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Document C2010/341/10
Call for proposals — EACEA/41/10 for the implementation of Erasmus Mundus 2009-2013 in 2011
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/41/10 für die 2011 Umsetzung von Erasmus Mundus 2009-2013
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/41/10 für die 2011 Umsetzung von Erasmus Mundus 2009-2013
ABl. C 341 vom 16.12.2010, pp. 40–45
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 341/40 |
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/41/10 für die 2011 Umsetzung von Erasmus Mundus 2009-2013
2010/C 341/10
Aktion 1 — Gemeinsame Programme
Aktion 2 — Partnerschaften
Aktion 3 — Förderung der europäischen Hochschulbildung
ZIELE DES PROGRAMMS
Das allgemeine Ziel des Programms Erasmus Mundus ist die Förderung der europäischen Hochschulbildung, die Verbesserung und Stärkung der Berufsaussichten von Studierenden und die Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Einklang mit den Zielen der EU-Außenpolitik, um zur nachhaltigen Entwicklung von Drittstaaten im Hochschulbereich beizutragen.
Im Einzelnen zielt das Programm darauf ab:
— |
die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu fördern, eine verbesserte Qualität der Hochschulbildung mit einem spezifisch europäischen Mehrwert anzubieten, die sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch über ihre Grenzen hinaus attraktiv ist, und den Aufbau von Exzellenzzentren anzustreben; |
— |
zur gegenseitigen Bereicherung der Gesellschaften beizutragen und zu diesem Zweck Frauen und Männern neue Qualifikationen, ausreichende Kompetenzen, insbesondere im Hinblick auf den Arbeitsmarkt, Aufgeschlossenheit und internationale Erfahrung zu vermitteln, indem zum einen die Mobilität der begabtesten Studierenden und Wissenschaftler aus Drittstaaten gefördert wird, damit sie in der Europäischen Union Qualifikationen erwerben und/oder Erfahrung sammeln, und zum anderen Aufenthalte der begabtesten europäischen Studierenden und Wissenschaftler in Drittstaaten unterstützt werden; |
— |
zur Entwicklung der Humanressourcen und der Fähigkeit zur internationalen Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten durch erhöhte Mobilitätsströme zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten beizutragen; |
— |
den Zugang zur europäischen Hochschulbildung zu erleichtern, ihr Profil und ihre Sichtbarkeit Weltweit zu verbessern und ihre Attraktivität für Drittstaatsangehörige und Bürger der Union zu steigern. |
Der Erasmus Mundus-Programmleitfaden und die jeweiligen Antragsformulare für die drei Aktionen sind abrufbar unter:
http://eacea.ec.europa.eu/erasmus_mundus/funding/higher_education_institutions_en.php
A. Aktion 1 — Gemeinsame Erasmus Mundus-Programme
Ziel dieser Aktion ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und Hochschulangehörigen in Europa und in Drittstaaten, um Exzellenzzentren zu schaffen und hoch qualifizierte Humanressourcen bereitzustellen. Sie teilt sich in zwei Unteraktionen:
— |
Aktion 1A — Erasmus Mundus-Masterstudiengänge (EMMCs) und |
— |
Aktion 1B — Gemeinsame Erasmus Mundus-Promotionsprogramme (EMJDs), |
die darauf abzielen, gemeinsam von Konsortien von europäischen und ggf. Drittstaaten-Universitäten entwickelte Postgraduiertenprogramme von hervorragender akademischer Qualität zu unterstützen, die zu einer verbesserten Sichtbarkeit und Attraktivität der europäischen Hochschulbildung beitragen könnten. Solche gemeinsamen Programme müssen Mobilität zwischen den Universitäten von Konsortien beinhalten und zur Verleihung von anerkannten gemeinsamen, Doppel- oder Mehrfach-Abschlüssen führen.
A.1 Förderfähige Teilnehmer und Zusammensetzung von Konsortien
Die Bedingungen für förderfähige Teilnehmer sowie für die Zusammensetzung von Konsortien sind in den Abschnitten 4.2.1 (Aktion 1A) bzw. 5.2.1 (Aktion 1B) des Programmleitfadens aufgeführt.
