Europawahl 2024 

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Wie im EU-Wahlakt festgelegt, finden die Wahlen zum Europäischen Parlament alle fünf Jahre statt. Im Jahr 2024 wurden sie in den 27 EU-Mitgliedstaaten zwischen Donnerstag, dem 6. Juni, und Sonntag, dem 9. Juni, abgehalten. 

Ergebnisse früherer Wahlen
Die dynamische und interaktive Website results.elections.europa.eu bietet einen Überblick über die Ergebnisse der Europawahlen, einschließlich nationaler Aufschlüsselungen, der Zusammensetzung der Europäischen Parlamente seit 1984, Aufschlüsselungen nach nationalen Parteien und politischen Gruppen seit 1979 sowie alle Ergebnisse auf nationaler Ebene seit 2009. Darüber hinaus bietet die Seite Informationen über Trends bei den Europawahlen, zum Beispiel zur Geschlechterverteilung.

Nach den Europawahlen – Konstituierung des neuen Parlaments



  • Nach jeder Wahl werden die politischen Fraktionen neu gebildet. Derzeit gibt es acht Fraktionen (eine mehr als in der neunten Legislaturperiode). Eine politische Fraktion muss mindestens 23 Abgeordnete umfassen, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten (also mindestens sieben Staaten) gewählt wurden, wie in Artikel 33 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments festgelegt.

    In der ersten Plenarsitzung nach den Wahlen wählt das neue Parlament seine Präsidentin oder seinen Präsidenten aus seiner Mitte (für eine erneuerbare Amtszeit von zweieinhalb Jahren) sowie 14 Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und fünf Quästoren. Diese bilden gemeinsam das Entscheidungsgremium des Parlaments, das Präsidium, wie in den Artikeln 16, 17 und 18 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments festgelegt.

    Roberta Metsola (EVP, Malta), Präsidentin des Europäischen Parlaments seit Januar 2022, wurde im Juli 2024 mit 562 Stimmen bereits im ersten Wahlgang wiedergewählt und bleibt bis 2027 im Amt.

  • Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union sieht vor, dass das Europäische Parlament den Präsidenten der Kommission wählt. In der Praxis stellt der vom Europäischen Rat vorgeschlagene Kandidat oder die Kandidatin gemäß Regel 128 der Geschäftsordnung des Parlaments seine oder ihre politischen Leitlinien vor, gefolgt von einer Aussprache.

    Am 18. Juli unterstützte das Parlament Ursula von der Leyen für eine zweite Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Kommission mit 401 Stimmen bei einer geheimen Abstimmung. Vor der Abstimmung stellte Ursula von der Leyen den Abgeordneten ihre Politischen Leitlinien für die kommenden fünf Jahre in einer Debatte im Plenum vor.

  • Der Europäische Rat ernennt das Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare formell auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten, im Einvernehmen mit der gewählten Präsidentin bzw. dem gewählten Präsidenten der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

    Wie in Artikel 129 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments festgelegt, wird jedem designierten Mitglied der Kommission von der gewählten Kommissionspräsidentin bzw. dem gewählten Kommissionspräsidenten ein bestimmtes Politikressort (Portfolio) gemäß den zuvor skizzierten politischen Leitlinien zugewiesen. Die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments prüfen anschließend jede designierte Kommissarin und jeden designierten Kommissar, bevor in einer Plenarsitzung über die Zustimmung zur Ernennung des gesamten Kollegiums abgestimmt wird.

    Alle Informationen zu den Anhörungen der Kommissarinnen und Kommissare im Jahr 2024 finden Sie auf der diesbezüglichen  Webseite.

    Das Verfahren zur Genehmigung des Kollegiums durch das Parlament ist ausführlich in Anlage VII der Geschäftsordnung beschrieben.

    Das derzeitige Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare erhielt die Zustimmung des Parlaments in einer Abstimmung am 27. November 2024: 370 Stimmen dafür, 282 dagegen und 36 Enthaltungen, nach einer Plenardebatte mit Präsidentin Ursula von der Leyen über die Zusammensetzung des Kollegiums und das vorgeschlagene Arbeitsprogramm der Kommission.