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Document 52015IP0183

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2015 zum Jahresbericht 2013 der Europäischen Investitionsbank (2014/2156(INI))

ABl. C 346 vom 21.9.2016, pp. 77–87 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 346/77


P8_TA(2015)0183

Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank 2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2015 zum Jahresbericht 2013 der Europäischen Investitionsbank (2014/2156(INI))

(2016/C 346/13)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht der Europäischen Investitionsbank für 2013,

unter Hinweis auf den Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank für 2013,

gestützt auf die Artikel 15, 126, 175, 208, 209, 271, 308 und 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie auf dessen Protokoll Nr. 5 über die Satzung der EIB,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2012 zu innovativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2013 zum Jahresbericht 2011 der Europäischen Investitionsbank (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2014 zum Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank (EIB) für 2012 (3),

unter Hinweis auf den Bericht des Präsidenten des Europäischen Rates vom 26. Juni 2012 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2012 über die Attraktivität von Investitionen in Europa (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2014 zu der langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft (5),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. März 2014 mit dem Titel „Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft“ (COM(2014)0168),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. und 29. Juni 2012, in denen insbesondere eine Erhöhung des Kapitals der EIB um 10 Mrd. EUR vorgeschlagen wird,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 27. und 28. Juni 2013, in denen die Einführung eines neuen Investitionsplans gefordert wird, um die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu unterstützen und den Zugang der Wirtschaft zu Finanzmitteln zu verbessern,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013, in denen das Ziel festgelegt wurde, alle politischen Möglichkeiten der EU zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigung und des Wachstums zu mobilisieren,

unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission über innovative Finanzinstrumente mit den Titeln „Ein Rahmen für die nächste Generation innovativer Finanzinstrumente“ (COM(2011)0662) und „Eine Pilotphase für die Europa-2020-Projektanleiheninitiative“ (COM(2011)0660),

unter Hinweis auf die Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), insbesondere im Zusammenhang mit der Frage der Beziehungen zwischen der EIB und der EBWE,

unter Hinweis auf den Beschluss, das Tätigkeitsgebiet der EBWE auf den Mittelmeerraum auszudehnen (6),

unter Hinweis auf die neue Vereinbarung zwischen der EIB und der EBWE, die am 29. November 2012 unterzeichnet wurde,

unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1080/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 (7) über das externe Mandat der EIB 2007–2013,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 zu einer Investitionsoffensive für Europa (COM(2014)0903),

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahmen des Haushaltskontrollausschusses und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8–0057/2015),

A.

in der Erwägung, dass sämtliche verfügbaren Ressourcen der Mitgliedstaaten und der EU, einschließlich der Ressourcen der EIB, unverzüglich auf effiziente Weise mobilisiert werden müssen, um die staatlichen und privaten Investitionen anzuregen und zu steigern, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, ein neues nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen und die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und Infrastruktur zu fördern, im Einklang mit der Strategie Europa 2020 und unter Berücksichtigung dessen, dass die EIB ein Instrument zur Unterstützung des sozialen Zusammenhalts ist und den Mitgliedstaaten, die in der kritischen sozialen und wirtschaftlichen Lage, in der wir uns zur Zeit befinden, mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, wertvolle Unterstützung bieten kann;

B.

in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise — in Verbindung mit den Sparmaßnahmen — die wirtschaftliche Entwicklung in vielen Mitgliedstaaten schwer beeinträchtigt und dazu geführt hat, dass sich die sozialen Bedingungen rasch verschlechtern, mit dem Ergebnis, dass zwischen den europäischen Regionen immer markantere Ungleichheiten und Ungleichgewichte entstehen, das Ziel des sozialen Zusammenhalts und der echten Konvergenz nicht erreicht wird und dadurch die europäische Integration und Demokratie destabilisiert werden;

C.

in der Erwägung, dass die EIB keine kommerzielle Bank ist und auch weiterhin die unentbehrliche Rolle eines Katalysators für die Finanzierung solider öffentlicher und langfristiger privater Investitionen spielen und dabei bewährte Verfahren eines umsichtigen Bankwesens umsetzen sollte, um ihre ausgesprochen starke Eigenkapitalbasis aufrechtzuerhalten, was sich in der Folge positiv auf die Bedingungen für die Vergabe von Krediten auswirkt;

D.

in der Erwägung, dass besondere Anstrengungen zur Ausweitung der gemeinsamen Interventionen unternommen werden sollten (Kombination von EIF-Bürgschaften oder anderen Garantieinstrumenten), um KMU sowie materielle und immaterielle Infrastrukturen zu finanzieren, in der Erkenntnis, dass einer der Gründe für den Rückgang bei den Investitionen und der Kreditvergabe darin besteht, dass die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten an Wettbewerbsfähigkeit verloren haben;

E.

in der Erwägung, dass die EIB weiterhin unter Einhaltung hoher Sozial- und Umweltnormen ihr Mandat zur Finanzierung von Projekten im Bereich der Außenbeziehungen der EU erfüllen sollte;

F.

in der Erwägung, dass die Auswahl von Investitionsvorhaben seitens der EIB unabhängig und auf der Grundlage der Tragfähigkeit, des Mehrwerts und der Auswirkungen der Vorhaben auf die wirtschaftliche Erholung erfolgen sollte;

G.

in der Erwägung, dass die EIB sich im Rahmen einer besseren makroökonomischen Koordination mit den Mitgliedstaaten in Richtung des Modells einer Entwicklungsbank bewegen muss;

H.

in der Erwägung, dass die EIB eine Bank des Wissens und bewährter Verfahren und nicht nur eine Finanzierungseinrichtung sein muss;

I.

in der Erwägung, dass der verhältnismäßig kleine und hochgradig konzentrierte Verbriefungsmarkt der Europäischen Union, der für KMU nur eine beschränkte Kreditverbriefung bietet, infolge der Krise weiter geschrumpft ist;

Investitionen

1.

