Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2008/014/12

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4941 — Henkel/Adhesives and Electronic Materials Business) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 14 vom 19.1.2008, p. 35–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 14/35


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4941 — Henkel/Adhesives and Electronic Materials Business)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 14/12)

1.

Am 11. Januar 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Henkel KGaA („Henkel“, Deutschland) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Klebstoffe- und elektronische Materialien Geschäfts („A & E Business“), das Akzo Nobel NV („Akzo“, Niederlande) kürzlich von Imperial Chemical Industries („ICI“, Großbritannien) durch Aktienkauf erworben hat. Das A & E Business ist gegenwärtig noch Teil der National Starch und Chemical Gruppe innerhalb ICIs.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Henkel: Herstellung und Vertrieb von Wäsche- und Haushaltsreinigungsprodukten, Kosmetika und Toilettenartikeln, Klebstoffen, Dichtungsmitteln und Produkte zur Behandlung von Oberflächen,

A & E Business: Herstellung und Vertrieb von industriellen Klebstoffen und elektronischen Materialien sowie einige industriell genutzte Produkte zur Behandlung von Oberflächen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4941 — Henkel/Adhesives and Electronic Materials Business, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


Top