Maria
GRAPINI

Schriftliche Anfragen - 8. Wahlperiode Maria GRAPINI

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 144 und Anlage III GO