Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um einen Auszug aus dem Jahresbericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), dem Fundamental Rights Report 2025 (Grundrechte-Bericht 2025). Vorgestellt werden ausgewählte
wesentliche Entwicklungen im Bereich der Grundrechte im Jahr 2024 sowie die wichtigsten Ergebnisse und Stellungnahmen der FRA aus den Kapiteln des Berichts.
Das Jahr 2023 brachte im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte sowohl Fortschritte als auch Rückschläge. Der Grundrechte-Bericht 2024 der FRA untersucht wichtige Entwicklungen auf diesem Gebiet und zeigt sowohl Erfolge als auch verbleibende Problembereiche auf. Darüber hinaus enthält der Bericht die Stellungnahmen der FRA zu den wichtigsten Entwicklungen in den jeweiligen Themenbereichen und fasst die Informationen, die diesen Stellungnahmen zugrunde liegen, zusammen. Er bietet damit einen kompakten und informativen Überblick über die größten grundrechtlichen Herausforderungen, mit denen die EU und ihre Mitgliedstaaten konfrontiert sind.
Das Jahr 2022 brachte im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte sowohl Fortschritte als auch Rückschläge. Der Grundrechte-Bericht 2023 der FRA untersucht wichtige Entwicklungen auf diesem Gebiet und zeigt sowohl Erfolge als auch verbleibende Problembereiche auf. Darüber hinaus enthält der Bericht die Stellungnahmen der FRA zu den wichtigsten Entwicklungen in den jeweiligen Themenbereichen und fasst die Informationen, die diesen Stellungnahmen zugrunde liegen, zusammen.
Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine löste Situationen aus, die in Europa seit Jahrzehnten nicht mehr beobachtet wurden. Die Folgen sind zahlreiche Todesopfer, enorme Zerstörung und unsagbares Leid. Zudem wurde eine Massenbewegung von Menschen in Gang gesetzt, wie es sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gab. Um die Vertriebenen zu schützen, hat die EU erstmalig die Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert. Demnach müssen alle EU-Mitgliedstaaten den aus der Ukraine vertriebenen Personen Schutz bieten.
Der Terrorismus stellt eine ernsthafte Bedrohung für das Leben und die Sicherheit der Bevölkerung dar und gefährdet die staatliche Sicherheit. Gleichzeitig können Rechtsakte, politische Strategien und andere Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung direkt oder indirekt zu starken Einschränkungen der Grundrechte führen und für Personen, Gruppen und die Gesellschaft als Ganzes negative Folgen haben. Diese Zusammenfassung enthält die Hauptergebnisse aus dem Bericht der FRA über die Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung, das wichtigste strafrechtliche Instrument zur Terrorbekämpfung auf EU-Ebene.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) ist der Grundrechtekatalog der EU. Die Organe und Einrichtungen sowie die Mitgliedstaaten der EU sind immer dann an die Charta gebunden, wenn sie im Rahmen des EU-Rechts handeln. Es ist jedoch alles andere als einfach zu beurteilen, ob ein konkreter Fall in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fällt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Angehörigen der Rechtsberufe Schulungen und Schulungsmaterial zur Verfügung stehen, damit sie den in Artikel 51 der Charta festgelegten Anwendungsbereich verstehen können. Das vorliegende Handbuch für Ausbilder soll als Anleitung für die Organisation und Durchführung solcher Schulungen auf der Grundlage einer Reihe von Fallstudien dienen, die in Zukunft erweitert werden.
Die zivilgesellschaftlichen Organisationen stehen in der gesamten Europäischen Union vor unterschiedlichen Herausforderungen. Der im September 2021 veröffentlichte Bericht der FRA über den Schutz des zivilgesellschaftlichen Raums in der EU enthält die Ergebnisse der Agentur zu diesen Herausforderungen. Die vorliegende Zusammenfassung stellt die wichtigsten Ergebnisse und FRA-Stellungnahmen aus dem Bericht vor.