A.2 Förderfähige Aktivitäten
Die förderfähigen Aktivitäten sind in den Abschnitten 4.2.2 (Aktion 1A) bzw. 5.2.2 (Aktion 1B) des Programmleitfadens aufgeführt. Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurden keine thematischen Prioritäten festgelegt.
A.3 Vergabekriterien
Anträge für Aktion 1A und 1B werden anhand der folgenden Vergabekriterien bewertet:
— |
Für Aktion 1A — Erasmus Mundus-Masterstudiengänge (EMMCs)
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— |
Aktion 1B — Gemeinsame Erasmus Mundus-Promotionsprogramme (EMJDs)
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A.4 Mittelausstattung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen hat 2011 keine direkten Haushaltsauswirkungen. Beabsichtigt ist die Auswahl von:
— |
etwa 10 neuen Anträgen und bis zu 22 Verlängerungsanträgen für Aktion 1A (EMMCs), |
— |
etwa 10 neuen Anträgen für Aktion 1B (EMJDs). |
Für jeden der ausgewählten Anträge wird im Sommer 2011 eine fünfjährige Partnerschaftsrahmenvereinbarung geschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen werden jährlich ab dem akademischen Jahr 2012/13 Einzelvereinbarungen für einerseits die finanzielle Unterstützung von Konsortien, die die gemeinsamen Programme durchführen, sowie andererseits eine jährlich festgelegte Anzahl von Einzelstipendien für Studierende, Doktoranden und Wissenschaftler aus Europa und Drittstaaten, geschlossen.
A.5 Einreichungsfrist
Die Einreichungsfrist für Aktion 1A Erasmus Mundus-Masterstudiengänge (EMMCs) und Aktion 1B Gemeinsame Erasmus Mundus-Promotionsprogramme (EMJDs) läuft bis zum 29. April 2011, 12:00 (mittags) Mitteleuropäische Zeit.
Die Exekutivagentur hat ein System für die elektronische Einreichung sämtlicher Anträge erarbeitet. Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen die Antragsteller ihre Anträge über dieses elektronische Formular einreichen, das ab Februar 2011 verfügbar ist.
Dieses Formular (einschließlich Anhängen) stellt den offiziellen Antrag dar.
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die fristgerecht und unter Einhaltung der in den jeweiligen Antragsformularen angegebenen Anforderungen eingereicht werden. Anträge, die in Papierfassung, per Fax oder direkt per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Um die Ermittlung von Experten mit einschlägiger akademischer und forschungsbezogener Sachkenntnis zu vereinfachen, werden die Antragsteller für die Aktion 1A (Erasmus Mundus-Masterstudiengänge — EMMCs) und 1B (Gemeinsame Erasmus Mundus-Promotionsprogramme — EMJDs) gebeten, eine Kurzbeschreibung des gemeinsamen Programms (höchstens eine Seite einschließlich Titel, abgedeckte Bereiche, Hauptpartner und Kurzzusammenfassung der Programmstruktur sowie der Kernmerkmale) möglichst einen Monat vor der genannten Frist (d.h. bis zum 31. März 2011) einzureichen. Ein Formular für die Zusammenfassung mit Informationen zum Einreichungsverfahren kann von folgender Website heruntergeladen werden:
http://eacea.ec.europa.eu/erasmus_mundus/funding/higher_education_institutions_en.php
B. Aktion 2 — Erasmus Mundus-Partnerschaften
Diese Aktion zielt ab auf die Förderung einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten durch die Förderung von Mobilität auf allen Studienebenen für Studierende (Bachelor und Masters), Doktoranden, Forscher, akademische und Verwaltungsmitarbeiter (nicht alle Regionen und Lose können alle Arten der Mobilitätsflüsse umfassen).
