Vereinigung der ehemaligen Mitglieder

Auf der Generalversammlung der ehemaligen Mitglieder, die am 20. und 21. April 2026 stattfand, ergaben sich folgende Ergebnisse der Wahl des neuen Präsidiums:

  • Georges Dassis (Präsident)
  • Béatrice Ouin (Vizepräsidentin – Haushalt)
  • Isabel Caño Aguilar (Vizepräsidentin – Kommunikation)
  • Elisabeth Wolff
  • Jonathan Peel
  • Jane Morrice

Am Ende ihrer Mandatszeit haben die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) die Möglichkeit, der Vereinigung der ehemaligen Mitglieder des EWSA (VEM) beizutreten. Die VEM ist ein Idealverein mit Sitz im EWSA in Brüssel, der seine Tätigkeiten aus Mitgliedsbeiträgen finanziert und vom EWSA technisch und administrativ unterstützt wird.

Die Hauptaufgabe der VEM besteht darin, die Beziehungen zwischen ihren Mitgliedern und zum EWSA zu pflegen. Darüber hinaus will sie zur Verbreitung der europäischen Idee beitragen. Zu diesem Zweck setzt sich die VEM dafür ein, den europäischen Integrationsprozess voranzutreiben und die Arbeit des EWSA bekannt zu machen. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern und den EU-Institutionen sowie die Prüfung und Erörterung von Fragen, die für ganz Europa von Interesse sind.

Jedes Jahr hält die VEM ihre Mitgliederversammlung im EWSA ab und organisiert auf Vorschlag ehemaliger Ausschussmitglieder eine Reise in eines der Länder der Mitglieder. Dabei können die Mitglieder der VEM das betreffende Land, durch Betriebsbesichtigungen die dortigen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten, durch die Organisation einer Debatte mit Lokalpolitikern die politische Realität vor Ort sowie durch Besuche symbolträchtiger Stätten das entsprechende Kulturerbe besser kennenlernen. Die Mitgliederversammlung entscheidet auf Vorschlag eines oder mehrerer Mitglieder der VEM über das Reiseziel für das folgende Jahr.

Die Mitgliedschaft in der Vereinigung steht allen Personen, die dem Ausschuss für die Dauer einer vollen Mandatsperiode angehört haben, nach Beendigung ihres Mandats offen. Zudem sind Ausnahmen für Personen vorgesehen, die dem Ausschuss aus berechtigten Gründen keine volle Mandatsperiode angehört haben, z. B. weil sie eine mit dem Mandat eines Ausschussmitglieds unvereinbarer Funktion bekleidet haben oder weil aufgrund des Beitritts ihres Landes zur Europäischen Union besondere Umstände vorlagen.

Die VEM unterhält enge Beziehungen zum EWSA. So haben der Präsident und der Generalsekretär des Ausschusses sowie die von diesen benannten Personen das Recht, an den Sitzungen der Leitungsgremien und an der Mitgliederversammlung der Vereinigung teilzunehmen.

Protocol

Laden Sie die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Vereinigung der ehemaligen Mitglieder“ (EN/FR) herunter

Rules of Procedure

Laden Sie die Geschäftsordnung der Vereinigung der ehemaligen Mitglieder (EN/FR) herunter

Enrolment

Hier finden Sie das Beitrittsformular für die Vereinigung der ehemaligen Mitglieder (DE/EN/FR).

Downloads

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  • Cooperation agreement between the European Economic and Social Committee and the Association of Former Members
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