Das Jahr 2021 brachte in Bezug auf den Schutz der Grundrechte sowohl Fortschritte als auch Rückschritte. Der Grundrechte-Bericht 2022 der FRA untersucht maßgebliche Entwicklungen auf diesem Gebiet und zeigt sowohl Erfolge als auch verbleibende Problembereiche auf. Darüber hinaus enthält der Bericht die Stellungnahmen der FRA zu den wichtigsten Entwicklungen in den jeweiligen Themenbereichen und fasst die Informationen, die diesen Stellungnahmen zugrunde liegen, zusammen. Er bietet damit einen kompakten und informativen Überblick über die größten grundrechtlichen Herausforderungen, mit denen die EU und ihre Mitgliedstaaten konfrontiert sind.
Dieser Leitfaden dient als Orientierungshilfe für Städte, die ihre Bemühungen um die Verwirklichung der Menschenrechte intensivieren möchten. Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei der Anwendung höherer Menschenrechtsstandards zu unterstützen. Der Grundgedanke besteht darin, das gegenseitige Lernen im Bereich der Menschen- und Grundrechte anzuregen und zu fördern. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), eine Gruppe von Menschenrechtsstädten und verschiedene Fachleute in der EU haben bei der Erstellung dieses Leitfadens zusammengearbeitet. Der Leitfaden stützt sich auf vielversprechende Praktiken und Erfahrungen von Städten und Regionen, Expertinnen und Experten, internationalen Organisationen und Netzwerken, die im Bericht der FRA „Menschenrechtsstädte in der EU: Ein Rahmen zur Stärkung der Rechte auf lokaler Ebene“ zu finden sind.
Kinder sind eigenständige Inhaberinnen und Inhaber von Menschenrechten. Sie genießen sämtliche Menschen- und Grundrechte, und aufgrund ihrer spezifischen Merkmale gelten für sie auch besondere Bestimmungen. Dieses Handbuch soll veranschaulichen, inwiefern die spezifischen Interessen und Bedürfnisse von Kindern im Europarecht und in der europäischen Rechtsprechung berücksichtigt werden. Es verdeutlicht zudem die wichtige Rolle von Eltern, Vormunden und sonstigen gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern und verweist gegebenenfalls auf Situationen, in denen die Rechte und Pflichten überwiegend den Betreuerinnen und Betreuern von Kindern zugewiesen werden. Dieses Handbuch soll zu einem stärkeren Bewusstsein für die Rechtsnormen zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte in Europa beitragen und die Kenntnisse darüber verbessern. Es dient als Referenzwerk sowohl für das Recht der Europäischen Union (EU) als auch für die Abkommen des Europarates in diesen Bereichen und enthält jeweils Erläuterungen zur Regelung der einzelnen Aspekte im EU-Recht, einschließlich der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der Europäischen Sozialcharta (ESC) und sonstiger Instrumente des Europarates.
Im FRA-Gutachten 1/2021 werden Ausmaß und Formen der gelebten Erfahrungen mit Ungleichbehandlung und Diskriminierung in der EU aufgezeigt. Hierzu werden die Diskriminierungsgründe und Lebensbereiche herangezogen, die Gegenstand der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse, der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sowie der vorgeschlagenen Gleichbehandlungsrichtlinie sind. Das Gutachten wurde am 30. April 2021 vorgelegt. In dieser Zusammenfassung werden die wichtigsten Empfehlungen („Wichtigste Ergebnisse und Stellungnahmen“) des FRA-Gutachtens 1/2021 vorgestellt.
Das Jahr 2020 brachte beim Schutz der Grundrechte
sowohl Fortschritte als auch Rückschritte. In ihrem
Grundrechte-Bericht 2021 untersucht die FRA wichtige
Entwicklungen auf diesem Gebiet und zeigt sowohl
Erfolge als auch Bereiche auf, in denen es immer
noch Probleme gibt.
