Nach jeder Wahl werden die politischen Fraktionen neu gebildet. Derzeit gibt es acht Fraktionen (eine mehr als in der neunten Legislaturperiode). Eine politische Fraktion muss mindestens 23 Abgeordnete umfassen, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten (also mindestens sieben Staaten) gewählt wurden, wie in Artikel 33 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments festgelegt.
In der ersten Plenarsitzung nach den Wahlen wählt das neue Parlament seine Präsidentin oder seinen Präsidenten aus seiner Mitte (für eine erneuerbare Amtszeit von zweieinhalb Jahren) sowie 14 Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und fünf Quästoren. Diese bilden gemeinsam das Entscheidungsgremium des Parlaments, das Präsidium, wie in den Artikeln 16, 17 und 18 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments festgelegt.
Roberta Metsola (EVP, Malta), Präsidentin des Europäischen Parlaments seit Januar 2022, wurde im Juli 2024 mit 562 Stimmen bereits im ersten Wahlgang wiedergewählt und bleibt bis 2027 im Amt.