Methoden
Messung der Integration von Zugewanderten – Rahmen
Stockholmer Programm
Das Stockholmer Programm für den Zeitraum 2010-14 umfasste die Entwicklung von Kernindikatoren für eine begrenzte Anzahl relevanter Politikbereiche für die Überwachung der Ergebnisse von Integrationsmaßnahmen, wie Beschäftigung, Bildung und soziale Eingliederung. Dieser Schritt nach vorn dient dazu, die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern.
Saragossa-Erklärung
Die Europäische Ministerkonferenz zur Integration, die 2010 in Saragossa stattfand, führte zur Saragossa-Erklärung. Sie wurde im April 2010 von den Ministerinnen und Ministern der EU, die für Fragen der Integration Zugewanderter zuständig sind, angenommen und auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ im Juni 2010 gebilligt.
In der Saragossa-Erklärung wurden mehrere für die Integration von Zugewanderten relevante Politikbereiche ermittelt und eine Reihe gemeinsamer Indikatoren zur Überwachung der Situation von Zugewanderten und der Ergebnisse von Integrationsmaßnahmen vereinbart. Weitere Informationen zu diesen Indikatoren, die als „Saragossa-Indikatoren“ bekannt sind, finden Sie in diesem Hintergrunddokument (auf Englisch).
In der Saragossa-Erklärung wurde die Kommission aufgefordert, eine Pilotstudie (auf Englisch) durchzuführen, um Vorschläge für gemeinsame Integrationsindikatoren zu prüfen und über die Verfügbarkeit und Qualität der Daten aus zuvor vereinbarten harmonisierten Quellen zu berichten, die für die Berechnung dieser Indikatoren erforderlich sind. Die Minister kamen überein, „die Einleitung eines Pilotprojekts im Hinblick auf die Bewertung der Integrationspolitik voranzubringen, einschließlich der Prüfung der Indikatoren und der Analyse der Bedeutung festgelegter Indikatoren unter Berücksichtigung der nationalen Kontexte, des Hintergrunds der verschiedenen Migrationsbevölkerungen und der unterschiedlichen Migrations- und Integrationspolitiken der Mitgliedstaaten sowie der Berichterstattung über die Verfügbarkeit und Qualität der für die Berechnung dieser Indikatoren erforderlichen Daten aus vereinbarten harmonisierten Quellen“.
Das Ergebnis der Studie ist der Bericht Using EU indicators of immigrant integration, der weitgehend die Grundlage für bestehende und vorgeschlagene Indikatoren bildet.
Datenquellen
Die für die Indikatoren zur Integration von Zugewanderten verwendeten Daten stammen hauptsächlich aus der EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-AKE) und der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). Ergänzt werden sie durch die Europäische Gesundheitsumfrage (EHIS) und administrative Datenquellen.
In den Dimensionen Beschäftigung und Bildung beruhen die Daten auf den Ergebnissen der EU-AKE.
Die EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-AKE) (auf Englisch) ist eine große vierteljährliche Stichprobenerhebung, in der die in Privathaushalten lebende Wohnbevölkerung ab 15 Jahren erfasst wird. Sie liefert detaillierte vierteljährliche und jährliche Daten über Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, die nach vielen Dimensionen, einschließlich Alter, Geschlecht und Bildungsabschluss, aufgeschlüsselt sind.
Für die Migration spielen die Dimensionen Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Geburtsland der Eltern und die Gründe für die Zuwanderung eine Rolle.
Zusätzlich zu den Kernvariablen beinhaltet die EU-AKE auch so genannte Ad-hoc-Module. Dabei handelt es sich um einen ergänzenden Satz von bis zu 11 Variablen, die zu einem klar definierten arbeitsmarktrelevanten Kernthema hinzugefügt werden. Die Themen werden in Zusammenarbeit der nationalen statistischen Ämter, den verschiedenen Generaldirektionen der Europäischen Kommission und Eurostat dem politischen und analytischen Bedarf entsprechend ausgewählt. Das Thema der Arbeitsmarktsituation von Zugewanderten und ihren unmittelbaren Nachkommen wurde bereits dreimal in den Ad-hoc-Modulen der AKE behandelt – in den Jahren 2008, 2014 und 2021.
Die EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) (auf Englisch) stellt die wichtigste Quelle dar, wenn es um die Erstellung von Statistiken über Einkommen, soziale Eingliederung und Lebensbedingungen geht. Sie liefert vergleichbare Mikrodaten über Einkommen, Armut, soziale Ausgrenzung, Wohnen, Arbeit, Bildung und Gesundheit.
Für die Migration sind die Dimensionen Geburtsland, Staatsangehörigkeit und Geburtsland der Eltern von Bedeutung.
Die Erhebung liefert zwei Arten von jährlichen Daten:
- Querschnittsdaten, die sich auf einen bestimmten Zeitpunkt oder eine bestimmte Zeitspanne beziehen und Variablen zu Einkommen, Armut, sozialer Ausgrenzung und anderen Lebensbedingungen einschließen
- Längsschnittdaten, die sich auf Veränderungen auf individueller Ebene im Laufe der Zeit beziehen und periodisch über einen Zeitraum von vier Jahren beobachtet werden.
Die Europäische Gesundheitsumfrage (EHIS) (auf Englisch) zielt darauf ab, den Gesundheitszustand (einschließlich Behinderungen) und die Gesundheitsfaktoren (einschließlich der Umwelt) zu bewerten. In diesem Rahmen werden die Inanspruchnahme und die Beschränkungen für die EU-Bevölkerung im Hinblick auf den Zugang zu Gesundheitsdiensten gemessen, auf einer harmonisierten Grundlage und mit einem hohen Grad an Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten. Die EHIS-Daten werden alle fünf Jahre bereitgestellt.
