Ville ITÄLÄ
Ville ITÄLÄ
Finnland

geboren am : , Luumäki

7. Wahlperiode Ville ITÄLÄ

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 29-02-2012 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied des Vorstands

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 29-02-2012 : Kansallinen Kokoomus (Finnland)

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Haushaltskontrollausschuss
  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 16-09-2009 / 29-02-2012 : Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland
  • 17-06-2010 / 30-06-2011 : Sonderausschuss zu den politischen Herausforderungen und den Haushaltsmitteln für eine nachhaltige Europäische Union nach 2013
  • 19-01-2012 / 29-02-2012 : Haushaltskontrollausschuss
  • 19-01-2012 / 29-02-2012 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr

Stellvertreter

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • 16-09-2009 / 29-02-2012 : Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten
  • 19-01-2012 / 29-02-2012 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG hinsichtlich des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen

17-01-2012 TRAN_AD(2012)474004 PE474.004v04-00 TRAN
Vilja TOOMAST

STELLUNGNAHME zu der Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2009

01-03-2011 TRAN_AD(2011)454407 PE454.407v03-00 TRAN
Giommaria UGGIAS

STELLUNGNAHME zu der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2009

01-03-2011 TRAN_AD(2011)454408 PE454.408v02-00 TRAN
Giommaria UGGIAS

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren

Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.