regelmäßiger Informationsaustausch, u.a. durch wissenschaftliche Seminare, Workshops, Kolloquien und Veröffentlichungen,

- unabhängige wissenschaftliche und strategische Evaluierung der Projekt- und Programmergebnisse.

FINANZBOGEN

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

1. HAUSHALTSLINIE(N) UND BEZEICHNUNG(EN)

B6-111: Mit der Institution verbundene Personen

B6-121: Durchführungsmittel

B6-3: Gemeinsame Forschungsstelle - Direkte operationelle Mittel - EAG-

Rahmenprogramm (2002 bis 2006)

2. ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN

2.1 Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B): 290 Mio. EUR (VE)

2.2 Laufzeit:

2002 - 2006

2.3 Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben

a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1)

in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

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b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziff. 6.1.2)

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>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

c) Gesamtausgaben für Humanressourcen und sonstige Verwaltungsausgaben (vgl. Ziff. 7.2 und 7.3)

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2.4 Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

|X| Der Vorschlag ist mit der vorhandenen Finanzplanung vereinbar.

| | Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau erforderlich.

| | Der Vorschlag macht eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung erforderlich.

2.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen [15]

[15] Weitere Informationen sind den separaten Leitlinien zu entnehmen.

|X| keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung einer Maßnahme)

ODER

| | Folgende finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

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3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

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4. RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 7 und 8 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom).

Entscheidung .../../Euratom des Rates über das mehrjährige Rahmenprogramm 2002-2006 der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) im Bereich der Forschung und Ausbildung als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (ABl. L ...).

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1 Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft [16]

[16] Weitere Informationen sind den separaten Leitlinien zu entnehmen.

5.1.1 Ziele

Die GFS soll wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Formulierung, Durchführung und Überwachung der EU-Politik liefern.Die GFS, eine Dienststelle der Europäischen Kommission, dient als Referenzzentrum für Wissenschaft und Technologie in der Union. Aufgrund ihrer Nähe zum politischen Entscheidungsprozess dient sie dem gemeinsamen Interesse der Mitgliedstaaten, ist aber unabhängig von kommerziellen oder nationalen Interessen.

Die Kernenergie liefert nach wie vor rund ein Drittel der Elektrizität in Europa, und es ist weiterhin besondere Sorgfalt geboten, damit die herausragende Sicherheitsbilanz Europas aufrechterhalten, der Weiterverbreitung von Nuklearmaterial auch künftig entgegengewirkt und die Behandlung und langfristige Lagerung von Abfällen sachkundig gehandhabt wird. Zu den neuen Herausforderungen zählen ein Reaktorbestand mit zunehmendem Durchschnittsalter, die Erweiterung der Gemeinschaft, bei der Länder mit einer anderen Sicherheitskultur hinzukommen werden, und die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen auf aus der Abrüstung stammende Materialien.

Wichtigstes Ziel ist die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit durch Vernetzung, damit auf europäischer und weltweiter Ebene ein weit reichender Konsens über eine Vielzahl von Fragen erreicht wird. Die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen durch das Amt für Euratom-Sicherheitsüberwachung (ESO) und die IAEO bedarf F&E-Unterstützung und direkter Hilfe. Besondere Aufmerksamkeit soll der Zusammenarbeit mit künftigen EU-Mitgliedstaaten geschenkt werden. Eine wichtige Komponente der GFS-Tätigkeit werden Ausbildungsmaßnahmen bilden, womit der EU zu einer Generation von Wissenschaftlern mit den erforderlichen Fähigkeiten und Sachkenntnissen auf dem Gebiet der Kerntechnik verholfen werden soll.

5.1.2 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewertung

Das GFS-Programm wird im Rahmen wissenschaftlicher Evaluierungen und der Fünfjahresbewertungen regelmäßig überprüft. Jedes Jahr wird das Programm den anderen Kommissionsdienststellen vorgestellt. Eine hochrangige Nutzergruppe aus Vertretern der Auftraggeber-Generaldirektionen der Kommission wurde eingerichtet, damit die Prioritäten in engem Kontakt zum politischen Bedarf festgelegt und überprüft werden können.

