Die European Rare Diseases Research Alliance (ERDERA) wurde gegründet, um die Koordinierung der Forschung europäischer, assoziierter und außereuropäischer Länder auf dem Gebiet der seltenen Krankheiten weiter zu unterstützen und die Ziele des International Rare Diseases Research Consortium (IRDiRC) umzusetzen. Diese Maßnahmen folgen auf die fünf gemeinsamen transnationalen Ausschreibungen zur Einreichung von Forschungsprojekten im Bereich seltener Krankheiten, die das European Joint Programme on Rare Diseases (EJP RD) seit 2019 veröffentlicht hat. Die zweite Ausschreibung „Resolving unsolved cases in rare genetic and non-genetic diseases through variant validation and new technological approaches“ läuft bis zum 12. Februar 2026 (Konzeptanträge) bzw. 8. Juli 2026 (Vollanträge).

Zielgruppe

Das Förderangebot richtet sich an Wissenschaftler:innen von Universitäten, außeruniversitären Forschungsstätten und einschlägigen industriellen Forschungsabteilungen, die auf dem Gebiet der seltenen Erkrankungen tätig sind.

Förderziele

ERDERA hat zum Ziel, die Gesundheit und das Wohlergehen von 30 Millionen Menschen, die in Europa mit einer seltenen Krankheit leben, zu verbessern, indem es Europa bei Forschung und Innovation im Bereich seltener Krankheiten an die Weltspitze führt und den Patient:innen mit seltenen Krankheiten durch bessere Prävention, Diagnose und Behandlung konkrete gesundheitliche Vorteile bringt.

Förderdauer und Förderhöhe

Die Förderdauer beträgt maximal 36 Monate.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen entsprechen den Vorgaben für die FWF-Programme Einzelprojekte bzw. Klinische Forschung.

Informationen zur aktuellen Ausschreibung „Resolving unsolved cases in rare genetic and non-genetic diseases through variant validation and new technological approaches“

Im Fokus dieser Ausschreibung stehen nicht-diagnostizierte komplexe und multifaktorielle Erkrankungen, bei denen keine molekularen Diagnosen nach genetischen oder genomischen Tests vorliegen. Ziel ist es, diagnostische Klarheit für Erkrankungen unbekannter oder gemischter Pathogenese zu erreichen. Darunter fallen unter anderem folgende Fragestellungen:

  • Funktionelle Validierung und Klassifizierung von Varianten unklarer Signifikanz (VUS) mittels In-silico-, In-vitro- oder Tiermodellen
  • Verwendung von Multi-Omics und integrativen Methoden bei unklaren oder komplexen Varianten
  • Verwendung neuer, noch nicht validierter Methoden in klinischem Umfeld (inkl. Biostatistik, Bioinformatik, mathematische Herangehensweisen und KI)
  • Systembiologie und Modellierung von Krankheitsmechanismen
  • Integration von klinischen, Umwelt- und Lebensstil- sowie Sensordaten
  • Entwicklung von Wissensgraphen oder Disease-Maps zur Verknüpfung phänotypischer und mechanistischer Erkenntnisse
  • Verwendung von fortgeschrittener KI und Modellierungstools

Für diesen Call ausgeschlossen sind Themen des vergangenen 1. Calls (Entwicklung präklinischer Therapien) sowie interventionelle klinische Studien zur Überprüfung der Wirksamkeit von Wirkstoffen, Behandlungen und chirurgischen Eingriffen. Außerdem ausgeschlossen sind Anträge zu seltenen neurodegenerativen Erkrankungen wie seltene Formen von Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen, Parkinson und Parkinson-verwandten Erkrankungen, Prionen- und Motorneuronerkrankungen, Huntington, spinaler Muskelatrophie und dominanter spinozerebellärer Ataxie. Seltene Krebsarten, Infektionskrankheiten oder Reaktionen auf Medikamente sind ebenfalls von diesem Call ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen sind Kinderdemenz und neurodegenerative Erkrankungen bei Kindern.