Aktion 2 — Erasmus Mundus-Partnerschaften (EMA2) besteht aus zwei Teilbereichen:
— |
Erasmus Mundus Aktion 2 — TEILBEREICH 1 — Partnerschaften mit Ländern, die durch das ENPI-, DCI-, EEF- und IPA-Instrument (1) (ehemals „External Cooperation Window“) abgedeckt werden |
— |
Erasmus Mundus Aktion 2 — TEILBEREICH 2 — Partnerschaften mit Ländern und Gebieten, die durch das Instrument für Industrieländer (Industrialised Countries Instrument — ICI) abgedeckt werden |
B.1 Förderfähige Teilnehmer, Länder und Zusammensetzung der Partnerschaft
Die Bedingungen für förderfähige Teilnehmer sowie für die Zusammensetzung der Partnerschaften sind in den Abschnitten 6.1.2.a (EMA2-TEILBEREICH 1) bzw. 6.2.2.a (EMA2-TEILBEREICH 2) des Programmleitfadens sowie in den Abschnitten 5.3.1 (EMA2-TEILBEREICH 1) bzw. 5.3.2 (EMA2-TEILBEREICH 2) der „Leitlinien für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA 41/10“ aufgeführt.
B.2 Förderfähige Aktivitäten
Förderfähige Aktivitäten sind in den Abschnitten 6.1.2.b (EMA2-TEILBEREICH 1) bzw. 6.2.2.b (EMA2-TEILBEREICH 2) des „Erasmus Mundus 2009-2013 Programmleitfadens“ sowie in den Abschnitten 5.3.1 (EMA2-TEILBEREICH 1) bzw. 5.3.2 (EMA2-TEILBEREICH 2) der „Leitlinien für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA 41/10“ aufgeführt.
B.3 Vergabekriterien
Anträge unter EMA2-TEILBEREICH 1 werden anhand der folgenden Vergabekriterien bewertet:
Kriterien |
Gewicht |
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25 % |
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65 % |
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20 % |
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|
25 % |
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20 % |
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10 % |
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Gesamt |
100 % |
Anträge unter EMA2-TEILBEREICH 2 werden anhand der folgenden Vergabekriterien bewertet:
Kriterien |
Gewicht |
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|
25 % |
||
|
25 % |
||
|
50 % |
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15 % |
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|
20 % |
||
|
15 % |
||
Gesamt |
100 % |
B.4 Mittelausstattung (2)
Der verfügbare Gesamtbetrag unter dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beläuft sich auf etwa 95,6 Mio. EUR. Ziel ist ein Mindestmobilitätsfluss von 3 265 Personen.
Die verfügbare Mittelausstattung für EMA2-TEILBEREICH 1 beläuft sich auf 89,3 Mio. EUR. Ziel ist eine Mindestmobilität von 3 125 Personen.
Die verfügbare Mittelausstattung für EMA2-TEILBEREICH 2 beläuft sich auf 6,3 Mio. EUR. Ziel ist eine Mindestmobilität von 140 Personen.
B.5 Einreichungsfrist
Die Einreichungsfrist für die Erasmus Mundus Aktion 2 — Partnerschaften läuft bis zum 29. April 2011 (Briefstempel).
Der Finanzhilfeantrag ist per Einschreiben an folgende Anschrift zu richten:
Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ |
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/41/10 — Aktion 2 |
z. Hd. Herrn Joachim Fronia |
BOUR 02/29 |
Avenue du Bourget 1 |
1040 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die fristgerecht und unter Einhaltung der in dem Antragsformular angegebenen Anforderungen eingereicht werden. Anträge, die nur per Fax oder E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Falls ein Antragsteller mehrere verschiedene Anträge stellt, muss jeder in einem separaten Umschlag geschickt werden.
C. Aktion 3 — Förderung der europäischen Hochschulbildung
Diese Aktion zielt auf die Förderung der europäischen Hochschulbildung durch Maßnahmen zur weltweiten Verbesserung von Attraktivität, Profil, Image und Sichtbarkeit. Aktion 3 unterstützt transnationale Initiativen, Studien, Projekte, Veranstaltungen und sonstige Aktivitäten im Zusammenhang mit der internationalen Dimension aller Aspekte der Hochschulbildung einschließlich der Bekanntmachung, Zugangsmöglichkeiten, Qualitätssicherung, Anerkennung von Studienleistungen, Anerkennung europäischer Qualifikationen im Ausland und gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen in Zusammenarbeit mit Drittstaaten, Lehrplanentwicklung, Mobilität, Qualität von Dienstleistungen usw.