Die 1999 eingeleitete wissenschaftliche Evaluierung der GFS-Institute sollte der GFS-Leitung frühzeitig Informationen und Empfehlungen zum wissenschaftlichen Niveau der Institute liefern sowie eine Beurteilung ihrer Stärken und Schwächen in personeller Hinsicht und andere Ressourcen betreffend im Hinblick auf die Durchführung des neuen Rahmenprogramms. Es sollte vor allem sichergestellt werden, dass das Rahmenprogramm 1998-2002 auf dem erforderlichen wissenschaftlichen Niveau durchgeführt werden konnte. Im Gesamtergebnis bestätigten sich bei der wissenschaftlichen Evaluierung die Qualität der wissenschaftlichen Strategien der GFS und die Relevanz ihres neuen Auftrags:

,Das Auditteam hält die Entwicklung der Tätigkeiten der GFS auf dem Gebiet der Kerntechnik für einen wirklichen Erfolg und sieht in ihrer exzellenten Vernetzungsarbeit ein deutliches, richtungsweisendes Beispiel für Subsidiarität und Führungskompetenz, was von einer europäischen Forschungseinrichtung zu erwarten ist."

Im Jahr 2000 wurde die Fünfjahresbewertung durchgeführt, die gemäß dem Gemeinschaftsrecht erforderlich ist, bevor die Kommission den Vorschlag für das Rahmenprogramm vorlegen kann. Da die wissenschaftlichen Fragen bereits im Rahmen der wissenschaftlichen Evaluierung behandelt worden waren, lag der Schwerpunkt der Fünfjahresbewertung auf Verwaltungsaspekten, dem Nutzen der Unterstützung der GFS für die EU-Politik und den Ergebnissen der verabschiedeten Programme. Schlussfolgernd wurde vor allem empfohlen, den neuen Auftrag der GFS beizubehalten und seine vollständige Umsetzung in allen Bereichen sicherzustellen:

,Die wichtige Arbeit der GFS im Kerntechnikbereich zur Sicherheitsüberwachung, Anlagensicherheit und der sicheren und akzeptablen Entsorgung von Abfällen darf nicht nachlassen, da 30 % der Energie der Europäischen Union mit Kernkraft erzeugt werden."

Im Januar 2000 setzte das für Forschung zuständige Kommissionsmitglied Philippe Busquin eine hochrangige Gruppe unter Vorsitz von Vicomte Etienne Davignon ein, die die Arbeit der GFS überprüfen und Empfehlungen aussprechen sollte. Der Davignon-Bericht wurde im Juli 2000 veröffentlicht. Die hochrangige Gruppe bestätigte den Auftrag, der der GFS im 5. FTE-Rahmenprogramm übertragen wurde. Ihrer Ansicht nach hat die GFS langfristige Aufgaben. Es wird vorgeschlagen, sie den anderen Gemeinschaftsinstitutionen zu öffnen und einige organisatorische Änderungen vorzunehmen. Die Gruppe empfiehlt der GFS, ihre Arbeiten nicht breit zu streuen, sondern Schwerpunkte zu setzen und enge Netzverbindungen zu anderen europäischen Spitzenforschungszentren anzustreben. Sie hält die Tätigkeiten im Nuklearbereich für besonders wichtig.

Die Anfang des Jahres 2000 von der Kommission eingesetzte Peer-Group, die die Tätigkeiten der Institution auf politischer Ebene prüfen und den verfügbaren Humanressourcen anpassen sollte, veröffentlichte im Juli einen Bericht mit Vorschlägen für Maßnahmen.

