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Document 52009XX0331(02)

Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen aus seiner Sitzung vom 5. Dezember 2008 zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/M.5046 — Friesland Foods/Campina — Berichterstatter: Schweden

ABl. C 75 vom 31.3.2009, pp. 16–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 75/16


Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen aus seiner Sitzung vom 5. Dezember 2008 zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/M.5046 — Friesland Foods/Campina

Berichterstatter: Schweden

(2009/C 75/04)

1.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass es sich bei dem angemeldeten Rechtsgeschäft um einen Zusammenschluss im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates handelt.

2.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass das angemeldete Rechtsgeschäft von gemeinschaftsweiter Bedeutung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates ist.

3.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass für die Würdigung dieses Vorhabens die Märkte für folgende Produkte relevant sind:

a)

Rohmilchbeschaffung getrennt nach Beschaffung herkömmlicher Rohmilch und Beschaffung von Bio-Rohmilch;

b)

frische Basismolkereiprodukte unterschieden nach Frischmilch, frischer Buttermilch und Naturjoghurt;

c)

haltbare Basismolkereiprodukte;

d)

frische Bio-Basismolkereiprodukte;

e)

Käse niederländischer Art, der an spezialisierte Käsegroßhändler und an moderne Formen des Einzelhandelsvertriebs verkauft wird;

f)

lose Butter unterschieden nach Basisbutter, fraktioniertem Butterschmalz und nicht-fraktioniertem Butterschmalz und Päckchenbutter, wiederum getrennt nach Verkauf an OOH-Kunden (out-of-home) oder Einzelhändler;

g)

angereicherte Joghurt- und Quarksorten, die im OOH-Segment verkauft werden;

h)

Markenprodukte für Nicht-Bio-Frischmilchgetränke unterschieden nach Vertriebsweg, d. h. OOH oder Einzelhandel;

i)

haltbare Milchgetränke unterschieden nach haltbaren Schoko- und Fruchtmilchgetränken;

j)

frischer Pudding und Porridge, die im OOH-Segment oder im Einzelhandel verkauft werden;

k)

Flüssigsahne, die an OOH-Kunden, den Einzelhandel oder an die Industrie verkauft wird;

l)

Sprühsahne, wobei zwischen Milchprodukten und Nichtmilchprodukten sowie nach dem Vertriebsweg (OOH oder Einzelhandel) unterschieden wird;

m)

Kaffeemilch, die im OOH oder an den Einzelhandel verkauft werden;

n)

Trockensprühemulsionen unterschieden nach Kaffeeweißer, Schaumbildern und Toppings;

o)

Lebensmittellaktose;

p)

pharmazeutische Laktose und DPI-Laktose (Dry Powder Inhalation).

4.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass für die Würdigung dieses Vorhabens die räumlich relevanten Märkte wie folgt abzugrenzen sind:

a)

national (die Niederlande) für alle Marktsegmente der Rohmilchbeschaffung;

b)

national (die Niederlande) für alle Marktsegmente für frische Basismolkereiprodukte;

c)

über die nationale Ebene hinausgehend (Belgien, Deutschland und die Niederlande) für haltbare Basismolkereiprodukte;

d)

national (die Niederlande) für frische Bio-Basismolkereiprodukte;

e)

national (die Niederlande) für alle Marktsegmente für Käse niederländischer Art (außer Käse ohne Rinde);

f)

EWR-weit für alle Marktsegmente für lose Butter und über die nationale Ebene hinausgehend (mindestens Belgien, Deutschland und die Niederlande) für alle Marktsegmente für Päckchenbutter;

g)

national (die Niederlande) für angereicherte Joghurt- und Quarksorten, die im OOH-Segment verkauft werden;

b)

national (die Niederlande) für alle Marktsegmente für Markenprodukte für Nicht-Bio-Frischmilchgetränke;

i)

national (die Niederlande und Belgien) oder alternativ über die nationale Ebene hinausgehend (Belgien, Deutschland und die Niederlande) für alle Marktsegmente für haltbare geschmacksversetzte Milchgetränke;

j)

national (die Niederlande) für alle Marktsegmente für frischen Pudding und Porridge;

k)

