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Document 42009X1212(01)
Conclusions of the Council and of the Representatives of the Governments of the Member States, meeting within the Council, of 26 November 2009 on developing the role of education in a fully-functioning knowledge triangle
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 26. November 2009 zur Entwicklung der Rolle der Bildung in einem leistungsfähigen Wissensdreieck
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 26. November 2009 zur Entwicklung der Rolle der Bildung in einem leistungsfähigen Wissensdreieck
ABl. C 302 vom 12.12.2009, pp. 3–5
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.12.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 302/3 |
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 26. November 2009 zur Entwicklung der Rolle der Bildung in einem leistungsfähigen Wissensdreieck
2009/C 302/03
Der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten -
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UNTER HINWEIS AUF
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IN DEM BEWUSSTSEIN,
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SIND DER AUFFASSUNG, DASS DIE WEITERE INTEGRATION VON BILDUNG, FORSCHUNG UND INNOVATION INNERHALB EINES LEISTUNGSFÄHIGEN WISSENSDREIECKS
das Innovationsvermögen Europas und die Entwicklung einer kreativen und wissensintensiven Wirtschaft und Gesellschaft stärken würde, indem
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die Wissensbasis an Hochschulen (1) und in Forschungszentren deutlich verbessert und ständig weiterentwickelt würde und so in der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt rasch in innovative Produkte, Dienstleistungen, Konzepte und Methoden umgesetzt werden könnte; |
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eine kreative, innovative und unternehmerische Denkweise unter Schülern, Auszubildenden, Studenten, Lehrern und Forschern gefördert würde, die die schrittweise Herausbildung einer höheren unternehmerischen Kultur durch allgemeine und berufliche Bildung in Verbindung mit einem dynamischeren europäischen Arbeitsmarkt und einer höheren Arbeitskraftqualifikation unterstützen würde; |
zu deutlichen Fortschritten beitragen würde in Bezug auf
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die Verwirklichung des Ziels der Initiative „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigung“ zur Verbesserung der Beschäftigungschancen der EU-Bürger auf einem sich wandelnden Arbeitsmarkt; |
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das Modernisierungsprogramm für die Hochschulen (2). |
SEHEN FÜR DEN BILDUNGSSEKTOR DIE FOLGENDEN BESONDEREN HERAUSFORDERUNGEN:
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die Notwendigkeit einer Überbrückung der kulturellen Kluft zwischen Bildung — im Sinne von Lehre, Lernen und Vermittlung soziokultureller Werte — sowie Forschung und Innovation im kommerziellen Bereich; |
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die Notwendigkeit einer in stärkerem Maße innovativen und unternehmerischen Kultur im Hochschulbereich; |
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die Notwendigkeit einer Verbesserung von Kommunikation und Mobilität zwischen Forschung und Lehre einerseits und Unternehmen und Wirtschaft andererseits und einer Förderung der Mobilität und des Ideenaustauschs zwischen den verschiedenen akademischen Bereichen und Forschungsdisziplinen; |
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die Notwendigkeit einer weiteren Reform der Leitungs- und Finanzstrukturen der Hochschulen, um diesen mehr Autonomie und Verantwortlichkeit zu verleihen, damit stärker diversifizierte Einnahmen und eine effektivere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ermöglicht und die Hochschulen dafür ausgerüstet werden, in globalem Maßstab am Wissensdreieck teilzuhaben; |
SIND DER AUFFASSUNG, DASS DEN STRATEGIEN ZUR BEWÄLTIGUNG DIESER BESONDEREN HERAUSFORDERUNGEN DIE FOLGENDEN ALLGEMEINEN PRINZIPIEN ZUGRUNDE LIEGEN SOLLTEN:
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Das Konzept des Wissensdreiecks bezieht sich auf das Erfordernis, die Wirkung von Investitionen in die drei Tätigkeitsformen — Bildung, Forschung und Innovation — durch ein systemisches und kontinuierliches Zusammenwirken zu erhöhen; |
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eine umfassende Integration des Wissensdreiecks erfordert stärker abgestimmte Entscheidungsprozesse und Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene; |
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damit die Bildung ihrer Rolle im Wissensdreieck gerecht werden kann, müssen sich die Ziele und Ergebnisse von Forschung und Innovation in der Bildung widerspiegeln, so dass die Lehre und das Lernen auf einer soliden Forschungsgrundlage beruhen und das Umfeld für die Lehre und das Lernen durch eine stärkere Einbindung von kreativem Denken sowie innovativen Einstellungen und Vorgehensweisen weiterentwickelt und verbessert werden kann; |
