nach dem von der eidgenössischen Tagsatzung im Jahr 1804 beschlossenen, von sämtlichen hohen Cantonen ratifizirten, und von Sr. Excellenz dem Herrn von Reinhard, Landamman der Schweiz, zur Ausführung angeordneten, hydrotechnischen Plan
[Erscheinungsort nicht ermittelbar] : [Verlag nicht ermittelbar], 1807