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Document 52009XX0331(02)
Opinion of the Advisory Committee on mergers given at its meeting of 5 December 2008 regarding a draft decision relating to Case COMP/M.5046 — Friesland Foods/Campina — Rapporteur: Sweden
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen aus seiner Sitzung vom 5. Dezember 2008 zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/M.5046 — Friesland Foods/Campina — Berichterstatter: Schweden
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen aus seiner Sitzung vom 5. Dezember 2008 zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/M.5046 — Friesland Foods/Campina — Berichterstatter: Schweden
ABl. C 75 vom 31.3.2009, pp. 16–18
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
31.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 75/16 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen aus seiner Sitzung vom 5. Dezember 2008 zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/M.5046 — Friesland Foods/Campina
Berichterstatter: Schweden
(2009/C 75/04)
1. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass es sich bei dem angemeldeten Rechtsgeschäft um einen Zusammenschluss im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates handelt. |
2. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass das angemeldete Rechtsgeschäft von gemeinschaftsweiter Bedeutung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates ist. |
3. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass für die Würdigung dieses Vorhabens die Märkte für folgende Produkte relevant sind:
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4. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass für die Würdigung dieses Vorhabens die räumlich relevanten Märkte wie folgt abzugrenzen sind:
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5. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass es wahrscheinlich ist, dass der geplante Zusammenschluss in den folgenden Marktsegmenten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben führen wird:
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6. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass der geplante Zusammenschluss in den folgenden Marktsegmenten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben führen wird:
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7. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die von den Beteiligten angebotenen Verpflichtungen ausreichen, um in den folgenden Marktsegmenten die erhebliche Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs zu beseitigen:
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8. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der geplante Zusammenschluss bei vollständiger Einhaltung der von den Beteiligten angebotenen Verpflichtungen zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt oder einem Teil desselben führen wird. |
9. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der angemeldete Zusammenschluss in Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 und mit Artikel 8 Absatz 2 der EG-Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens als mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt werden kann. |
10. |
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. |