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die traditionelle akademische Kultur an den Hochschulen muss durch das Bewusstsein ergänzt werden, dass ihr auch eine Schlüsselrolle dabei zukommt, Arbeitskräfte mit höheren Kompetenzen, mehr Unternehmergeist und größerer Flexibilität hervorzubringen, die in den kommenden Jahren die Grundlage für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand sowie für eine höhere Lebensqualität bilden werden. Wissenschaftler und Dozenten sollten durch ihre Fortbildung besser in der Lage sein, in die Organisationen, für die sie arbeiten, eine Innovationskultur hineinzutragen; |
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das Wissensdreieck muss auch Berücksichtigung finden, wenn auf nationaler, regionaler und institutioneller Ebene Strategien für das lebenslange Lernen entwickelt werden, so dass die Hochschulen stärker an der Verbesserung der für die wissensbasierte Gesellschaft wichtigen Qualifikationen beteiligt werden und der Wert früherer Lern- und Arbeitserfahrungen durch die Aufnahmeregeln in ausreichendem Maße anerkannt wird; |
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neue Ideen und Innovationen entstehen aus dem Zusammentreffen unterschiedlicher Kenntnisarten und durch die von Neugier getriebene Suche nach neuem Wissen. Daher ist es entscheidend, anzuerkennen, dass neben Wissenschaft und Technologie einer hochwertigen sozial- und geisteswissenschaftlichen Bildung und Forschung bei der Innovation eine wichtige Rolle zukommt; |
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die Vielfalt der europäischen Hochschul- und Forschungssysteme sollte im Hinblick auf die Entwicklung verschiedener Konzepte für ein leistungsfähiges Wissensdreieck als positiver Faktor betrachtet werden; |
LEGEN DIE FOLGENDEN SIEBEN VORRANGIGEN HANDLUNGSSCHWERPUNKTE FEST:
1. Erhöhung der Kohärenz zwischen den Strategien in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation
Es besteht auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten Bedarf an kohärenteren Entscheidungsprozessen, unter voller Integration der drei Komponenten des Wissensdreiecks. Die Strategien in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation sollten sich gegenseitig verstärken, um die Entwicklung eines leistungsfähigen Wissensdreiecks zu gewährleisten und den Übergang zu einer wirklich wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft zu beschleunigen. Im Rahmen der bestehenden Berichtsprozesse bei der offenen Koordinierungsmethode sollte die Kommission dem Rat über die Maßnahmen Bericht erstatten, die in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation eingeleitet wurden, um die Integration des Wissensdreiecks zu unterstützen. Dabei sollten Hindernisse benannt und Empfehlungen für die weitere Entwicklung gegeben werden.
2. Beschleunigung der pädagogischen Reformen
Die Mitgliedstaaten sollten die Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen ermutigen, dafür zu sorgen, dass die Lehrpläne sowie die Lehr- und Prüfungsmethoden auf sämtlichen Bildungsebenen — einschließlich der Promotion — Kreativität, Innovation und Unternehmergeist beinhalten und fördern. Eine Möglichkeit wäre, die Lehrpläne gegebenenfalls in kontinuierlicher Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, der Industrie und anderen Akteuren auszuarbeiten.
3. Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen und anderen relevanten Akteuren
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten zügig den Aufforderungen zum Handeln nachkommen, die in den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 12. Mai 2009 über den Ausbau der Partnerschaften zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Sozialpartnern, insbesondere den Arbeitgebern, im Rahmen des lebenslangen Lernens enthalten sind. Bei der Entwicklung engerer Verbindungen zwischen den Hochschulen und denjenigen, für die sie ausbilden und forschen, sollte besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von Anreizen für die Mobilität des Personals zwischen Hochschulen und Unternehmen gerichtet werden, darunter auch auf Programme für den Personalaustausch. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen sollte als Bestandteil der Bildungs-, Forschungs- und Innovationsstrategien der Hochschulen ausgebaut werden.
4. Maßnahmen zur Entwicklung einer Innovationskultur an den Hochschulen
Die Mitgliedstaaten sollten die Hochschulen ermutigen, ihre Anstrengungen zur Entwicklung einer Innovationskultur zu beschleunigen, u.a. durch dynamischere und stärker interaktive Lernumgebungen und Anreize für Mitarbeiter, sich an Projekten mit einer innovativen Dimension zu beteiligen. Es könnten Finanzierungsvereinbarungen und Anreizstrukturen auf institutioneller Ebene entwickelt werden, um einen Wandel der Hochschulkultur dahin gehend zu fördern, dass die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft als ein für die Laufbahnentwicklung wichtiger Faktor angesehen wird. Die entscheidende Rolle der Leiter der Hochschulen bei der Unterstützung der effektiven Entwicklung einer „Innovationskultur“ sollte anerkannt werden.