nimmt den Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank (EIB) für 2013, die Ausweitung der Finanzierungstätigkeit der Gruppe um 37 % auf 75,1 Mrd. EUR und die Durchführung der Kapitalerhöhung der EIB im Jahre 2013 zur Kenntnis; ist besorgt über das gegenwärtige Umschlagen der Wirtschaftslage in der EU, insbesondere über den erheblichen Niedergang bei den öffentlichen und privaten Investitionen (um ca. 18 % im Vergleich zum Niveau des Jahres 2007) und über den dramatischen Abfall bei der Kreditvergabe an KMU in Höhe von 35 % zwischen 2008 und 2013; hebt hervor, dass ein solcher Niedergang eine hohe Barriere für einen nachhaltigen Wiederaufschwung und für wirkliche Fortschritte auf dem Weg zur Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 bedeutet;

2.

weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass laut nationalen Prognosen beinahe die Hälfte aller Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele bei Bildungsprogrammen und der Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020 nicht erreichen werden und dass die Entwicklungstendenzen in den Bereichen Beschäftigung und Verringerung der Armut noch negativer sind;

3.

gelangt zu der Schlussfolgerung, dass die Erweiterung der Finanzierungsinstrumente der EIB kein Ersatz für nationale Wirtschaftspolitik und für Strukturreformen ist, die auf ein nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen abzielen;

4.

nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Kommission zu einer Investitionsoffensive für Europa (COM(2014)0903), in die vorhandene Mittel einbezogen werden und die darauf abzielt, privates Kapital im Verhältnis 1:15 zu hebeln; weist auf das Ziel hin, der Wirtschaft der EU durch die Mobilisierung von 315 Mrd. EUR im Verlauf der nächsten drei Jahre im Rahmen des neuen Europäischen Fonds für Strategische Investitionen neuen Schwung zu verleihen; weist darauf hin, dass die EIB zur Umsetzung der Investitionsoffensive zusätzliches Personal einstellen müssen wird, um ihr Mandat zu erfüllen;

5.

nimmt in diesem Zusammenhang Kenntnis von der Einsetzung einer Task Force unter Leitung der Kommission und der Europäischen Investitionsbank und von den Legislativvorschlägen zur Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), die im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden müssen; betont, dass in diesen Legislativvorschlägen zur Untermauerung des Fonds eine Governance und ein Auswahlprozess von hoher Qualität sowie ein Überwachungs- und Bewertungsrahmen mit demokratischer Rechenschaftspflicht festgelegt werden müssen und dass bei der Festlegung der Kriterien, die bei der Auswahl der als durchführbar beurteilten Projekte angewendet werden, so transparent wie möglich vorgegangen werden sollte;

6.

erwartet, dass der Investitionsplan der Kommission den Zugang zu Finanzierung in Mitgliedstaaten und Regionen fördert und erleichtert; erinnert daran, dass die EIB insbesondere in diesen Mitgliedstaaten mit den europäischen Fonds zusammenarbeiten muss, damit produktive öffentliche Investitionen getätigt und wichtige Infrastrukturprojekte durchgeführt werden können;

7.

ist der Ansicht, dass Projekte mit einem europäischen Mehrwert und einer positiven Kosten-Nutzen-Analyse Vorrang genießen sollten; verweist darauf, wie wichtig es ist, Projekte auf den Weg zu bringen, die größtmögliche Ergebnisse bei der Schaffung von Arbeitsplätzen haben könnten; hebt hervor, dass es notwendig ist, sich auf Projekte mit höherem Risiko zu konzentrieren, die nicht ohne weiteres die Bedingungen für eine Finanzierung durch Banken erfüllen; warnt davor, dass diese Task Force politischem Druck ausgesetzt sein könnte, Projekte zu fördern, die von bestimmten Interessengruppen favorisiert werden, was zu einer Fehlallokation finanzieller Mittel zu unrentablen Investitionen führen könnte, die nicht im öffentlichen Interesse liegen;

8.

betont, dass die Garantien, die die Kommission für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen vorsieht, nicht frischem Geld, sondern umgewidmeten Ressourcen entsprechen; hebt hervor, dass es von grundlegender Bedeutung ist, die Opportunitätskosten einer solchen Umwidmung zu ermitteln und deshalb genau festzustellen, im welchem Umfang die Gesamtrendite der vorgesehenen zusätzlichen Investitionen, die durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen kofinanziert werden sollen, die Gesamtrendite übersteigen dürfte, die mittels der ursprünglich geplanten Ausgabenzuweisung der umgewidmeten Ressourcen erzielt worden wäre;

9.

weist darauf hin, dass das Verfahren zur Auswahl der Projekte zum Ziel haben sollte, Verdrängungs- und Umverteilungseffekte zu vermeiden, und sich deshalb auf Projekte mit europäischem Mehrwert und hohem innovationsbasiertem Potenzial konzentrieren sollte, die dem Zusätzlichkeitskriterium entsprechen; betont, dass das Beschäftigungspotenzial der Projekte berücksichtigt werden muss, die in den unter Massenarbeitslosigkeit leidenden EU-Mitgliedstaaten ausgewählt werden;

10.

fordert die Kommission vor diesem Hintergrund auf, in ihrem anstehenden Legislativvorschlag die Teile des EU-Haushaltsrahmens sorgfältig zu bewerten, bei denen davon auszugehen ist, dass aus ihnen Garantien für den EFSI gestellt werden, um die Opportunitätskosten zu minimieren, die durch die Umschichtung solcher Ressourcen entstehen; fordert außerdem den Rat, die Kommission und den Rat der Gouverneure der EIB auf, die durch die Investitionsoffensive bedingten Umverteilungseffekte gebührend zu prüfen, insbesondere ein mögliches Wachstum der Gewinne der Investoren zu Lasten der Kunden, die für die Nutzung neuer Infrastruktur zahlen müssen, um eine angemessene Investitionsrendite sicherzustellen; fordert die EIB und die Kommission auf, die Investitionslücke in der EU weiter hinsichtlich ihrer Zusammensetzung zu bewerten, insbesondere im Hinblick darauf, ob es an privaten oder öffentlichen Investitionen mangelt, und genau festzulegen, ob private oder öffentliche Investitionen gefördert werden sollen und in welchem Umfang produktive Effekte der Investitionen erwartet werden;

11.

stellt fest, dass die Europäische Zentralbank erklärt hat, sie sei bereit, am Sekundärmarkt Anleihen aufzukaufen, die vom EFSI begeben werden, falls der Fonds selbst solche Anleihen begeben sollte oder falls die EIB dies im Namen des Fonds tun sollte;

12.

