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Document 32024R1745R(05)

Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L, 2024/1745, 24.6.2024)

ST/13328/2024/INIT

ABl. L, 2024/90647, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1745/corrigendum/2024-10-24/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1745/corrigendum/2024-10-24/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/90647

24.10.2024

Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

( Amtsblatt der Europäischen Union L, 2024/1745, 24. Juni 2024 )

1.

Seite 17, Artikel 1 Nr. 14, neuer Artikel 5ab Absatz 1:

Anstatt:

„(1)   Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Transaktionen mit einer in Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben a, b oder c genannten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung zu tätigen, die vor einem russischen Gericht Klage gegen eine in Artikel 13 Buchstabe c oder d genannte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung erhoben hat, um nach Artikel 248 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation oder gleichwertigen russischen Rechtsvorschriften eine Anordnung, einen Beschluss, eine Unterlassungsverfügung, ein Urteil oder eine andere gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang mit Verträgen oder Geschäften zu erwirken, deren Erfüllung bzw. Durchführung unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise von den in Anhang XLIII aufgeführten, mit dieser Verordnung oder der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 verhängten Maßnahmen berührt wird.“

muss es heißen:

„(1)   Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Transaktionen mit einer in Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben a, b oder c genannten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung zu tätigen, die vor einem russischen Gericht Klage gegen eine in Artikel 13 Buchstabe c oder d genannte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung erhoben hat, um nach Artikel 248 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation oder gleichwertigen russischen Rechtsvorschriften eine Anordnung, einen Beschluss, eine Unterlassungsverfügung, ein Urteil oder eine andere gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang mit Verträgen oder Geschäften zu erwirken, deren Erfüllung bzw. Durchführung unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise von den mit dieser Verordnung oder der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 verhängten Maßnahmen berührt wird, wie in Anhang XLIII aufgeführt.“

2.

Seite 572, Anhang VI, neuer Anhang XXIIIC:Der KN-Code „ 8609 “ und die entsprechende Warenbezeichnung „Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten bestimmt und ausgestattet“ werden gelöscht.

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1745/corrigendum/2024-10-24/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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