5. Schaffung von Anreizen für Hochschulen, übertragbares Wissen hervorzubringen
Die Mitgliedstaaten sollten prüfen, ob für die Hochschulen genügend Anreize bestehen, Wissen hervorzubringen, das zur Entwicklung von innovativen Gütern und Dienstleistungen in die Gesamtwirtschaft übertragen werden kann. Falls Rechtsvorschriften, Leitungsstrukturen oder Finanzvorschriften diese Einrichtungen daran hindern, Nutzen aus der Entwicklung und dem Transfer von solchem Wissen zu ziehen, sollten sich die Mitgliedstaaten bemühen, den Handlungsrahmen für ihre Einrichtungen anzupassen, so dass derartige Hindernisse beseitigt werden und den Hochschulen ausreichende Autonomie gewährt wird. Die Hochschulen sollten spezielle Strategien für die Generierung, die Weiterentwicklung und den Transfer von Wissen erarbeiten.
6. Neue Konzepte für die Qualitätsbewertung
Besonders im Bereich der Hochschulbildung sollten die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von „Wissensdreieck-Kriterien“ zur Bewertung der Qualität ihrer Einrichtungen zusammenarbeiten, die darauf ausgerichtet sein sollten, wie erfolgreich Forschung und Innovation in die Lehre und die zentralen Bildungsfunktionen integriert wurden und wie erfolgreich die Einrichtungen bei der Schaffung von Lernumgebungen sind, die Kreativität und unternehmerische Ansätze begünstigen, um Wissen nutzbar zu machen und die Studenten auf ihr künftiges gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben vorzubereiten.
7. Entwicklung des EIT als Zukunftsmodell
Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) — die erste Initiative auf EU-Ebene, die auf ein kohärentes Zusammenwirken aller Akteure des Wissensdreiecks abstellt — sollte im Hinblick auf die Integration aller drei Seiten des Dreiecks zu einem Beispiel für die gute Praxis für die Mitgliedstaaten, die Hochschul- und Forschungseinrichtungen und die Wirtschaft entwickelt werden.
Die künftigen Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) als wichtigste operative Einheiten des EIT sollten in der Lage sein, neue Wege aufzuzeigen, wie wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen (z. B. nachhaltige Energie sowie Abschwächung der Folgen der Klimaänderung und Anpassungsmaßnahmen) durch ganzheitliche und multidisziplinäre Konzepte sowie durch neue Leitungs- und Finanzierungsmodelle zur Anregung von Innovationen auf höchstem Niveau bewältigt werden können. Das EIT sollte diese Modelle verbreiten, die dazu anregen sollten, auf verschiedenen Ebenen und grenzüberschreitend weitere gemeinsame Initiativen ins Leben zu rufen, wobei besonders darauf zu achten ist, dass die Rolle der Bildung im Wissensdreieck entwickelt werden muss.
Innerhalb des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung sollte die Kommission sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten über bewährte Verfahren im Hinblick auf diese sieben Prioritäten informiert werden und dass die Fortschritte in allen diesen Bereichen verglichen werden können.
BETONEN FERNER, WIE WICHTIG ES IST,
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Sorge dafür zu tragen, dass in der Strategie für Wachstum und Beschäftigung für die Zeit nach 2010 die Bildung als Basis des Wissensdreiecks festgehalten wird, und unterstreichen, dass alle drei Komponenten des Wissensdreiecks (Bildung — Forschung — Innovation) sich gegenseitig unterstützen und bereichern müssen. Das gesamte Bildungs- und Ausbildungssystem muss zur Förderung der für ein gut funktionierendes Wissensdreieck erforderlichen Schlüsselkompetenzen beitragen; |
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Sorge zu tragen für eine umfassende Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Strategien für die Weiterentwicklung des Europäischen Hochschulraums bzw. des Europäischen Forschungsraums und den Initiativen im Bereich der Innovation, insbesondere der breit angelegten Innovationsstrategie und dem künftigen europäischen Innovationsplan; |
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dass die Kommission die Erfordernisse der Strategie für Wachstum und Beschäftigung für die Zeit nach 2010 bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge für Gemeinschaftsprogramme im Bereich der Bildung und auf anderen relevanten Gebieten während der Geltungsdauer des nächsten Finanzrahmens umfassend berücksichtigt und zusammen mit den Mitgliedstaaten Überlegungen anstellt, wie die Strukturfonds genutzt werden könnten, um Initiativen in Verbindung mit der vollen Entfaltung der Bildung als Basis des Wissensdreiecks zu unterstützen. |
(1) In diesem Text wird der Begriff „Hochschulen“ für alle Arten von Hochschuleinrichtungen verwendet.
(2) Siehe die Entschließung des Rates vom 23. November 2007 über die Modernisierung der Universitäten im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas in einer globalen wissensbasierten Wirtschaft (Dok. 16096/1/07) sowie die Mitteilung der Kommission „Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen: Bildung, Forschung und Innovation“ vom Mai 2006 (Dok. 9166/06).