weist darauf hin, dass ein neues Gleichgewicht zwischen einer besseren Bewertung und der bestmöglichen Investition gefunden werden und die Wirtschaft auf einen Weg des nachhaltigen Wachstums und des Wiederaufschwungs gelenkt werden muss, der mit der Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze einhergeht;

13.

weist erneut auf die Bedeutung der Strategie Europa 2020 hin; hebt hervor, dass bei dem zukünftigen „Investitionspaket“ eher die allgemeinen Ziele der Kohäsionspolitik, der Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz berücksichtigt werden sollten; fordert die Kommission und den Rat der Gouverneure der EIB auf, ihre Leistungsindikatoren für hochwertige Investitionen in dieser Hinsicht zu verbessern;

14.

unterstreicht, dass die EIB aufgefordert ist, eine wesentliche Rolle bei der Finanzierung der Investitionsoffensive für Europa zu spielen, indem sie für die Einrichtung des neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen 5 Mrd. EUR bereitstellt; fordert deshalb den Rat, die Kommission und den Rat der Gouverneure der EIB auf, die Kohärenz zwischen den neuen Aufgaben, die der EIB im Rahmen eines solchen Plans übertragen werden, und den Ressourcen der EIB gebührend zu prüfen;

15.

ist der Ansicht, dass in dieser Hinsicht eine angemessene Beteiligung der EIB an der Investitionsoffensive eine wesentliche Erhöhung der Obergrenzen für Darlehensvergabe und Kreditaufnahme innerhalb der nächsten fünf Jahre erforderlich machen wird, um ihre Bilanzsumme deutlich zu erhöhen; ist der Ansicht, dass die Ziele der Investitionsoffensive durch eine überzogene Hebelung untergraben werden;

16.

vertritt die Auffassung, dass der Ausbau des institutionellen Rahmens für das Funktionieren des Kapitalbinnenmarkts in positiver Weise zu einer zügigeren Umsetzung des Investitionsplans beitragen wird;

17.

weist darauf hin, dass der gegenwärtige betriebliche Unternehmensplan der EIB jedoch eine Reduzierung der Kreditströme auf 67 Mrd. EUR in den Jahren 2014 und 2015 vorsieht und dass der Mittelwert der für 2016 angestrebten Spanne bei 58,5 Mrd. EUR liegt;

18.

betont, dass die zusätzliche Darlehenskapazität, die sich aus der kürzlich vorgenommenen Kapitalerhöhung der EIB um 10 Mrd. EUR ergeben hat, nicht vollständig genutzt wurde; fordert die einbezogenen Interessenträger auf, nach Kräften Maßnahmen zu fördern, um die Darlehensvergabe der EIB auszuweiten;

19.

fordert die Kommission auf, die multilaterale Zusammenarbeit zwischen der EIB und den nationalen Förderbanken voranzubringen, um Synergien zu fördern, Risiken und Kosten zu teilen und eine angemessene Kreditvergabe für EU-Projekte sicherzustellen, die sich positiv auf die Produktivität, die Schaffung von Arbeitsplätzen, den Schutz der Umwelt und die Lebensqualität auswirken;

20.

fordert die Kommission und die EIB auf, die Aufnahme von Investitionen mit einem klaren sozialen Nutzen, einschließlich wachsender Beschäftigungsniveaus, in ihren Tätigkeitsbereich zu fördern, durch die Kreditvergabe Aktivitäten zur Verringerung der Arbeitslosigkeit anzukurbeln, mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen, sowie öffentliche und produktive Investitionen und dringend notwendige Infrastrukturprojekte zu unterstützen, insbesondere in Mitgliedstaaten mit hoher Arbeitslosigkeit und einem unterdurchschnittlichen BIP;

21.

bekräftigt seine verhaltene Unterstützung der Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP), die, wenn sie gut gestaltet sind, eine wichtige Rolle bei langfristigen Investitionen, in der digitalen Wirtschaft, bei Forschung und Innovation, beim Humankapital sowie in europäischen Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetzen spielen können; bedauert, dass sich mängelbehaftete ÖPP zu einem kostspieligen System der öffentlichen Finanzierung des Privatsektors entwickelt haben, was zur Verschuldung der öffentlichen Hand geführt hat; weist außerdem darauf hin, dass solche Maßnahmen häufig mit dem Problem der Undurchschaubarkeit und der asymmetrischen Verteilung der Informationen in den Erfüllungsklauseln zwischen den öffentlichen und den privaten Stellen, üblicherweise zugunsten des Privatsektors, belastet sind;

22.

schlägt der EIB vor, ihre sektorbezogenen analytischen Fähigkeiten sowie ihre makroökonomische Analysetätigkeit zu verstärken;

Risikoteilungsinstrumente und Projektanleihen

23.

weist darauf hin, dass Risikoteilungsinstrumente, die im Endeffekt die Bereitstellung staatlicher Beihilfen einschließen, nur für Fälle von Marktversagen, durch das externe Kosten entstehen, bzw. nur für die Erfüllung von Aufgaben von allgemeinem Interesse wie der Bereitstellung öffentlicher Güter und der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse vorgesehen werden sollten, wobei jedoch beachtet werden muss, dass ein solcher Schritt stets die Gefahr einer Sozialisierung von Verlusten und einer Privatisierung der Erträge mit sich bringt; weist darauf hin, dass dies im Falle eines Ausfalls dazu führt, dass der öffentliche Sektor die Verluste tragen muss;

24.

weist darauf hin, dass jegliche Einbeziehung öffentlicher Ressourcen in Risikoteilungsinstrumente, genauer gesagt in Erstverlusttranchen von Investitionsinstrumenten, entweder ausdrücklich mit der Reduzierung messbarer negativer externer Kosten, der Generierung messbarer positiver externer Kosten oder der Umsetzung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse verknüpft werden sollte; weist darauf hin, dass Artikel 14 AEUV eine Rechtsgrundlage für die Herstellung einer solchen Verknüpfung mittels eines Vorschlags im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens bildet;

KMU

25.

betont, dass KMU das Rückgrat der Wirtschaft der EU sind und deshalb ein Hauptziel von Investitionen bilden sollten; ist besorgt, dass der Zugang zu Finanzmitteln weiterhin eines der dringendsten Probleme für KMU in der EU darstellen wird; betont, dass es einer effizienteren Zuweisung der Fördermittel für KMU bedarf, wobei für die Bereitstellung dieser Fördermittel eine große Bandbreite an privaten Investoren verfügbar sein sollte;