über die nationale Ebene hinausgehend (mindestens Belgien, Deutschland und die Niederlande) für alle Marksegmente für Flüssigsahne;

l)

über die nationale Ebene hinausgehend (mindestens Belgien, Deutschland und die Niederlande) für alle Marktsegmente für Sprühsahne;

m)

über die nationale Ebene hinausgehend (mindesten Belgien, Deutschland und die Niederlande) für alle Marktsegmente für Kaffeemilch und Kaffeesahne;

n)

EWR-weit für alle Marktsegmente für Trockensprühemulsionen;

o)

EWR-weit oder weltweit für Lebensmittellaktose;

p)

EWR-weit oder weltweit für alle Marktsegmente für pharmazeutische Laktose.

5.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass es wahrscheinlich ist, dass der geplante Zusammenschluss in den folgenden Marktsegmenten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben führen wird:

a)

Beschaffung herkömmlicher Rohmilch in den Niederlanden;

b)

alle Marktsegmente für frische Basismolkereiprodukte in den Niederlanden;

c)

alle Marktsegmente für Käse niederländischer Art in den Niederlanden;

d)

angereicherte Joghurt- und Quarksorten, die in den Niederlanden im OOH-Segment verkauft werden;

e)

alle Marktsegmente für Markenprodukte für Nicht-Bio-Frischmilchgetränke in den Niederlanden;

f)

alle Marktsegmente für haltbare Milchgetränke in den Niederlanden und in Belgien oder alternativ in einem größeren geografischen Raum (Belgien, Deutschland und die Niederlande);

g)

alle Marktsegmente für frischen Pudding und Porridge in den Niederlanden.

6.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass der geplante Zusammenschluss in den folgenden Marktsegmenten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben führen wird:

a)

Beschaffung von Bio-Rohmilch in den Niederlanden;

c)

haltbare Basismolkereiprodukte;

c)

frische Bio-Basismolkereiprodukte;

d)

Käse ohne Rinde;

e)

alle Marktsegmente für lose Butter und Päckchenbutter;

f)

alle Marktsegmente für Flüssigsahne;

g)

alle Marktsegmente für Sprühsahne;

h)

alle Marktsegmente für Kaffeemilch und Kaffeesahne;

i)

alle Marktsegmente für Trockensprühemulsionen;

j)

alle Marktsegmente für Lebensmittellaktose;

k)

alle Marktsegmente für pharmazeutische Laktose.

7.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die von den Beteiligten angebotenen Verpflichtungen ausreichen, um in den folgenden Marktsegmenten die erhebliche Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs zu beseitigen:

a)

Beschaffung herkömmlicher Rohmilch in den Niederlanden;

b)

alle Marktsegmente für frische Basismolkereiprodukte in den Niederlanden;

c)

alle Marktsegmente für Käse niederländischer Art in den Niederlanden;

d)

angereicherte Joghurt- und Quarksorten, die in den Niederlanden im OOH-Segment verkauft werden;

e)

alle Marktsegmente für Markenprodukte für Nicht-Bio-Frischmilchgetränke in den Niederlanden;

f)

alle Marktsegmente für haltbare Milchgetränke in den Niederlanden und in Belgien oder alternativ in einem größeren geografischen Raum (Belgien, Deutschland und die Niederlande);

g)

alle Marktsegmente für frischen Pudding und Porridge in den Niederlanden.

8.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der geplante Zusammenschluss bei vollständiger Einhaltung der von den Beteiligten angebotenen Verpflichtungen zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt oder einem Teil desselben führen wird.

9.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der angemeldete Zusammenschluss in Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 und mit Artikel 8 Absatz 2 der EG-Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens als mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt werden kann.

10.

Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.


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