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Document C2011/127/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6224 — Oaktree/TPG/Taylor Morrison Homebuilding Business) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 127 vom 29.4.2011, p. 14–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.4.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 127/14


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6224 — Oaktree/TPG/Taylor Morrison Homebuilding Business)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 127/05

1.

Am 18. April 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Oaktree Capital Group LLC („Oaktree“, USA) und das Unternehmen TPG Holdings II, L.P. („TPG“, USA) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Taylor Morrison (USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Oaktree: alternative und nicht-traditionelle Investmentfonds,

TPG: Beteiligungsgesellschaft, die mehrere Investmentfonds verwaltet,

Taylor Morrison: in den USA und Kanada tätiges Wohnungsbauunternehmen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6224 — Oaktree/TPG/Taylor Morrison Homebuilding Business per Fax (+32 22964301), per E-Mail ([email protected]) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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