Diese Zusammenfassung stellt die wichtigsten Ergebnisse
aus dem zweiten Hauptbericht der FRA auf der Grundlage
ihrer Erhebung über Grundrechte vor. Im Rahmen dieser
Erhebung wurden Daten von rund 35000Menschen über
ihre Erfahrungen, Wahrnehmungen und Meinungen zu
einer Reihe von Fragen zusammengetragen, die auf
unterschiedliche Art und Weise mit Menschenrechten
zusammenhängen.
Der Bericht der FRA über künstliche Intelligenz und Grundrechte präsentiert konkrete Beispiele dafür, wie Unternehmen und Behörden in der EU künstliche Intelligenz einsetzen oder einzusetzen versuchen. Diese Zusammenfassung stellt die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Bericht vor, die sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene für die Politikgestaltung auf dem Gebiet des menschen- und grundrechtskonformen Einsatzes von KI-Tools genutzt werden können.
Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) sind ein wichtiger Bestandteil des Systems zum Schutz der Menschenrechte auf nationaler Ebene. Sie tragen zur Bewusstseinsbildung bei, bieten Beratung, beobachten Behörden und ziehen sie zur Rechenschaft. Somit haben sie eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der großen Herausforderungen unserer Zeit im Bereich der Menschenrechte inne, denn sie nehmen dauerhafte Probleme wie Diskriminierung und Ungleichbehandlung ebenso in Angriff wie neu auftauchende Fragen, etwa die Folgen der künstlichen Intelligenz und der COVID-19-Pandemie für die Grundrechte.
Diese Zusammenfassung stellt die wichtigsten
Ergebnisse aus dem ersten Bericht der FRA zu ihrer
Erhebung über Grundrechte vor. Im Rahmen dieser
Erhebung wurden Daten von rund 35 000 Menschen
über ihre Erfahrungen, Wahrnehmungen und
Meinungen zu einer Reihe von Fragen
zusammengetragen, die auf unterschiedliche Art
und Weise mit Menschenrechten zusammenhängen.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das Recht der Europäischen Union
bieten einen zunehmend bedeutenden Rahmen für den Schutz der Rechte von Ausländern.
Das Unionsrecht zu Asyl, Grenzen und Einwanderung entwickelt sich in hoher Geschwindigkeit
weiter. Der Umfang der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,
insbesondere zu den Artikeln 3, 5, 8 und 13 EMRK, ist beträchtlich. Der Gerichtshof
der Europäischen Union wird immer häufiger aufgefordert, sich zur Auslegung der diesbezüglichen
Bestimmungen des EU-Rechts zu äußern. Die dritte Ausgabe dieses Handbuchs
wurde im Juli 2020 fertiggestellt. Es stellt das Unionsrecht sowie die Rechtsprechung der
beiden europäischen Gerichtshöfe auf verständliche Art und Weise vor.
Dieser Leitfaden richtet sich an Grenzschutzpersonal in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), das auf operativer Ebene tätig ist. Ziel ist die Unterstützung des Grenzschutzpersonals bei der Umsetzung der Grundrechtsgarantien des Schengener Grenzkodexes (Verordnung (EU) 2016/399) und des damit verbundenen EU-Rechts bei seiner täglichen Arbeit.
In diesem Fokus wird die Anwendung der Charta der Grundrechte
der Europäischen Union, die seit zehn Jahren rechtsverbindlich
ist, näher beleuchtet. Auf EU-Ebene hat sie an Außenwirkung
gewonnen und Impulse für eine neue Grundrechtekultur
gesetzt. Auf nationaler Ebene sind der Bekanntheitsgrad und die
Anwendung der Charta begrenzt. Die Gerichte nutzen die Charta in
zunehmendem Maße, was deutlich macht, welche Wirkung dieses
moderne Instrument besitzt. Von Regierungen und Parlamenten
wird sie jedoch kaum genutzt. So gibt es beispielsweise nur wenige
Anhaltspunkte dafür, dass die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften,
mit denen EU-Recht umgesetzt wird, regelmäßig daraufhin
überprüft werden, ob sie mit der Charta im Einklang stehen.