Die Wanderungsstatistiken der EU werden jährlich erhoben und von den nationalen Statistikbehörden der EU-Länder an Eurostat übermittelt.
Die Datenerhebung erfolgt seit 2008 auf der Grundlage der Verordnung (EU) 862/2007. Zusammen mit der Verordnung (EU) 351/2010 der Kommission definieren sie einen Kernsatz von Statistiken über internationale Wanderungsströme, Bestände ausländischer Bevölkerung, den Erwerb der Staatsbürgerschaft, Aufenthaltstitel, Asyl sowie Maßnahmen gegen illegale Einreise und illegalen Aufenthalt. Die meisten EU-Mitgliedstaaten stützen ihre Statistiken auf administrative Datenquellen wie Bevölkerungsregister, Fremdenregister und Register für Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnisse.
Erfassungsbereich
Die Erstellung von Indikatoren für die Integration von Zugewanderten erfolgt in der Regel anhand von Statistiken, die auf Stichproben, Bevölkerungsregistern / Registern der ansässigen ausländischen Personen und anderen geeigneten Quellen basieren. Die AKE-, SILC- und EHIS-Daten können zur Ableitung von Indikatoren bezüglich der Integration von Zugewanderten dank ihrer hohen Harmonisierung in Kombination verwendet werden. Die Erhebungen sind außerdem so konzipiert, dass die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten optimiert ist. Allerdings gibt es für beide Arten von Datenquellen – Verwaltungs- und Umfragedaten – bestimmte Einschränkungen.
Statistiken auf der Grundlage von Stichproben
Im Hinblick auf die Erfassung der zugewanderten Bevölkerung ergeben sich bei den Erhebungsdaten Einschränkungen. Die AKE, SILC und EHIS sind naturgemäß an die gesamte Wohnbevölkerung und nicht speziell an die zugewanderte Bevölkerung ausgerichtet.
Aufgrund dessen sollten die erzielten Ergebnisse mit einer gewissen Vorsicht interpretiert werden.
Erfassungsprobleme bei Statistiken, die auf Stichproben beruhen, treten in den folgenden Fällen auf:
- Gemeinschaftshaushalte: Die Stichprobenerhebungen beziehen sich nur auf Privathaushalte. Personen, die in Anstaltshaushalten und in Einrichtungen für Asylsuchende und Wanderarbeitskräfte leben, sind von der Zielbevölkerung ausgeschlossen. Dies kann zu einer Untererfassung von Zugewanderten in der Stichprobenerhebung führen. Dies ist bei der Durchführung statistischer Analysen und der Interpretation von Indikatoren sowohl innerhalb eines Landes als auch zwischen Ländern zu berücksichtigen
- kürzlich Zugewanderte: Diese Gruppe fehlt im Stichprobenrahmen in jedem Aufnahmeland, was auch eine Untererfassung der tatsächlichen Zugewanderten-Bevölkerung in der AKE, SILC und EHIS zur Folge hat
- Nichtbeantwortung durch die Zugewanderten-Bevölkerung: Ein erheblicher Nachteil der Erhebungen besteht darin, dass ein hoher Prozentsatz der Zugewanderten-Bevölkerung diese nicht beantwortet. Gründe dafür können Sprachschwierigkeiten, ein falsches Verständnis des Zwecks der einzelnen Umfragen oder die Mühsal der Kommunikation mit den Befragenden sein. Es könnte auch daran liegen, dass die Zugewanderten mögliche negative Auswirkungen auf ihre Aufenthaltsgenehmigung nach der Teilnahme an den Umfragen fürchten
- Stichprobengröße: Da es sich bei AKE, SILC und EHIS um Stichprobenerhebungen handelt, können sie die Merkmale von Zugewanderten in EU-Mitgliedstaaten mit sehr geringer Zugewanderten-Bevölkerung nicht vollständig erfassen
- Informationen über das Herkunftsland und das Geburtsland: Diese Informationen werden in AKE- und EHIS-Befragungen von allen Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten, und in der EU-SILC-Befragung für Personen ab 16 Jahren erhoben. Dies führt zu einer Unterschätzung der Zahl der Zugewanderten nach Staatsangehörigkeit und Geburtsland
Administrative Daten
Eines der Hauptprobleme bei den Verwaltungsdaten liegt in der Vergleichbarkeit der Daten, die zur Schätzung der Indikatoren für die Integration von Zugewanderten verwendet werden. Die administrativen Datenquellen sind nämlich nicht harmonisiert, und zudem bestehen Unterschiede hinsichtlich der Methoden und Definitionen.
So erstellen beispielsweise einige Länder Schätzungen für die Zugewanderten-Bevölkerung als Ausgleich für Antwortausfälle, während andere dieses Problem unberücksichtigt lassen.
Bestimmte EU-Länder melden Erfassungslücken für bestimmte Arten von ausgeschlossenen internationalen Zugewanderten (z. B. Asylsuchende). In anderen Fällen wird eine beträchtliche Anzahl von bereits abgereisten Zugewanderten von den Registrierungssystemen nicht erfasst. Außerdem werden Zugewanderte, die sich illegal oder irregulär aufhalten, in Bezug auf die Statistik unterschiedlich behandelt.