Auf der Grundlage der verschiedenen Evaluierungen legte die GFS eine Strategie zur Konzentration ihrer Tätigkeiten auf einige zentrale Kompetenzbereiche fest und ermittelte im Rahmen eines Audits zur Prioritätensetzung, dessen Ergebnisse am 2. April 2001 intern veröffentlicht wurden, wie sie ihre Tätigkeit insgesamt reduzieren könnte. Derzeit wird eine dienststellenübergreifende Konsultation vorbereitet. Im Anschluss daran soll eine Mitteilung an die Kommission mit den Ergebnissen der Evaluierung erstellt werden, um diese den anderen Kommissionsdienststellen zur Verfügung zu stellen.

5.2 Geplante Einzelmaßnahmen

Das GFS-Programm ist Teil des Rahmenprogramms, das den in den Artikeln 7 und 8 des EURATOM-Vertrags niedergelegten Zielsetzungen entspricht.

Die Beteiligung der GFS im Maßnahmenbereich dieses Vorschlags entspricht ihren Fähigkeiten und Eigenschaften und steht im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip.

Die Zielgruppe sind Europas Wissenschaftler und Industrieunternehmen sowie solche Kreise, die mit den einzelnen Politikfeldern der Kommission zu tun haben, in denen die GFS Unterstützung leisten soll.

Dieses Forschungs- und Ausbildungsprogramm gliedert sich in zwei Hauptteile:

(a) Entsorgung radioaktiver Abfälle und Sicherung von Kernmaterialien

Behandlung und Lagerung abgebrannter Brennstoffe und hochaktiver Abfälle

Um die Fragen abgebrannter Kernbrennstoffe und radioaktiver Abfälle anzugehen, wird die GFS weiter an der Merkmalsbestimmung von Aktiniden und aktinidenhaltigen Erzeugnissen arbeiten.

Die grundlegenden Vorgänge, die das Verhalten abgebrannten Brennstoffs unter den Bedingungen der direkten langfristigen Lagerung steuern, werden vorrangig untersucht werden.

Die GFS wird die Erprobung und Bewertung von Prozessen der effizienten Trennung und des effizienten Abbrands (Trennung und Transmutation) radiotoxischer Elemente aus abgebranntem Brennstoff fortsetzen.

Euratom- und IAEO-Sicherungsmaßnahmen

Zur Sicherungskontrolle von Nuklearmaterialien gehören Dienstleistungen für die für die Sicherungskontrolle zuständigen Stellen (ESO und IAEO) und einschlägige unterstützende Forschungsarbeiten.

Die GFS wird weiterhin den Technologietransfer für Euratom-Sicherungsmaßnahmen in die Bewerberländerunterstützen.

Weiterentwickelt wird auch die nuklearwissenschaftliche Kriminaltechnik zur Aufdeckung illegaler Handlungen und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kernmaterialien.

Bei der Unterstützung für die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen wird die Erfahrung der GFS im Bereich der Kerntechnik und auf anderen Gebieten genutzt. Damit werden die grundlegenden Ziele der Sicherheitspolitik der Union unterstützt.

b) Sicherheit der verschiedenen Reaktortypen , Strahlungsüberwachung und Metrologie .

Sicherheit der verschiedenen Reaktortypen

Das hohe Sicherheitsniveau der Kernkraftwerke in der EU muss beibehalten werden. Die GFS wird über bereits gut funktionierende Netzwerke ihre Arbeiten zu folgenden Themen fortsetzen: Brennstoffsicherheit, Alterung, Entdeckung von Schäden, Prüfungen während des Betriebs, Unversehrtheit von Strukturen und Bewertung, Unfallanalyse und -management (Unterstützung für PHEBUS), Validierung von Codes, Systemanalyse und risikoberücksichtigende Methoden. Ein weiterer Themenbereich, in dem die GFS Unterstützung leistet, ist die Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur in den mittel- und osteuropäischen Ländern.

Zusammen mit der Industrie und F&E-Einrichtungen wird die GFS zur Analyse und Bewertung einer Reihe von Sicherheitsmerkmalen verschiedener Energieerzeugungssysteme, die derzeit in mehreren Ländern geprüft werden, beitragen.