26.

fordert die EIB dringend auf, den Rückgang bei der Finanzierung von KMU vollständig zu untersuchen und einen umfassenden Plan vorzulegen, gemäß dem KMU in der gesamten Union nahegelegt wird, Finanzierungen unter der Ägide der EIB zu beantragen, wo immer dies möglich ist; fordert die Kommission und die EIB auf, die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf das Bankensystem und die Endempfänger von EIB-Finanzierungen zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf KMU, den Sektor der Sozialwirtschaft und öffentliche Unternehmen; fordert die EIB auf, die Auswirkungen ihrer Unterstützung für KMU in Europa auf die Realwirtschaft sowie die Ergebnisse für die Jahre 2010-2014 zu bewerten und diesbezüglich ausführliche Berichte zu erstellen;

27.

weist auf den hohen Anteil an Kleinstunternehmen in der europäischen Wirtschaft hin und begrüßt die von der EIB unternommenen Schritte hin zu einer Kreditvergabe in Form von Mikrofinanzierungen in Europa; fordert weitere Investitionen in diesem Bereich, da Kleinstunternehmen für die Schaffung von Arbeitsplätzen wichtig sind;

28.

verweist insbesondere auf die realen Vorteile, die sich aus der Verwendung des Mechanismus der Risikoteilung für die Förderung der Finanzierung von KMU und von Innovationen in Europa ergeben;

29.

nimmt die gestiegene Unterstützung für KMU in der Europäischen Union zur Kenntnis, die sich auf 21,9 Mrd. EUR belief, so dass mehr als 230 000KMU Zugang zu Finanzmitteln erhielten;

30.

fordert die EIB auf, ihre Darlehenskapazität in Bezug auf KMU und innovative Start-up-Unternehmen weiter zu erhöhen; hebt hervor, wie wichtig es ist, andere Instrumente der EIB, etwa das europäische Mikrofinanzierungsinstrument Progress, zu stärken;

31.

begrüßt die Durchführung und Entwicklung neuer Aktivitäten auf dem Gebiet der Handelsfinanzierung in den von der Wirtschaftskrise betroffenen Ländern, insbesondere durch die Handelsfinanzierungsfazilität für KMU oder durch maßgeschneiderte Finanzierungslösungen wie das europäische Mikrofinanzierungsinstrument Progress, das auf finanzielle Inklusion ausgerichtet ist; hält die EIB dazu an, die Vorzüge der neuen Instrumente auf weitere Empfänger in Europa auszuweiten;

32.

besteht darauf, dass bei der Bewertung, die die Kommission im Dezember 2014 vorgenommen hat, sowohl die negativen als auch die positiven Auswirkungen von Projekten in der Anlaufphase der Projektanleiheninitiative berücksichtigt werden; hält es für bedauerlich, dass die EIB einige Infrastrukturvorhaben unterstützt hat, die sich als unrentabel und nicht nachhaltig erwiesen haben; ist der Ansicht, dass die EIB in Vorhaben investieren sollte, die greifbare wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, klimafreundlich sind und die Bedürfnisse und Interessen der Bevölkerung erfüllen, der sie dienen sollen;

33.

bedauert die Rolle, die die EIB und die Kommission beim Projekt Castor spielen, das im Rahmen der Projektanleiheninitiative finanziert wird und bei dem eine Risikobewertung vorgenommen wurde, in der die Gefahr gesteigerter seismischer Aktivität aufgrund der Verpressung von Gas nicht berücksichtigt wurde, obwohl zahlreiche Studien vorliegen, in denen eindeutig vor den potenziellen Gefahren gewarnt wird (8); fordert die Kommission und die EIB nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die spanischen Bürger über ein höheres öffentliches Defizit oder durch eine Erhöhung der Energiekosten Entschädigungszahlungen in Höhe von 1,3 Mrd. EUR für ein katastrophal bewertetes Projekt zahlen müssen; fordert die Kommission auf, den Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten Folge zu leisten und zu untersuchen, ob die Beschlüsse der spanischen Regierung zu Castor als verbotene staatliche Beihilfen betrachtet werden könnten;

34.

bedauert, dass die EIB die Ausweichautobahn „Passante di Mestre“ finanziert hat, nachdem die italienischen Behörden öffentlich mitgeteilt hatten, dass der Geschäftsführer des größten Unterauftragnehmers wegen Steuerbetrug festgenommen wurde; fordert die EIB angesichts der noch laufenden Ermittlungen der italienischen Behörden im Korruptionsskandal im Zusammenhang mit dem Bau und der Verwaltung der „Passante di Mestre“ auf, das Projekt „Passante di Mestre“ nicht im Rahmen der Projektanleiheninitiative oder durch ein anderes Finanzinstrument zu finanzieren und sicherzustellen, dass sie ihre Null-Toleranz gegenüber Betrug umsetzt, wenn sie den Einsatz von Projektanleihen in Erwägung zieht;

35.

fordert die EIB auf, ihre Risikokapazität zu erhöhen, indem die Darlehensvergabe zugunsten jener Wirtschaftssektoren gefördert wird, die über das Potenzial verfügen, Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen, jedoch Schwierigkeiten haben, ohne angemessene Garantien Finanzmittel zu erhalten;

36.

fordert deshalb eine umfassende Bewertung der Pilotprojekte auf der Grundlage eines integrativen und offenen Anhörungsverfahrens, an dem öffentliche, nationale und lokale Akteure beteiligt sind; betont außerdem, dass geförderte Projekte unter den Aspekten Mehrwert, Umwelt, Produktivität und Arbeitsplätze bewertet werden müssen; weist darauf hin, dass sich die Projektanleiheninitiative nach wie vor erst in der Pilotphase befindet; fordert die Kommission außerdem auf, im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens einen Legislativvorschlag vorzulegen, durch den ein verbesserter Rahmen für die Strategie der Projektanleihen geschaffen wird, einschließlich einer Verbesserung des Rahmens der EIB-Leistungsindikatoren für hochwertige Investitionen, um sowohl die Auswirkungen der finanzierten Projekte in Form von externen Kosten als auch ihren sozialen und ökologischen Ertrag auf möglichst breiter Grundlage zu erkennen und zu messen;

37.