Jeder Antrag muss von mindestens vier und maximal sechs Partnern aus mindestens vier verschiedenen teilnehmenden Partnerländern getragen werden, wobei ein gemeinsames Dokument von dem:der Koordinator:in beim zentralen Call-Sekretariat einzureichen ist. Die Anzahl der Partner kann auf acht erhöht werden, wenn Nachwuchswissenschaftler:innen oder Partner aus unterrepräsentierten Ländern eingebunden werden. Zusätzlich wird empfohlen, dass in jedem Konsortium eine Patientenorganisation vertreten ist.

Die Forscher:innen werden von ihrer jeweiligen nationalen/regionalen Förderorganisation finanziert. 

Förderorganisationen aus über 30 Ländern, darunter Frankreich, Belgien, Deutschland, Italien und Spanien, planen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Die aktuelle Liste der Teilnehmerländer finden Sie auf der ERDERA-Website

Vergabe

Entscheidung durch das Kuratorium des FWF auf Basis eines Entscheidungsvorschlags des Call-Sekretariats

Informationen zur Antragstellung

Informationen zur Antragstellung

Die Einreichung des Konzeptantrags muss bis zum 12. Februar 2026 im elektronischen Einreichsystem des Call-Sekretariats erfolgen. Der Link zum Einreichsystem ist auf der ERDERA-Website verfügbar.

Antragstellung und Begutachtung erfolgen in einem 2-stufigen Verfahren.

  • Einreichung Konzeptanträge: 10. Dezember 2025 bis 12. Februar 2026 (14:00 Uhr MEZ)
  • Einreichung Vollanträge: voraussichtlich bis 8. Juli 2026 (14:00 Uhr MEZ)
  • Entscheidung Vollanträge: voraussichtlich im Dezember 2026

Zusätzlich zur Beantragung beim Call-Sekretariat müssen beim FWF in elane die administrativen und finanziellen Daten sowie die wissenschaftlichen Abstracts der beim FWF beantragten Teilprojekte (gemäß FWF-Antragsrichtlinien für Einzelprojekte bzw. Klinische Forschung) eingereicht werden. In der Konzeptantragsphase ist die Einreichung in der Programmkategorie „PIK – Internationale Projekte (Konzept)“ erforderlich (bis spätestens 13. Februar 2026, 14:00 Uhr Lokalzeit Wien). Für die Vollantragsphase muss die Programmkategorie „KIN – International – Multilaterale Initiativen“ gewählt werden (voraussichtlich bis spätestens 9. Juli 2026, 14:00 Uhr Lokalzeit Wien). Beide Schritte sind verpflichtend.

Bitte beachten Sie, dass die Freigabe durch die Forschungsstätte zu den angeführten Deadlines erfolgt sein muss. Forschungsstätten müssen dazu im Forschungsstätten-Portal des FWF registriert sein.

Fördergeber 

Österreichischer Wissenschaftsfonds FWF

Weitere Informationen

  • Die maximal beantragbare Summe für FWF-Projektleiter:innen beträgt 450.000 €.
  • Details finden Sie auf der ERDERA-Website.
  • Für allgemeine Fragen zum Call kontaktieren Sie bitte das Joint Call Secretariat (JCS) unter ERDERAcall(at)agencerecherche.fr. Bei spezifischen Fragen zum Budget, zu den Kriterien und Regeln der jeweiligen Förderorganisationen konsultieren Sie bitte die jeweils zuständige Förderorganisation.

Bitte beachten Sie:

Konzeptanträge vom 10.12.2025 bis 12.02.2026 (14:00 Uhr MEZ)

Vollanträge voraussichtlich bis 08.07.2026 (14:00 Uhr MEZ)

Einreichung

Derzeit nicht möglich

Beratung und Kontakt

Mag. Dr. Doris Lucyshyn
doris.lucyshyn(at)fwf.ac.at
+43 676 83487 8502

Veranstaltung(en)

16.12.2025: Webinar für interessierte Antragsteller:innen 

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