Strahlungsüberwachung

Für die Entwicklung von Spurennachweisen und Analysemethoden, dosimetrischen Fähigkeiten und verschiedenen kerntechnischen Messungen wird auf das seit langem bestehende Fachwissen der GFS im Bereich des Strahlenschutzes und ihr modernes Labor für Radioaktivitätsmessungen zurückgegriffen.

5.3 Durchführungsmodalitäten

Direkte Aktionen der GFS-Institute:

- Institut für Energie (IE)

- Institut für Transurane (ITU)

- Institut für Referenzmaterialien und -messungen (IRMM)

- Institut für Schutz und Sicherheit des Bürgers ( IPSC)

6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1 Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums)

(Die Berechnung der Gesamtbeträge in der nachstehenden Tabelle ist durch die Aufschlüsselung in Tabelle 6.2 zu erläutern. ) )

6.1.1 Finanzielle Intervention

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6.2 Berechnung der Kosten für jede zu Lasten von Teil B vorgesehene Einzelaktion (während des gesamten Planungszeitraums) [17]

[17] Weitere Informationen sind den separaten Leitlinien zu entnehmen.

(Werden mehrere Maßnahmen durchgeführt, so sind zu den hierfür erforderlichen Einzelaktionen hinreichend detaillierte Angaben zu machen, um eine Schätzung von Umfang und Kosten der verschiedenen Teilergebnisse (Outputs) zu gestatten. )

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Erforderlichenfalls ist die Berechnungsweise zu erläutern.

7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN

7.1 Auswirkungen im Bereich der Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2002 wird die GFS über einen Gesamtstellenplan mit 1 902 Stellen verfügen, die sich wie folgt aufschlüsseln lassen: 733 A-Stellen, 595 B-Stellen, 537 C-Stellen und 37 D-Stellen [18]. Das Personal wird als eine Gruppe verwaltet, so dass die Mitarbeiter sowohl nuklearen als auch nicht nuklearen Tätigkeiten zugewiesen werden können. Der Anteil der den nuklearen Tätigkeiten zugeteilten Mitarbeiter am Personalbestand wird im Verlauf der Durchführung des Rahmenprogramms schwanken. Er beträgt etwa ein Drittel. Eine relativ große Zahl wissenschaftlicher Kurzzeitverträge wird als ,Nicht-Statutspersonal" finanziert (etwa 200). Hierbei handelt es sich um Stipendiaten, Gastwissenschaftler, abgestellte nationale Sachverständige u.a.

[18] Zum Vergleich: Der Stellenplan des laufenden Jahres 2001 umfasst 2080 1902 Stellen. Wie bisher wird für diese Planstellen (maximale Anzahl an Statutsbeamten bzw. -bediensteten, die eingestellt werden können) ein eigener Stellenplan erstellt. Wie viele Mitarbeiter tatsächlich eingestellt werden, hängt von den verfügbaren Finanzmitteln ab (Mitteln aus dem Kommissionshaushalt, Einnahmen aus wettbewerbsorientierten Tätigkeiten und aus anderen Quellen).

7.2 Finanzielle Gesamtbelastung durch die Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

Im Rahmen der Gesamtmittelausstattung werden die Mittel den einzelnen Ressourcen zugewiesen (Personal, Material, spezifische Zwecke). Die Mittel für Personal wurden unter Berücksichtigung des erforderlichen Mindestbetrags für die Infrastruktur und des für die Durchführung von Projekten und die Netze beschlossenen Mindestbetrags an spezifischen Mitteln zugeteilt. Die Mittel für Personal wurden im Vergleich zum 5. Rahmenprogramm (1998-2002) gekürzt, weshalb Stellen gestrichen werden müssen. Die Anzahl der gestrichenen Stellen wird von der Entwicklung der Gehälter im Zeitraum 2003-2006 sowie von der Entwicklung des Verhältnisses der Qualifikationsniveaus (erforderliche A/B/C/D-Stellen) abhängen.