ist besorgt über die mögliche Generalisierung von Projektanleiheninitiativen als Weg, um entweder durch niedrigere Zinssätze oder über die Sozialisierung von Verlusten die Kosten für private Investitionen zu verringern, nicht jedoch den beschränkteren Rahmen der Unterstützung für Investitionen von öffentlichem Interesse, wenn sich nachweisen lässt, dass private Investitionen unerlässliches Fachwissen oder Know-how bieten, über das der öffentliche Sektor nicht verfügt;

Energie und Klimaschutz

38.

fordert die EIB auf, ihre neuen Kriterien für die Vergabe von Darlehen im Energiebereich korrekt anzuwenden und in regelmäßigen Abständen und öffentlich über ihre Anwendung zu berichten;

39.

fordert die EIB auf, ihre Investitionsanstrengungen zu verstärken, um ihren CO2-Fußabdruck wesentlich zu verringern, und Strategien auszuarbeiten, die die Union dabei unterstützen, ihre Klimaziele zu erreichen; begrüßt, dass die EIB 2015 eine Klimaverträglichkeitsprüfung und eine Überprüfung ihrer sämtlichen Aktivitäten vornehmen und veröffentlichen lassen wird, was möglicherweise eine erneuerte Klimaschutzpolitik zur Folge haben wird; hofft, dass die Energiepolitik der EIB durch ihren neuen Emissionsstandard konkret unterstützt werden wird, der für alle Projekte zur Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen angewendet werden soll, um Investitionen in Projekte herauszufiltern, deren voraussichtliche Kohlenstoffemissionen einen Schwellenwert überschreiten; fordert die EIB auf, den neuen Emissionsstandard regelmäßig zu überprüfen und strengere Verpflichtungen anzuwenden;

40.

begrüßt alle Schritte der EIB hin zu einem Umstieg zu Energie aus erneuerbaren Quellen; fordert, dass die regionalen Ungleichgewichte bei der Kreditvergabe für Energie aus erneuerbaren Quellen abgebaut werden, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung von Vorhaben in Mitgliedstaaten, die von nicht erneuerbaren Energiequellen abhängen, und unter Berücksichtigung der Unterschiede bei der Wirtschaft der Mitgliedstaaten, und fordert ferner, dass kleineren netzunabhängigen und dezentralen Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energie, in die Bürger und Gemeinschaften involviert sind, in Zukunft größere Aufmerksamkeit zuteil wird; ist der Auffassung, dass diese Energiequellen die große Energieabhängigkeit Europas vom Ausland verringern, die Versorgungssicherheit verbessern und die Schaffung von umweltverträglichem Wachstum und umweltverträglichen Arbeitsplätzen ankurbeln; hebt hervor, dass Finanzierungen in den Bereichen Energieeffizienz, Energienetze und damit zusammenhängende Forschung und Entwicklung von großer Bedeutung sind;

41.

fordert die EIB auf, ihr Darlehensvolumen für Vorhaben im Bereich der Energieeffizienz in allen Sektoren und insbesondere in Bezug auf die Optimierung von Prozessen, KMU, Gebäude und die städtische Umwelt zu vergrößern; fordert die EIB auf, sehr stark benachteiligten Gebieten im Einklang mit der Kohäsionspolitik mehr Vorrang einzuräumen;

42.

fordert die EIB nachdrücklich auf, eine Bewertung der Möglichkeit vorzulegen, die Vergabe von Darlehen für Vorhaben im Bereich der nicht erneuerbaren Energiequellen allmählich einzustellen;

Infrastruktur

43.

betont, dass Investitionen in nachhaltige Infrastrukturvorhaben der Schlüssel sind, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Wachstum und Beschäftigung in Europa wieder anzukurbeln; fordert daher, die Finanzierung durch die EIB auf jene Regionen auszurichten, die am stärksten von hoher Arbeitslosigkeit betroffen sind; weist darauf hin, dass eine Finanzierung durch die EIB in erster Linie jenen Ländern zugute kommen sollte, die in Bezug auf die Qualität und die Entwicklung der Infrastruktur Nachholbedarf haben;

44.

unterstützt eine verstärkte Schwerpunktsetzung auf soziale Nachhaltigkeit bei den Investitionstätigkeiten der EIB im Bereich der Stadtentwicklung; erkennt die Verbesserung der EIB-Finanzierung für den sozialen Wohnungsbau an, unterstreicht jedoch das Erfordernis, weitere Untersuchungen und Tätigkeiten im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit nachhaltiger Stadterneuerung durchzuführen;

Forschung und Innovation

45.

begrüßt den Start der ersten Tätigkeiten im Rahmen der Initiative für Wachstumsfinanzierung und unterstreicht die Bedeutung angemessener Finanzmittel für Vorhaben in den Bereichen Forschung und Innovation und für innovative Start-up-Unternehmen;

Beschäftigung und Soziales

46.

stellt fest, dass die Initiative „Qualifikation und Beschäftigung — Investitionen in die Jugend“ angelaufen ist, und fordert die EIB nachdrücklich auf, die Umsetzung dieser Initiative zu beschleunigen und ihre Ausweitung in Erwägung zu ziehen;

Governance, Transparenz und Rechenschaftspflicht

47.

fordert die EIB auf, die Umsetzung von Projekten in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gründlicher zu überwachen, um für eine gesteigerte Effizienz und eine solide Verwaltung der zugewiesenen Ressourcen Sorge zu tragen;

48.

weist darauf hin, dass sich bei der geographischen Verteilung der von der EIB bereitgestellten Finanzmittel deutliche Unterschiede in Bezug auf die Vergabe von Darlehen an einzelne Mitgliedstaaten ergeben; fordert die EIB daher auf, die Gründe für derartige Diskrepanzen zu untersuchen und sicherzustellen, dass die Finanzinstitutionen in allen Mitgliedstaaten uneingeschränkt in der Lage sind, die Programme der EIB zu verwalten und umzusetzen; fordert außerdem spezifische Informationskampagnen in allen Mitgliedstaaten, um auf spezifische Programme der EIB aufmerksam zu machen; fordert ferner eine engere Zusammenarbeit zwischen der EIB und nationalen Stellen, um sich mit den Engpässen zu befassen, die die Unterzeichnung und Durchführung von Vorhaben der EIB verhindern;

49.