Die Aktivitäten im Rahmen der Aktion 3 können unterschiedlicher Art sein (Konferenzen, Seminare, Workshops, Studien, Analysen, Pilotprojekte, Preise, internationale Netze, Herstellung von Publikationsmaterial, Entwicklung von Werkzeugen der Informations- und Kommunikationstechnologie) und überall in der Welt stattfinden.
C.1 Förderfähige Teilnehmer und Zusammensetzung von Konsortien
Die Bedingungen für förderfähige Teilnehmer sowie für die Zusammensetzung von Konsortien sind in Abschnitt 7.2.1 des Programmleitfadens aufgeführt.
C.2 Förderfähige Aktivitäten
Förderfähige Aktivitäten sind in Abschnitt 7.2.2 des Programmleitfadens aufgeführt.
Zum Zweck dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen die Projekte eine der folgenden Prioritäten betreffen:
— |
Projekte zur Förderung der europäischen Hochschulbildung in bestimmten geografischen Gebieten (Priorität werden Gebiete erhalten, die bisher in Erasmus Mundus-Projekten weniger stark vertreten waren: z. B. Afrika und Industrieländer); |
— |
Projekte, die auf eine Verbesserung der Dienstleistungen für internationale Studierende und Doktoranden abzielen; |
— |
Projekte, die sich mit der internationalen Dimension der Qualitätssicherung befassen; |
— |
Projekte, die auf die Stärkung der Beziehungen zwischen europäischer Hochschulbildung und Forschung abzielen; |
— |
Projekte zur Förderung europäischer Studienmöglichkeiten für Doktoranden. |
— |
Projekte zur Bekanntmachung von Erasmus Mundus bei europäischen Studenten |
Projekte, die die folgenden Aktivitäten vorsehen, werden nicht gefördert:
Aktivitäten, die im Kontext der Internationalisierung der thematischen ERASMUS-Netze umgesetzt werden.
C.3 Vergabekriterien
Anträge für Aktion 3 werden anhand der folgenden Vergabekriterien bewertet:
Kriterien |
Gewicht |
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25 % |
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|
25 % |
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15 % |
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|
15 % |
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20 % |
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Gesamt |
100 % |
C.4 Mittelausstattung (3)
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt auf die Auswahl von rund sechs Projekten ab. Der veranschlagte Gesamthaushalt für die Kofinanzierung von Projekten unter der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beträgt 1,3 Mio. EUR. Die Beträge der Finanzhilfe werden je nach Größe der ausgewählten Projekte beträchtlich variieren (üblicherweise zwischen 100 000 EUR und 350 000 EUR). Der finanzielle Beitrag der Agentur darf 75 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.
C.5 Einreichungsfrist
Die Einreichungsfrist für die Projekte im Rahmen von Erasmus Mundus Aktion 3 zur Verbesserung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung läuft bis zum 29. April 2011 (Briefstempel).
Der Finanzhilfeantrag ist per Einschreiben an folgende Anschrift zu richten:
Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ |
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/41/10 — Aktion 3 |
z. Hd. Herrn Joachim Fronia |
BOUR 02/29 |
Avenue du Bourget 1 |
1040 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die fristgerecht und unter Einhaltung der in dem Antragsformular angegebenen Anforderungen eingereicht werden. Anträge, die nur per Fax oder E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt.
ENPI |
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Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument. |
DCI |
— |
Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit. |
IPA |
— |
Instrument für Heranführungshilfe. |
EEF |
— |
Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist das Hauptinstrument für die Bereitstellung von Gemeinschaftshilfe für die Entwicklungszusammenarbeit unter dem Abkommen von Cotonou: „das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits“. |
(2) Dieser Betrag hängt von der endgültigen Feststellung des Haushalts 2011 der Europaischen Union ab.
(3) Vgl. Fußnote 2.