7.3 Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

(1) Angabe von Kategorie und Gruppe des Ausschusses

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(Bei Abschätzung der für die Maßnahme erforderlichen Humanressourcen und Verwaltungsmittel müssen sich die GD/Dienste an die Beschlüsse halten, die die Kommission bei der Grundsatzdebatte und der Annahme des Haushaltsvorentwurfs (HVE) gefasst hat, d.h. sie müssen erklären, dass die für die Maßnahme erforderlichen Humanressourcen im Rahmen der vorläufigen Vorabzuweisung, die bei Annahme des HVE festgelegt wurde, aufgebracht werden können.)

Wenn geplante Maßnahmen bei Aufstellung des HVE noch nicht vorhersehbar waren, muss ausnahmsweise die Kommission eingeschaltet werden, um zu entscheiden, ob und auf welche Weise (durch Anpassung der vorläufigen Vorabzuweisung, durch eine Ad-hoc-Umschichtung, durch einen Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan oder ein Berichtigungsschreiben zum HVE) die vorgeschlagene Maßnahme trotzdem durchgeführt werden kann.)

8. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG

Mit Hilfe entsprechend qualifizierter unabhängiger Sachverständiger wird die Kommission die Umsetzung des spezifischen Programms 2002-2006 jährlich überprüfen. Sie prüft dabei insbesondere, ob Ziele, Prioritäten und Finanzmittel dem jeweiligen Stand angemessen sind. Gegebenenfalls legt sie Vorschläge zur Anpassung oder Ergänzung des spezifischen Programms 2002-2006 vor.

Die Kommission legt Jahresberichte über die Tätigkeit der Gemeinsamen Forschungsstelle vor. Diese werden dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss übermittelt.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Sind bei der Durchführung des Programms externe Auftragnehmer einzusetzen bzw. werden Dritte finanziell unterstützt, nimmt die Kommission gegebenenfalls Rechnungsprüfungen vor, insbesondere wenn sie begründete Zweifel an der Echtheit der ausgeführten oder im Tätigkeitsbericht beschriebenen Arbeiten hat.

Die Rechnungsprüfungen der Gemeinschaft werden entweder von ihren eigenen Bediensteten oder von nach dem nationalen Recht des Teilnehmers zugelassenen Buchprüfern durchgeführt. Diese werden von der Gemeinschaft frei gewählt, wobei mögliche Interessenkonflikte, auf die der Teilnehmer u.U. hingewiesen hat, zu vermeiden sind.

Ferner stellt die Kommission bei der Durchführung der Forschungstätigkeiten den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft sicher, indem sie wirksame Kontrollen vornimmt und, falls sie Unregelmäßigkeiten feststellt, Maßnahmen ergreift und abschreckende, verhältnismäßige Sanktionen verhängt.

Hierzu werden Bestimmungen über Kontrollen, Maßnahmen und Sanktionen im Sinne der Verordnungen Nr. 2988/95, 2185/96, 1073/99 und 1074/99 in alle Verträge aufgenommen, die bei der Durchführung der Programme verwendet werden.

In den Verträgen ist insbesondere Folgendes vorzusehen:

- eigene Vertragsklauseln zum Schutz der finanziellen Interessen der EG durch Kontrollen im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten;

- Teilnahme von administrativen Kontrollen zur Betrugsbekämpfung gemäß den Verordnungen Nr. 2185/96, 1073/99 und 1074/99;

- administrative Sanktionen bei allen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Verträge gemäß der Rahmenverordnung Nr. 2988/95 (einschließlich schwarzer Listen).

- den Hinweis darauf, dass etwaige Einziehungsanordnungen bei Unregelmäßigkeiten oder Betrug gemäß Artikel 164 EAG-Vertrag durchsetzbar sind.

Ein internes Evaluierungs- und Überwachungsprogramm für wissenschaftliche und finanzielle Aspekte wird zusätzlich und routinemäßig vom zuständigen GFS-Personal durchgeführt. Eine Innenrevision wird vom zuständigen GFS-Referat vorgenommen; Prüfungen vor Ort durch das genannte Referat und den Rechnungshof.

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