weist darauf hin, dass der Rat und das Parlament übereingekommen sind, dass die Zeit reif ist, um Rationalisierungsmaßnahmen innerhalb des Systems der europäischen öffentlichen Finanzinstitutionen zu prüfen (9);

50.

fordert die EIB nachdrücklich auf, die Unabhängigkeit und Wirksamkeit ihres Büros für Beschwerdeverfahren zu verbessern; fordert das Direktorium der EIB auf, den Empfehlungen dieses Büros Folge zu leisten; fordert die EIB auf, sich an die Stellungnahmen der Europäischen Bürgerbeauftragten zu halten und intensiver mit ihr zusammenzuarbeiten, um Situationen wie der im Zusammenhang mit der Beschwerde 178/2014/AN gegen die Europäische Investitionsbank (10) zuvorzukommen;

51.

ist der Überzeugung, dass es immer noch einen erheblichen Spielraum gibt, um die Transparenz zu fördern und um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Krediten und die Wirksamkeit bei der Umsetzung der Sorgfaltspflicht zu beurteilen; wiederholt seine an die Bank gerichtete Forderung, Einzelheiten darüber zur Verfügung zu stellen, wie sie beabsichtigt, schneller Maßnahmen zur Bewältigung dieser Probleme zu ergreifen, und fordert, dass die EIB gemeinsam mit der Kommission eine Liste strenger Kriterien für die Auswahl von Finanzintermediären erstellt und diese Liste öffentlich verfügbar gemacht wird;

52.

bedauert das Ergebnis der Überprüfung der Transparenzpolitik der EIB; weist darauf hin, dass die neue Transparenzpolitik schwächer als die ursprüngliche Politik ist und der früheren Geheimhaltungstradition der EIB nicht wirklich ein Ende bereitet; fordert die EIB nachdrücklich auf, vorzugsweise auf der Grundlage einer „Offenlegungsvermutung“ anstelle einer „Vertraulichkeitsvermutung“ vorzugehen; weist auf die Verpflichtung der EIB hin, dafür zu sorgen, dass ihre Transparenzstrategie mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission im Einklang steht; bedauert, dass die EIB in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht im Aid Transparency Index 2013 (11) keine gute Bewertung erhält;

53.

fordert die EIB auf, von der Zusammenarbeit mit Finanzintermediären mit einer negativen Bilanz im Hinblick auf Transparenz, Steuerhinterziehung oder aggressive Steuervermeidungsverfahren oder im Hinblick auf die Nutzung anderer schädlicher Steuerpraktiken wie „Steuervorbescheide“ und missbräuchliche Verrechnungspreise, Betrug, Korruption sowie hinsichtlich ihrer ökologischen und sozialen Auswirkungen oder ohne substanzielle lokale Beteiligung abzusehen und ihre Strategien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf den neusten Stand zu bringen; hebt hervor, dass im Hinblick auf Globaldarlehen eine umfassendere Transparenz vonnöten ist, um eine gründliche Prüfung der Auswirkungen dieser Art der indirekten Kreditvergabe zu gewährleisten; fordert die EIB auf, sowohl Direktfinanzierungen als auch Finanzierungen über Intermediäre von der Offenlegung von für jedes Land steuerlich relevanten Daten gemäß den Bestimmungen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) für Kreditinstitute und von der Offenlegung von Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten abhängig zu machen; fordert die EIB in diesem Zusammenhang auf, eine neue verantwortliche Steuerpolitik einzuführen, beginnend im Jahr 2015 mit der Überprüfung ihrer Politik gegenüber nicht kooperativen Ländern und Gebieten (NCJ-Politik);

54.

fordert die EIB nachdrücklich auf, nicht mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die aus kooperationsunwilligen Drittstaaten heraus agieren, die „sich insbesondere dadurch auszeichne[n], dass [sie] keine oder nur nominale Steuern erheb[en], keinen wirksamen Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden pfleg[en] und einen Mangel an Transparenz in Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufweis[en], beziehungsweise von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder ihrer Arbeitsgruppe ‚Bekämpfung der Geldwäsche‘ entsprechend gekennzeichnet wurde[n]“ (12);

55.

fordert die EIB nachdrücklich auf, eine Vorreiter- und Vorbildrolle hinsichtlich Steuertransparenz und Verantwortlichkeit einzunehmen; fordert insbesondere die EIB auf, genaue Daten zu den Steuerzahlungen zu sammeln, die auf ihre Investitionsvorhaben und Darlehensvergaben zurückzuführen sind, insbesondere betreffend die Besteuerung von Unternehmensgewinnen und vor allem in Entwicklungsländern, um diese Daten jährlich zu analysieren und zu veröffentlichen;

56.

begrüßt die Einrichtung eines öffentlichen Dokumentenregisters im Jahre 2014 im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006;

57.

bedauert, dass sich die EIB im Zusammenhang mit einem aktuellen Fall (Mopani/Glencore) weigert, die Ergebnisse ihrer internen Untersuchung zu veröffentlichen; weist insbesondere auf die im Zusammenhang mit der Beschwerde 349/2014/OV (13) an die EIB gerichteten Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten hin, die EIB solle ihre Weigerung, Zugang zu dem Untersuchungsbericht zu dem gegen Glencore gerichteten Vorwurf der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Finanzierung der Kupfermine Mopani in Sambia zu gewähren, überdenken; fordert die EIB auf, den Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten Folge zu leisten;

58.

bedauert den Mangel an Vielfalt im Direktorium, im Rat der Gouverneure und im Verwaltungsrat der EIB, insbesondere in Bezug auf die Geschlechtszugehörigkeit; fordert die EIB auf, den Geist der Eigenkapitalrichtlinie umzusetzen, wonach Banken gemäß Artikel 88 Absatz 2 verpflichtet sind, über eine Zielvorgabe für die Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts im Leitungsorgan zu entscheiden und eine Strategie für die Anhebung des Anteils des unterrepräsentierten Geschlechts im Leitungsorgan zu erstellen, um diese Zielvorgabe zu erreichen; die Zielvorgabe und die Strategie sowie ihre Umsetzung werden veröffentlicht;

59.

weist auf den Beschluss hin, wonach der die Union vertretende EBWE-Gouverneur sicherzustellen hat, dass dem Parlament jährlich über die Verwendung des Kapitals, über Maßnahmen zur Sicherstellung von Transparenz, über den Beitrag der EBWE zur Verwirklichung der Ziele der Union, über die eingegangenen Risiken und über die Zusammenarbeit zwischen der EIB und der EBWE außerhalb der Europäischen Union Bericht erstattet wird; bedauert, dass weder der Gouverneur noch die Kommission tätig geworden sind, um diese Rechtsvorschrift umzusetzen (14);

60.

begrüßt, dass sich die EIB der Internationalen Initiative zur Förderung der Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit (IATI) angeschlossen und begonnen hat, in diesem Rahmen Informationen über die Vergabe von EIB-Darlehen außerhalb der Europäischen Union offenzulegen;

Externe Politikbereiche

61.

weist darauf hin, dass die externe Politik der EIB und insbesondere die regionalen technischen operativen Leitlinien mit den Zielen des auswärtigen Handelns der EU gemäß Artikel 21 EUV in Einklang stehen sollten; fordert die uneingeschränkte Einhaltung der Rechtsvorschriften der Empfängerländer;

62.

begrüßt die Einrichtung des Rahmens für die Ergebnismessung (REM) für Aktivitäten außerhalb der EU und die Berichte über seine Umsetzung;

63.

fordert die EIB auf, zu prüfen, ob die Außenfinanzierung zugunsten der östlichen Nachbarschaft und der Nachbarschaft im südlichen Mittelmeerraum der EU innerhalb der laufenden Wahlperiode aufgestockt werden kann;

64.

begrüßt, dass die EIB durch das neue Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern für den Zeitraum 2014–2020 dazu verpflichtet ist, Projektabschlussberichte zu veröffentlichen; erwartet, dass die EIB diese Verpflichtung bereits 2015 erfüllt;

65.

fordert den Europäischen Rechnungshof (ERH) erneut auf, im Vorfeld der Halbzeitbewertung des externen Mandats der EIB einen Sonderbericht über die Leistung der Darlehenstätigkeiten der EIB in Drittländern und ihre Angleichung an die Politik der EU auszuarbeiten sowie ihren Mehrwert hinsichtlich der von der EIB genutzten Eigenmittel zu vergleichen; fordert den ERH darüber hinaus auf, in seinen Analysen zwischen den aus dem EU-Haushalt finanzierten Garantien, der aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten Investitionsfazilität, den unterschiedlichen Formen von Mischfinanzierungen des Treuhandfonds für die Strukturpartnerschaft EU-Afrika, dem Investitionsfonds für die Karibik, der Investitionsfazilität für den Pazifik und der Verwendung von Rückflüssen für diese Investitionen zu differenzieren; fordert den Europäischen Rechnungshof außerdem auf, in seiner Analyse die Verwaltung von aus dem EU-Haushalt stammenden Mitteln durch die EIB, die im Zusammenhang mit der über den Europäischen Entwicklungsfonds bereitgestellten Investitionsfazilität und den verschiedenen Mischfinanzierungen in Form von Kombinationsfazilitäten der EU steht, sowie die Verwendung von Rückflüssen aus diesen Investitionen zu berücksichtigen;

Weitere Empfehlungen

66.

fordert die EIB und das Parlament auf, eine Plattform für den Dialog zwischen der EIB und den zuständigen Ausschüssen des Parlaments zu schaffen; ersucht auf dieser Grundlage die EIB, ins Parlament zu kommen, um vierteljährlich über den Fortschritt der EIB und ihre Tätigkeiten zu berichten und zu diskutieren; schlägt vor, einen regelmäßigen und strukturierten Dialog zwischen dem Präsidenten der EIB und dem Europäischen Parlament aufzunehmen, der sich am Modell des vierteljährlichen währungspolitischen Dialogs zwischen der EZB und dem Europäischen Parlament orientiert, um eine verstärkte parlamentarische Aufsicht über die Tätigkeiten der EIB sicherzustellen und eine vertiefte Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen beiden Institutionen zu ermöglichen;

67.

nimmt zur Kenntnis, dass Kleinstunternehmen weiterhin Beschwerden wegen des mangelhaften Zugangs zu Finanzmitteln, deren Ursprung in den externen Darlehenskapazitäten der EIB liegt, sowie zu aus dem EIF unterstützten Finanzmitteln äußern; verlangt daher eine jährliche Umfrage, die Aufschluss darüber gibt, wie viele KMU und insbesondere Kleinstunternehmen Nutzen aus diesen Dienstleistungen gezogen haben und welche Maßnahmen die EIB im Zusammenhang mit den Strategien von Finanzintermediären, die von der EIB im Hinblick auf die Schaffung eines wirksamen Zugangs von KMU zu Finanzmitteln eingesetzt werden, ergriffen hat;

68.

fordert eine umfassende Beurteilung sowie einen Bericht über die Risiken und Kontrollsysteme im Zusammenhang mit der Mischfinanzierung mit der Kommission, wobei die Mischfinanzierungsaktivitäten nicht nur in Bezug auf die Aufsicht, sondern auch in Bezug auf Verwaltungsoptionen bewertet werden sollten;

69.

begrüßt die hochwertige Qualität der Aktiva der EIB mit einem Niveau an notleidenden Krediten von fast 0 % (0,2 %) des gesamten Kreditportfolios; hält es für wesentlich zu gewährleisten, dass die EIB ihr AAA-Rating behält, um ihren Zugang zu internationalen Kapitalmärkten unter den bestmöglichen Finanzierungsbedingungen aufrechtzuerhalten, was sich positiv auf den Verlauf von Projekten, Interessenträger und das Geschäftsmodell der EIB auswirken würde;

70.

nimmt zur Kenntnis, dass die Dreiervereinbarung, die in Artikel 287 Absatz 3 AEUV über die Zusammenarbeit zwischen der Investitionsbank, der Kommission und dem Rechnungshof im Zusammenhang mit den Modalitäten der vom Rechnungshof durchgeführten Prüfungen der Tätigkeiten der Investitionsbank in Bezug auf die Verwaltung der Mittel der EU und ihrer Mitgliedstaaten erwähnt wird, 2015 verlängert werden soll; fordert die EIB auf, vor diesem Hintergrund den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Rechnungshofs durch die Einbeziehung sämtlicher neuen Dienste der EIB, die in Verbindung mit den öffentlichen Finanzmitteln der EU oder den Mitteln aus dem Europäischen Entwicklungsfonds stehen, zu erweitern;

71.

begrüßt die Billigung einer aktualisierten Politik zur Betrugsbekämpfung durch den Verwaltungsrat der EIB im Jahr 2013, wodurch der Null-Toleranz-Ansatz der Bank bekräftigt wurde;

72.

fordert mehr Zielgerichtetheit, weniger Regulierung und mehr Flexibilität bei der Vergabe von EIB-Mitteln;

73.

fordert die EIB auf, mit Parlamenten, Regierungen und Sozialpartnern in einen strukturierten Kommunikationsprozess einzutreten, um in regelmäßigen Abständen gezielt arbeitsplatzschaffende Maßnahmen zu identifizieren, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit Europas nachhaltig gesteigert werden kann;

74.

begrüßt die Förderung von KMU in Regionen mit einer Jugendarbeitslosenquote von mehr als 25 %;

75.

begrüßt, dass durch die Initiative für Unternehmen mit mittlerer Kapitaldeckung und die Initiative für Wachstumsfinanzierung, durch die gleichermaßen Anreize für Kredite gesetzt werden, die insbesondere innovativen mittelgroßen Unternehmen zugutekommen, ein Schwerpunkt auf mittelgroße Unternehmen mit 250 bis 3 000 Beschäftigten gesetzt wurde;

76.

begrüßt die neue EIB-Initiative „Qualifikation und Beschäftigung — Investitionen in die Jugend“, deren Schwerpunkt darauf liegt, Einrichtungen für die Berufsausbildung und die Mobilität von Studierenden bzw. Lehrlingen finanziell zu fördern, um jungen Menschen dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten; fordert für die kommenden Jahre ein verstärktes Augenmerk auf die Berufsbildungswege und höhere Investitionen in dieses Kreditprogramm; ist jedoch der Ansicht, dass dieses Programm keine finanzielle Aushöhlung des Stipendiensystems, insbesondere von Erasmus+, bewirken sollte; betont, dass die Mobilität als Chance zu betrachten ist, weiterhin freiwilligen Charakter haben muss und kein Instrument werden darf, mit dem von Arbeitslosigkeit betroffene Gebiete entvölkert und an den Rand gedrängt werden; fordert Augenmerk auf Vorhaben, durch die hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden können, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Vorhaben für die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen, mehr Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt, die Zurückdrängung der Langzeitarbeitslosigkeit und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten für benachteiligte Gruppen liegen sollte;

77.

zeigt sich angetan von der reichen Erfahrung, die die EIB im Bereich der Bildungs- und Ausbildungsfinanzierung durch die Abwicklung von Studiendarlehen in Europa erworben hat, insbesondere hinsichtlich der Bürgschaften für Darlehen mobiler Master-Studierender im Rahmen von Erasmus, die ab 2015 von der EIB-Gruppe angewandt werden; hebt hervor, dass günstige Rückzahlungsregelungen wichtig sind, damit die Darlehen den Studierenden unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Ausgangslage uneingeschränkt offenstehen;

78.

fordert die EIB auf, bei der Auswahl ihrer Vorhaben gemäß der Drei-Säulen-Bewertung besonderes Augenmerk auf das Kriterium der ersten Säule zu legen, den Beitrag zum Wachstum und zur Beschäftigung insbesondere junger Menschen; hebt hervor, dass für den Übergang zu einem dauerhaften und Beschäftigung schaffenden Modell jungen Menschen Arbeits-, Ausbildungs- und Lehrstellen geboten werden müssen;

79.

weist erneut darauf hin, dass Vizepräsident Katainen dafür eintritt, das Potenzial der EIB nicht nur im Infrastrukturbereich, sondern auch in Bezug auf Beschäftigung und Ausbildung junger Menschen zu steigern; fordert die EIB auf, in ihrem nächsten Jahresbericht die Fortschritte in diesem Bereich darzulegen; ist der Auffassung, dass bereits angestoßene Maßnahmen zur Jugendbeschäftigung schneller umgesetzt sowie nach und nach ausgeweitet werden sollten;

80.

ist der Überzeugung, dass die EIB zusätzlich zu den Maßnahmen, die bereits im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative ergriffen wurden, in großem Maßstab in Maßnahmen investieren sollte, die nachhaltige Arbeitsplätze für die jüngeren Generationen schaffen;

o

o o

81.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der EIB sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 72 E vom 11.3.2014, S. 51.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0057.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0201.

(4)  ABl. C 349 E vom 29.11.2013, S. 27.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0161.

(6)  ABl. L 177 vom 7.7.2012, S. 1.

(7)  ABl. L 280 vom 27.10.2011, S. 1.

(8)  Siehe: Observatori de l’Ebre (CSIC, URLL). Evaluación de Impacto Ambiental (SGEA/SHG; Ref.: GAD/13/05) –„Almacenamiento subterráneo de gas natural Amposta (Permiso Castor) Tarragona); IAM 2109-07 — Estudio elaborado por la Dirección General de Política Ambiental y Sostenibilidad del Departamento de Medio Ambienta y Vivienda de la Generalitat de Catalunya sobre el estudio de impacto ambiental del Proyecto de almacén subterráneo de gas natural Castor“; und Simone Cesca, Francesco Grigoli, Sebastian Heimann, Álvaro González, Elisa Buforn, Samira Maghsoudi, Estefania Blanch y Torsten Dahm (2014): „The 2013 September–October seismic sequence offshore Spain: a case of seismicity triggered by gas injection?“, Geophysical Journal International, 198, 941–953.

(9)  Erwägung 8 des Beschlusses Nr. 1219/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Zeichnung zusätzlicher Anteile am Kapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) durch die Europäische Union infolge des Beschlusses zur Erhöhung dieses Kapitals (ABl. L 313 vom 26.11.2011, S. 1).

(10)  Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten zum Abschluss der Untersuchung zur Beschwerde 178/2014/AN gegen die Europäische Investitionsbank — http://www.ombudsman.europa.eu/cases/decision.faces/en/58171/html.bookmark

(11)  http://newati.publishwhatyoufund.org/2013/index-2013/results/

(12)  Erwägung 13 des Beschlusses Nr. 1219/2011/EU.

(13)  http://www.ombudsman.europa.eu/cases/draftrecommendation.faces/en/58471/html.bookmark

(14)  Artikel 3 des Beschlusses Nr. 1219/2011/EU.


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